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Bundesamt für Naturschutz

Eingriffsregelung

Die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb besonderer Schutzgebiete zu sichern und zu erhalten.

Hierbei werden Eingriffe in Natur und Landschaft durch ein abgestuftes System von verschiedenen Unterlassungs- und Leistungspflichten des Verursachers geregelt. Diese Vorschriften finden grundsätzlich überall Anwendung und gewährleisten damit einen flächendeckenden Mindestschutz der Natur. Zu den häufigsten Eingriffstypen zählen beispielsweise Siedlungs- und Verkehrswegebauten. Dabei sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. Für die Prüfung dieser Regelungen gibt es kein eigenes naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, vielmehr wird sie in sonstige Genehmigungsverfahren integriert, insbesondere im Bereich des Fachplanungsrechts.

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