FFH Bericht 2025
Ergebnisübersicht
Übersicht zur Bewertung der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen
Es wurden über die drei biogeografischen Regionen insgesamt 201 Bewertungen des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen vorgenommen, wobei zahlreiche der 93 Lebensraumtypen in mehreren Regionen auftreten.
Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen basiert auf Einzelbewertungen zu den Parametern "Verbreitungsgebiet", "Fläche", "Spezifische Strukturen und Funktionen" sowie "Zukunftsaussichten". Diese vier Parameter werden jeweils als "günstig" (grün/ FV), "ungünstig-unzureichend" (gelb/U1) oder "ungünstig-schlecht" (rot/U2) bewertet bzw. bei nicht ausreichenden Daten als "unbekannt" (grau/XX) eingestuft.
Übersicht zur Bewertung der Erhaltungszustände der Arten
Es wurden über die drei biogeografischen Regionen insgesamt 378 Bewertungen des Erhaltungszustands von Arten sowie 11 Bewertungen von Sammelarten vorgenommen (zusammen 389 Bewertungen), wobei zahlreiche Arten bzw. Sammelarten in mehreren Regionen auftreten. Insgesamt wurden 201 Arten und vier Sammelarten bewertet.
Unter Einbeziehung der Sammelarten (Rentierflechten, Bärlappe, Torfmoose sowie Fischarten des Coregonus- lavaretus-Formenkreises) ergeben sich folgende Anzahlen bewerteter Taxa pro Region: atlantisch: 114, kontinental: 190, alpin: 85.
Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten basiert auf Einzelbewertungen zu den Parametern "Verbreitungsgebiet", "Population", "Habitat" sowie "Zukunftsaussichten" (vgl. Methodik des Berichts). Diese vier Parameter werden jeweils als "günstig" (grün/ FV), "ungünstig-unzureichend" (gelb/U1) oder "ungünstig-schlecht" (rot/U2) bewertet bzw. bei nicht ausreichenden Daten als "unbekannt" (grau/XX) eingestuft.
Übersicht zur Bewertung der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen nach Formationen und biogeografischen Regionen
Die Binnengewässer weisen in der atlantischen biogeografischen Region keinen einzigen Lebensraumtyp (LRT) mit günstigem Erhaltungszustand auf, in der kontinentalen Region wurde nur ein LRT (3180 Temporäre Karstseen und -tümpel) als günstig bewertet. Auch im Grünland sind in der atlantischen biogeografischen Region keine LRT mit günstigem Erhaltungszustand vorhanden. In der kontinentalen biogeografischen Region ist nur ein Lebensraumtyp (6150) im günstigen Erhaltungszustand. Ebenfalls in einem ungünstigen Erhaltungszustand sind alle LRT der Meere und Küsten in der kontinentalen Region, während in der atlantischen Region acht LRT dieser Gruppe als günstig bewertet wurden (1150, 1160, 1210, 1230, 1310, 1320, 2160, 2170).
Ein ungünstiger Erhaltungszustand liegt außerdem für alle Lebensraumtypen der Moore, Sümpfe und Quellen für die atlantische und die kontinentale Region vor.
Positiv fallen hingegen die Felsen und Schutthalden auf, bei denen für gut die Hälfte der LRT in der kontinentalen Region die Bewertungen des Erhaltungszustands als günstig eingestuft wurden (8110, 8210, 8220, 8310).
In der alpinen Region konnten die LRT der Heiden und Gebüsche, der Felsen und Schutthalden und alle Wälder als günstig bewertet werden. Kritisch ist aber auch in den Alpen die Situation der meisten Grünland-LRT.
Für diese Übersicht wurden Lebensraumtypen-Gruppen nach Formationen gebildet. In den Formationen finden sich folgende Lebensraumtypen wieder (angegeben sind die EU-Codes der Lebensraumtypen):
- Meere und Küsten: LRT-Gruppen 1xxx (ohne 1340), 2xxx (ohne 2180 und 23xx)
- Binnengewässer: LRT-Gruppe 3xxx
- Felsen und Schutthalden: LRT-Gruppe 8xxx, ohne 8340
- Gletscher: nur LRT 8340
- Grünland: LRT-Gruppe 6xxx, inkl. 2330
- Heiden und Gebüsche: 2310, 2320, LRT-Gruppen 4xxx, 5xxx
- Moore, Sümpfe und Quellen: LRT-Gruppe 7xxx inkl. 1340
- Wälder: LRT-Gruppe 9xxx, inkl. 2180
Übersicht über die Gesamttrends der Erhaltungszustände
Zusätzlich zu den Erhaltungszuständen wurden im FFH-Bericht 2025 Gesamttrends angegeben, die die Entwicklung der Erhaltungszustände der Schutzgüter angeben. Die Gesamttrends werden aus den Kurzzeittrends der Einzelparameter direkt abgeleitet. Damit werden Entwicklungen der Lebensraumtypen und Arten aufgezeigt, bevor es zu einer Veränderung des Erhaltungszustands kommt.
Übersicht über Zahlenangabe und Status erstmals im FFH-Bericht enthaltener Arten und Lebensraumtypen
Im nationalen Bericht 2025 wurden die Erhaltungszustände von 93 Lebensraumtypen und 201 Arten sowie 4 Artengruppen bewertet. Darunter befinden sich sieben Arten die im Vergleich zum Bericht 2019 in mindestens einer biogeografischen Region neu bzw. wiedergefunden worden sind oder von einer Art, über die bereits berichtet wurde, abgespalten wurde.
Deutscher Artname | Wissenschaftlicher Name | Region | Erläuterung |
---|---|---|---|
Vierzähniger Mistkäfer | Bolbelasmus unicornis | KON | Erstmals berichtet aufgrund eines Wiederfundes. |
Östlicher Juchtenkäfer | Osmoderma barnabita | KON | Osmoderma eremita s.str. und O. barnabita erstmals separat berichtet. |
Donau-Steinbeißer | Cobitis elongatoides | KON | Cobitis elongatoides und C. taenia s.str. werden erstmals separat berichtet. |
Baltische Groppe | Cottus microstomus | KON | Cottus microstomus und C. gobio s.str. werden erstmals separat berichtet. |
Stachelgroppe | Cottus perifretum | KON und ATL | Cottus perifretum und C. gobio s.str. werden erstmals separat berichtet. |
Rhein -Groppe | Cottus rhenanus | KON und ATL | Cottus rhenanus und C. gobio s.str. werden erstmals separat berichtet. |
Goldschakal | Canis aureus | KON und ATL | Erstmals berichtet, da neu in Deutschland vorkommend (Status „Newly arriving species“). Reduzierter Bericht. |
Methodik und Ablauf der Berichtserstellung
Die Erhebung der Daten zu Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie sowie die Bewertung des Zustands ihrer Einzel-Vorkommen obliegt im föderalen System Deutschlands den Bundesländern mit Ausnahme des Bereichs der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), für den die Zuständigkeit für die Datenerhebung und Bewertung beim Bund liegt.
- Für die Erstellung eines nationalen Berichts werden die Daten der Länder von den Länderministerien bzw. -fachbehörden sowie die der Sonderarbeitsgruppe Großkarnivore an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) geliefert.
- Das BfN aggregiert im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Daten und erarbeitet einen Berichtsentwurf einschließlich der Bewertung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensraumtypen auf Ebene der biogeografischen Regionen in Deutschland.
- Die Berichtsentwürfe des BfN werden auf sogenannten Bewertungskonferenzen zu den einzelnen biogeografischen Regionen bzw. thematischen Bereichen mit den Ländern diskutiert und abgestimmt.
- Es folgt eine Ressortabstimmung des Nationalen Berichts zwischen dem BMUKN und weiteren einzubeziehenden Bundesministerien, bevor die Berichtsdaten in elektronischer Form an die EU übermittelt werden.
- Die EU erstellt aus den Berichten der einzelnen Mitgliedsstaaten dann innerhalb von zwei Jahren einen Gemeinschaftsbericht.
Datenquellen und Methodik der Erfassung und Bewertung
Die Daten zu Arten und Lebensraumtypen, deren Erhaltungszustand im Nationalen FFH-Bericht zu bewerten ist, stammen aus verschiedenen Quellen:
Erfassung durch Bundesländer
Die Erfassungen der Vorkommen durch verschiedene Kartierprogramme der Bundesländer bilden die Basis, die eine räumliche Verortung von Artpopulationen und vorhandenen Lebensraumtypenflächen einerseits sowie die Erhebung zugehöriger Sachdaten andererseits beinhalten.
Die Lage der Vorkommen wird über UTM-Rasterzellen (10x10km Raster) festgehalten. Die Sachdaten umfassen Angaben der Länder zu den Parametern „Verbreitungsgebiet“ sowie „Population“ und „Habitat“ (Arten) bzw. „Fläche“ und „Spezifische Strukturen und Funktionen“ (Lebensraumtypen) sowie „Zukunftsaussichten“.
Außerdem liefern die Länder Einschätzungen zu aktuellen Beeinträchtigungen und nötigen Erhaltungsmaßnahmen. Um eine standarisierte Eingabe der für die Parameter gefragten Einzelangaben zu ermöglichen, steht den Ländern eine sogenannte „Elektronische Ausfüllhilfe“ (Eingabeprogramm mit Datenbank) zur Verfügung. Die Vorkommensdaten werden mittels eines Geografischen Informationssystems (GIS) verarbeitet.
FFH-Monitoring
In der Berichtsperiode 2019-2024 fand der dritte Durchgang des in der Berichtsperiode 2007 – 2012 eingerichteten bundesweiten FFH-Monitorings statt. Das Monitoring für die qualitative Bewertung des Zustands der Lebensraumtypen sowie der Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie findet nach einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Vorgehen statt. Bei häufigen Arten bzw. LRT werden mindestens 63 Probeflächen pro biogeografischer Region erfasst, während bei seltenen Schutzgütern alle bekannten Vorkommen im sogenannten Totalzensus erfasst werden. Für den FFH-Bericht 2025 wurden auf ca. 14.600 Monitoringflächen Daten erhoben.
Methodik, Untersuchungsumfang und Schwellenwerte für die Bewertung der einzelnen Vorkommen sind in Bewertungsschemata festgelegt, die von Bund, Ländern und weiteren Expertinnen und Experten erarbeitet wurden. Die Ergebnisse des Monitorings fließen in die Bewertung des Parameters "Spezifische Strukturen und Funktionen" der LRT bzw. bei den Arten in die Bewertung der Parameter "Population" und "Habitat" ein.
Durch die standardisierte Datenerfassung und die Erfassung auf konstanten Probeflächen lassen sich nach mehreren Erhebungsdurchgängen auch Trendanalysen vornehmen. Bisher wird das FFH-Monitoring in der atlantischen sowie der kontinentalen biogeografischen Region umgesetzt. Die Übertragung auf die alpine Region steht aus.
Bundeswaldinventur
Bei der Bundeswaldinventur (BWI) handelt es sich um eine forstliche Großrauminventur, die alle 10 Jahre durchgeführt wird. Bereits für die BWI 2012 wurde die Aufnahmeanweisung um die Ansprache der Waldlebensraumtypen (WLRT) und um für die Erhaltungszustandsbewertung relevante Merkmale ergänzt, so dass die erhobenen Daten als eine Grundlage für die Bewertung des Parameters „Spezifische Strukturen und Funktionen“ der häufigen WLRT genutzt werden können.
Die BWI arbeitet auf einem systematischen Stichprobenraster (Rasterweite 4 x 4 km, regionale Verdichtungen auf 2,83 x 2,83 km bzw. 2 x 2 km), wobei an jedem Rasterschnittpunkt ein quadratischer Inventurtrakt mit 150 m Kantenlänge angelegt ist. An den Traktecken werden Kenngrößen der Merkmalsgruppen „Arteninventar“, „Habitatstrukturen“ und „Beeinträchtigungen“ erfasst, die für die Bewertung des Parameters „Spezifische Strukturen und Funktionen“ der häufigen WLRT genutzt werden können.
Für die zukünftigen FFH-Berichte ab 2031 wird eine Überarbeitung der Methodik für die Bewertung der Lebensraumtypen 9110 [Hainsimsen-Buchenwälder] (in der BWI inkl. 9120 [Atlantische bodensaure Buchen-Eichenwälder mit Stechpalme]), 9130 [Waldmeister-Buchenwälder] in der atlantischen biogeografischen Region und 9110, 9130, 9160 [Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder], 9170 [Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder] und 9410 [Montane bis alpine Fichtenwälder] in der kontinentalen biogeografischen Region stattfinden. Ziel der Überarbeitung ist es, die Ergebnisse der Bundeswaldinventur als Grundlage für die Bewertung der spezifischen Strukturen und Funktionen für die genannten Waldlebensraumtypen zu verwenden.
Zusätzlich zu den Daten der BWI, die sich im Wesentlichen auf die Gehölze beziehen, wurde für den Bericht 2025 über ein F+E an einer Unterstichprobe der BWI-Traktecken ergänzend die Krautschicht der häufigen Wald-Lebensraumtypen aufgenommen und ausgewertet.
Alle oben nicht genannten Wald-Lebensraumtypen sind selten oder haben eine punktuelle bzw. lineare Verbreitung, die über die BWI nicht (ausreichend) abgedeckt werden kann. Diese unterliegen daher weiterhin dem FFH-Monitoring."
Datenaggregation und Berichtsentwurf
Die aus den vorstehend genannten Quellen stammenden Daten werden durch das BfN im Zuge einer Qualitätssicherung auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und in umfangreichen Datenbanken zusammengeführt. Die aggregierten Vorkommensdaten bilden den Ausgangspunkt für die regelbasierte Abgrenzung der Verbreitungsgebiete der Arten und Lebensraumtypen und ihrer Abbildung in deutschlandweiten Karten.
Die aggregierten Sachdaten werden zur Ableitung der Bewertungsvorschläge des BfN zu den Parametern "Verbreitungsgebiet" sowie "Population" und "Habitat" (Arten) bzw. "Fläche" und "Spezifische Strukturen und Funktionen" (Lebensraumtypen) und "Zukunftsaussichten" herangezogen und in Berichtsentwürfen für die verschiedenen biogeografischen Regionen (atlantisch, kontinental und alpin) zusammengestellt.
Berichtsabstimmung
Die Bewertungsvorschläge werden in einem nächsten Schritt auf sogenannten Bewertungskonferenzen mit den Länderministerien und -fachbehörden des Naturschutzes diskutiert.
Die Konferenzen fanden vom 09.12. bis 13.12.2024 für Arten und LRT der atlantischen Region, vom 10.02. bis 14.02.2025 für LRT der kontinentalen Region sowie Arten und LRT der alpinen Region und vom 17.03. bis 20.03.2025 für Arten der kontinentalen Region statt. Der Annex A wurde im schriftlichen Umlaufverfahren im Mai 2025 abgestimmt.
Die Bewertungen zu den einzelnen Parametern sowie zum Erhaltungszustand, auf die sich die Teilnehmenden der Konferenzen einigen, fanden Eingang in den vorläufig abschließenden Nationalen Bericht 2025, der abschließend die Ressortabstimmung zwischen dem BMUKN und weiteren einzubeziehenden Bundesministerien durchlief.
Elektronische Berichtsübermittlung und EU-Gemeinschaftsbericht
Im Anschluss an die Ressortabstimmung erfolgte am 30.07.2025 die elektronische Übermittlung des Nationalen Berichts durch das BfN an die EU. Im Vorfeld durchliefen die Daten eine technische und inhaltliche Prüfung durch das EU-Berichtstool Reportnet3.
Die EU erstellt auf Basis der Nationalen Berichte ihrer einzelnen Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren einen sogenannten Gemeinschaftsbericht. Die Berichtsdaten der Mitgliedstaaten sind, sofern sie freigegeben wurden, unter unten stehendem Link einsehbar.
Weiterführende Informationen
Vorgaben der Europäischen Kommission für die Erstellung des nationalen FFH-Berichts 2025
Berichtsformat
Das Format, in dem die Mitgliedsstaaten die Daten der nationalen Berichte nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie liefern, wird durch die Europäische Kommission vorgegeben. Diese Formatvorgaben dienen dem Ziel, die nationalen Berichte zu standardisieren und die spätere Zusammenführung der Einzelberichte zum EU-Gemeinschaftsbericht zu vereinfachen.
Das aktuelle Formular für den Berichtszeitraum 2019-2024 wurde unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten und des Habitatausschusses im November 2022 verabschiedet und ist damit für den Bericht 2025 verbindlich. In den Anhängen A bis E zum Dokument sind die für den Bericht notwendigen Daten und verbindliche Vorgaben für die Bewertung (u. a. Bewertungsmatrices) konkretisiert. Zusätzliche Explanatory Notes enthalten weitergehende Erläuterungen zu den Berichtsinhalten.
Für die Umsetzung der Vorgaben in Deutschland erfolgten enge Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern
Guidance-Dokument (Anleitung zur Berichtserstellung)
Zur Anleitung und Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Erstellung der nationalen Berichte hat die EU-Kommission ein sogenanntes Guidance-Dokument veröffentlicht.
Dieses ist nur in englischer Sprache verfügbares Dokument erläutern die Konzepte und Methoden zur Erfassung der Berichtsinhalte und Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie und bieten eine detaillierte schrittweise Anleitung zur Berichtserstellung nach den Formatvorgaben der EU-Kommission.
EU-Referenzportal
Weitere EU-weit verbindliche Referenzen zum FFH-Bericht 2025 (z. B. Checklisten Arten und Lebensraumtypen, Referenzen zu Beeinträchtigungen/Gefährdungen etc.) befinden sich auf dem unten verlinktem Art. 17 Reference Portal. Hier werden darüber hinaus zwischenzeitliche Ergänzungen und Aktualisierungen der Explanatory Notes sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) eingestellt.
Vorgaben und Anleitungen für die Erstellung vergangener Nationaler Berichte sind an dieser Stelle im Abschnitt „Past reference portals“ zu finden.
Biogeografische Regionen
Der Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen wird von den Mitgliedstaaten für jede biogeografische Region getrennt bewertet. Die biogeografischen Regionen sind als Bezugsräume erforderlich, um in angemessener Weise das europäische Gesamtareal mit seinen naturräumlichen Unterschieden berücksichtigen zu können.
So wird der Erhaltungszustand z. B. für einen Lebensraumtyp, der über die Fläche Deutschlands verbreitet vorkommt, jeweils für die alpine, atlantische und kontinentale Region getrennt bewertet.
Allgemeiner Berichtsteil (Anhang A)
Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, in einem allgemeinen Berichtsteil Informationen zum Stand der Umsetzung der FFH-Richtlinie bereitzustellen. Im Einzelnen sind Angaben zu folgenden Punkten erfolgt (Anhang A):
- Wichtige Erfolge der Umsetzung der FFH-Richtlinie (textliche Darstellung)
- Allgemeine Informationsquellen zur Umsetzung der FFH-Richtlinie (Angabe der Fundstellen in den Informationsangeboten der Länder zu z.B. Schutzgebietsnetz, Monitoringprogramm, Artenschutzmaßnahmen, Auswirkungen durchgeführter Maßnahmen, rechtliche Umsetzung)
- Wiederansiedlung von Arten des Anhangs IV (Auflistung der Wiederansiedlungsprojekte)
Bewertung des Erhaltungszustands für Arten und Lebensraumtypen
Die Bewertung des Erhaltungszustands erfolgt bei den Arten anhand der Zusammenführung von Einzelbewertungen der vier Parameter "Aktuelles Verbreitungsgebiet", "Population", "Habitat der Art" und "Zukunftsaussichten". Bei Anhang-V-Arten sind zusätzlich Informationen zur Entnahme oder Nutzung der jeweiligen Art notwendig. Die Kriterien zur Bewertung der Parameter sind in Anhang B des Berichtsformates vorgegeben.
Bei den Lebensraumtypen sind die Parameter "Aktuelles Verbreitungsgebiet", "Aktuelle Fläche", "Spezifische Strukturen und Funktionen" und "Zukunftsaussichten" nach den in Anhang D definierten Kriterien zu bewerten und werden anschließend zur Bewertung des Erhaltungszustands aggregiert.
Das Berichtsformat der EU gibt für die Bewertung der Parameter bei den Arten (Anhang C) und den Lebensraumtypen (Anhang E) jeweils eine allgemeine Matrix vor. Hierin werden die Parameter nach wenigen Hauptkriterien den drei Bewertungsstufen "günstig [grün]", "ungünstig-unzureichend [gelb]" und "ungünstig-schlecht [rot]" zugeordnet (sog. Ampelschema).
Ermöglicht die Datenlage keine exakte Bewertung der Parameter, so werden diese als "unbekannt [grau]" eingestuft. Die Mitgliedsstaaten konkretisieren die allgemeine Bewertungsmatrix durch detaillierte art- bzw. lebensraumbezogene Bewertungsschemata mit Grenz- und Schwellenwerten für jedes Kriterium, anhand derer sie die Parameter nach dem Ampelschema einstufen. Die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes, also die Aggregation der vier Einzelparameterbewertungen, folgt festen Regeln:
Grundsätzlich ist der schlechteste Einzelwert maßgeblich. Der Erhaltungszustand ist nur dann günstig, wenn alle vier Parameter mit "grün" bewertet werden oder drei Parameter mit "grün" und einer als "unbekannt" gilt.
Beurteilung der hauptsächlichen Gründe der Veränderung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensraumtypen
Im Juni 2013 wurde von der EU der sogenannte „Audit Trail“ für den Erhaltungszustand eingeführt. Er hat das Ziel, Veränderungen des Erhaltungszustandes abzubilden. Ab dem Bericht 2019 wird auch die Veränderung der Größe des Aktuellen Verbreitungsgebietes (Lebensraumtypen und Arten) bzw. der Aktuellen Fläche (Lebensraumtypen) und der Population (Arten) zwischen dem jeweils aktuellen Bericht und dem vorangegangenen Bericht beurteilt. Die aktuell fünf Beurteilungskategorien für eine Änderung geben Auskunft über die Art der Veränderung und sind inzwischen fester Bestandteil des Berichtsformates.