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Bundesamt für Naturschutz

Flugverkehr

Flugzeuge können auch auf dem offenen Meer eine Gefahr für die Vogelwelt darstellen, vor allem wenn sie die gesetzliche Mindestflughöhe von 600 Metern über Grund unterschreiten. Dies betrifft insbesondere Tiefflugübungen des Militärs, bei denen Düsenjäger oder Hubschrauber in geringerem Abstand zur Wasseroberfläche fliegen. Es gibt auch Fälle, in denen Sportflugzeuge und nicht-militärische Hubschrauber die Mindestflughöhe unterschreiten.

Störungen durch Flugverkehr

Störungen durch Flugverkehr können sich in Abhängigkeit von der Flughöhe und den betroffenen Seevogelarten unterschiedlich auswirken: Scheucheffekte (also Flucht und ggf. Meidung von Gebieten), Stress und damit verbundener Ausfall von notwendigen Ruhezeiten können die Tiere nachhaltig beeinträchtigen. Auch Unfälle können durch Vogelschlag geschehen.

Sportflugzeug
Sportflugzeug

ABAs als Schutz für Vögel

In der Arbeitsgruppe Luftfahrt und Naturschutz unter Leitung des BfN und dem Deutschen Aero Club (DAeC) wurden in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder nach einheitlichen Kriterien so genannte "Luftfahrtrelevante Vogelgebiete" ausgewählt. Diese "Aircraft relevant Bird Areas" (ABA) weisen Gebiete mit hohem Vogelaufkommen während der Rast- und Zugzeiten sowie Gebiete mit besonders störsensiblen (Großvogel-)Arten in den Luftfahrtkarten der Deutschen Flugsicherung (ICAO) aus.

Es erfolgte eine Beschränkung auf in Bezug auf Luftfahrzeuge störsensible Großvogelarten wie Großtrappe, Kranich, Gänse, Wat- und Wasservögel und Birkhühner in Vorkommen von landes-, bundes- bzw. europaweiter Bedeutung. Hiermit sind Flächen erfasst, in denen mehr als 10.000 Wat- und Wasservögel bzw. mehr als 1.000 Kraniche rasten sowie Gebiete, in denen die Anzahl der rastenden Tiere bzw. brütenden Tiere 1% der biogeografischen Population einer Art erreicht.
Zum Schutz der Vögel gilt in den ABAs die Empfehlung, die Mindestflughöhe von 600m einzuhalten oder das Gebiet zu umfliegen.

ABAs in Küstengewässern

Innerhalb der deutschen Küstengewässer konnten bisher zahlreiche Gebiete erfolgreich ausgewiesen werden. In der Nordsee gehören dazu neben dem Schleswig-Holsteinischen und Niedersächsischen Wattenmeer beispielsweise das Vogelschutzgebiet Helgoland und das Ostfriesische Meer. In der Ostsee wurden sowohl die Schleswig-Holsteinische Ostseeküste als auch der Darß-Zingster Bodden, die Wismar Bucht, der Greifswalder Bodden sowie die West- und Nordrügenschen Bodden als ABA-Gebiete in die zivilen Luftfahrtkarten aufgenommen.

ABAs in der AWZ

In der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) wurde bisher nur das in der Ostsee gelegene Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht als ABA-Gebiet ausgewiesen (ABA ID 064). Geschützt werden hier insbesondere rastende Meeresenten, aber auch andere Seevogelgruppen wie die Lappentaucher. Die Seevögel nutzen das Gebiet zum einen in den Wintermonaten als Überwinterungsplatz. In diesen vergleichsweise nahrungsknappen und kalten Zeiten dürfen sie nur möglichst wenig Energie verbrauchen, also nicht gestört und aufgescheucht werden. Zum anderen benötigen Seevögel auch während der Zugzeiten ungestörte Rastplätze, um ihre Nahrungsreserven aufzufüllen und ihren Weiterflug in die Brut- oder Überwinterungsgebiete nicht zu gefährden. Einige der Meeresenten wie Trauer- oder Samtenten nutzen die Pommersche Bucht auch zur Mauser, eine Zeit in der sie flugunfähig und daher besonders stressanfällig sind.

SEA LYNX im UNIFIL-Einsatz, im Hintergrund weiterer Hubschrauber
SEA LYNX im UNIFIL-Einsatz
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