NSG Borkum-Riffgrund
Fakten zum Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund 2017 als NSG national unter Schutz gestelltes Natura 2000-Gebiet
Steckbrief | Borkum Riffgrund EU-Code: DE 2104-301 |
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Geschützte benthische Lebensräume/Fläche | Sandbänke (FFH-Lebensraumtyp, § 30 Biotop BNatSchG) |
521 km² |
Riffe (FFH-Lebensraumtyp, § 30 Biotop BNatSchG) |
23 km² | |
Artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe (kurz KGS) (§30 BNatSchG) |
340 km² | |
Arten/Anzahl | Schweinswal (Phocoena phocoena) |
ca. 1.400 im Sommer 2019*; SDB; 251-500 |
Seehund (Phoca vitulina) |
Nahrungshabitat von ca. 500 Tieren; SDB; 11-50 | |
Kegelrobbe (Halichoerus grypus) |
Nutzung als Nahrungshabitat | |
Finte (Alosa fallax) |
nachgewiesen |
Wichtige Merkmale des Naturschutzgebiets
Eine enge Verzahnung von Sandbänken und Riffen mit einer charakteristischen Epifauna kennzeichnet das NSG. Eine Vielzahl von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie kommt hier vor, z.B. Meeressäugetiere und Finten.
Die das Schutzgebiet kennzeichnende Sandbank gehört zum Lebensraumtyp „Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser, Code 1110“. Die Bank bleibt an sich lagestabil, obgleich starke Strömungen, die zum Beispiel durch Wind und Gezeiten verursacht werden, für eine häufige Umlagerung des Sandes sorgen.
Charakteristisch ist die hohe Substrat- und Habitatvielfalt dieser Sandbank mit ihren eingestreuten Steinfeldern. Mosaikartig mischen sich die Benthosgemeinschaften: Knäuelwurm-Trogmuschel-Gemeinschaft (Goniadella-Spisula) im Grobsand, Tellina-fabula-Gemeinschaft im Feinsand, beide typisch für den Lebensraumtyp „Sandbänke“. Insgesamt wird die Infauna (also die im Boden lebende Gemeinschaft) von Muscheln (Mollusken) und Vielborstern (Polychaeten) dominiert.
Die Bewertung des Erhaltungsgrads der verschiedenen Lebensraumtypen wird in den Gebietsbeschreibungen der Schutzgebiete durchgeführt. Derzeit weist der LRT „Sandbänke“ noch ein starkes Defizit auf.
Die Riffe im NSG werden durch unterschiedlich große Steine gebildet, die der im Untergrund liegenden Saale-zeitlichen Grundmoräne zugehören. Auf diesen Riffen ist die charakteristische Epifauna (Aufwuchsgemeinschaft) in unterschiedlichen Sukzessionsstadien mit Seenelken, Individuen der Toten Mannshand, Zypressenmoos, Seescheiden, Moostierchen und Schwämmen sowie verschiedenen Krebsen zu finden. Die Riffareale sind mit einem mittleren Defizit bewertet worden.
In der engen Verzahnung dieser beiden Lebensraumtypen „Sandbänke“ und „Riffe“, unter anderem zusammen mit dem § 30 Biotop „Artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe“, liegt auch eine besondere ökologische Qualität des Schutzgebietes, denn hier ist die Artenvielfalt besonders hoch. Von 1998 bis heute konnten für den Borkum Riffgrund allein beim Makrozoobenthos (Bodenlebewesen > 1 mm) insgesamt 165 verschiedene Arten im Rahmen von etlichen durch das BfN finanzierten Untersuchungen nachgewiesen werden, darunter zahlreiche Rote-Liste-Arten.
Die arten- und individuenreiche Bodenfauna bildet eine reichhaltige Nahrungsgrundlage für die Fischfauna. So kommt hier eine Vielzahl von Plattfischen, Grundelarten und anderen bodenlebenden Fischen wie Rochen vor, aber auch pelagische Fischarten sind hier zu finden.
Von den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie kommen Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde vor. Sie profitieren von der Nahrungsvielfalt des Schutzgebietes mit seiner individuen- und artenreichen Fischfauna.
Schweinswale werden im NSG Borkum Riffgrund das ganze Jahr über gesichtet. In den Sommermonaten konnte von 1994 und 2005 eine Verlagerung der Bestände von Nord nach Süd beobachtet werden. Seit 2008 werden hier insbesondere auch vermehrt Kälber gesichtet. Im Spätfrühling und Sommer erreichen die Dichten mit Werten >1 Individuum / km2 ein Maximum.
Kegelrobben und Seehunden dient der Borkum Riffgrund vor allem als Nahrungshabitat, aber auch als Migrationskorridor, zum Beispiel für Wanderungen zwischen den Liegeplätzen im Niedersächsischen und Niederländischen Wattenmeer und Helgoland und weiter entfernten Nahrungsgebieten wie der Doggerbank.
Als weitere Anhang II-Art der FFH-Richtlinie werden Finten mitgeschützt, die hier wichtige marine Habitate für die Nahrungssuche und Überwinterung finden. Dies gilt insbesondere für den Fintenbestand, der sich im äußeren Emsästuar konzentriert. Finten gehören zu den anadromen Wanderfischen, die nur zum Laichen die Flüsse aufsuchen. Die adulten Tiere halten sich im Meer überwiegend in der Wassersäule auf (Pelagial), schwimmen aber zur Nahrungssuche zum Grund, wo sie im NSG Borkum Riffgrund von den zahlreichen Kleinfischen und wirbellosen Organismen profitieren.
Die Schutz- und Erhaltungsziele für das NSG Borkum Riffgrund ergeben sich aus § 3 der Schutzgebietsverordnung (NSGBRgV). Dazu gehören insbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung:
- spezifischer ökologischer Funktionen, der biologischen Vielfalt und der natürlichen Hydro- und Morphodynamik des Gebietes;
- eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen „Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ Code 1110 und „Riffe“ Code 1170 mit ihren charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten;
- einer naturnahen Ausprägung artenreicher Kies-, Grobsand- und Schillgründe;
- eines günstigen Erhaltungszustandes folgender FFH-Arten und ihrer Habitate: Schweinswal, Seehund, Kegelrobbe und Finte;
- der Verbindungs- und Trittsteinfunktion für die Ökosysteme des Atlantiks, des Ärmelkanals und des ostfriesischen Wattenmeeres.
Im Gebietsmanagementplan werden die Nutzungen identifiziert und bewertet. Hierzu gehört u. a. die Berufsschifffahrt. Das NSG Borkum Riffgrund liegt mit seinem südlichen Teil und damit mit einem Flächenanteil von rund 30 % im Verkehrstrennungsgebiet „Terschelling German Bight“. Auswirkungen hat die Schifffahrt insbesondere auf Schweinswale, die zu den relevanten Schutzgütern im Gebiet gehören. Aktuell werden die Auswirkungen der Schifffahrt auf zum Beispiel den Schweinswal untersucht. Daraus werden Maßnahmenvorschläge entwickelt, um die Störungen zu reduzieren und im Anschluss den für die Schifffahrt zuständigen Stellen der Bundesverwaltung vorgelegt.
Regelungen des Schiffsverkehrs können nur auf internationaler Ebene getroffen werden. Von Bedeutung sind Maßnahmen zur Lärmminderung bzw. -vermeidung, beispielsweise für den durch das NSG führenden Schiffsverkehr während Bau und Betrieb von außerhalb des Naturschutzgebietes befindlichen Offshore-Windparks. Um solche Maßnahmen möglichst schnell umsetzen zu können, werden Kooperationen mit verantwortlichen Institutionen angestrebt noch bevor verbindliche internationale Regelungen getroffen werden.
Als weitere Nutzungen sind die Verlegung und der Betrieb von Kabeln und Rohrleitungen, die durch das NSG laufen, von Relevanz, ebenso wie die Freizeitfischerei. Letztere ist nur im Süden des Schutzgebietes erlaubt und durch den § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Schutzgebietsverordnung im Norden ganzjährig untersagt.
Regelungen für die Berufsfischerei können ausschließlich im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union getroffen werden. Die Maßnahmenvorschläge befinden sich derzeit in einem komplizierten nationalen und europäischen Abstimmungsprozess.