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Bundesamt für Naturschutz

Grundlagen und Historie

In Expertengruppen wurden die ersten Bewertungsschemata auf der Grundlage der Mindestanstandsforderungen für die Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und Arten sowie die Überwachung erarbeitet. Die für die Berichterstattung (seit FFH-Bericht 2013) operationalisierten Bewertungsschemata finden sich unter Monitoring FFH-Richtlinie.

Empfehlungen der Expertengruppen der Länder und des Bundes

Vergleichbare Erfassungen und Bewertungen der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in den Bundesländern sind unabdingbar für die Erstellung eines deutschlandweiten nationalen Bericht über den Erhaltungszustand der o.g. genannten Lebensräume und Arten. Expertengruppen der Länder und des Bundes hatten daher konzeptionelle Fragen zum Monitoring diskutiert und Empfehlungen in Bezug auf Erfassungsrhythmik sowie Umfang und Intensität der Dauerbeobachtungen ausgesprochen. Die Monitoringkonzepte mussten dabei zum einen fundierte Aussagen über die Bestandsituation und -entwicklung erlauben und zum anderen im Rahmen des FFH-Monitorings leistbar sein. Als konzeptionelle Grundlage für die Empfehlungen wurden die von der LANA -Vollversammlung am 20./21.09.2001 in Pinneberg beschlossenen "Mindestanstandsforderungen für die Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und Arten sowie die Überwachung" verwendet. Ein Schwerpunkt der Arbeit war die Erstellung von Bewertungsschemata für die Einschätzung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen.

Ergebnisse des Arbeitskreises "Gewässer"

Der Bund-Länder-Arbeitskreis "FFH-Berichtspflichten Gewässer" wurde von Dr. Thomas Schoknecht geleitet. Die erarbeiteten Empfehlungen wurden beispielhaft für den Lebensraumtyp 3160 "Dystrophe Seen" in Natur und Landschaft dargestellt. (Schoknecht, T., Doerpinghaus, A., Köhler, R. et al. (2004):
Empfehlungen für die Bewertung von Standgewässer-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie. Natur und Landschaft: 79(7): 324-326.)

Die ersten Bewertungsschemata für die Standgewässer-Lebensraumtypen

Da die Bewertung von Teichen als sekundäre, anthropogen geprägte Stillgewässer nicht analog zu der von natürlichen Stillgewässern erfolgen kann, wurden hierfür separate Bewertungsschemata erstellt.

Übersicht Bewertungsschemata

 
Sehr nährstoff- und basenarme Stillgewässer mit Strandlings-Gesellschaften 3110_alt, pdf-Datei
Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften (inkl. Bewertungsschema für Teiche) 3130_alt, pdf-Datei
Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen 3140 alt, pdf-Datei
Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften (inkl. Bewertungsschema für Teiche) 3150_alt, pdf-Datei
Dystrophe Stillgewässer 3160_alt, pdf-Datei

Temporäre Karstseen und -tümpel

3180_alt, pdf-Datei

 

Die ersten Bewertungsschemata für die Fließgewässer-Lebensraumtypen

Um Synergieeffekte nutzen zu können und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, lehnt sich die Erfassung und Bewertung der Fließgewässer-Lebensraumtypen möglichst eng an die Bewertungsvorschriften der Wasserrahmenrichtlinie an.
Übersicht Bewertungsschemata  
Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 3260_alt, pdf-Datei
Flüsse mit Gänsefuß- und Zweizahn-Gesellschaften auf Schlammbänken 3270_alt, pdf-Datei

 

Die Grenz- und Schwellenwerte zu den einzelnen Parametern für die Zuordnung zu den Bewertungsstufen sind in den Bewertungsmatrices grau hinterlegt, da die endgültige Festlegung in der Verantwortung der Länder liegt. Die Schwellenwerte sollen hinsichtlich der regionalen und naturräumlichen Gegebenheiten bzw. Besonderheiten konkretisiert werden. Natürlicherweise arten- und strukturarme Ausprägungen der LRT müssen von den Vorgaben abweichend bewertet werden.

Die drei Bewertungskriterien:

Habitatstrukturen

Die Bewertung der Habitatstrukturen erfolgt abgestimmt auf den jeweiligen Lebensraumtyp (LRT) anhand der Vollständigkeit und der Ausprägung der wertgebenden Vegetationsstrukturelemente. Bei der Verrechnung werden die charakteristischen Vegetationsstrukturelemente des Wasserkörpers höher bewertet als die Merkmale der Verlandungszone.

Lebensraumtypisches Arteninventar

In der Regel wird die Anzahl der lebensraumtypischen Pflanzenarten für die Bewertung der Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars herangezogen. Bei einigen LRT werden die Arten hinsichtlich ihres ökologischen Schwerpunktes eingestuft. Anhand dieser Zuordnung erfolgt dann unter Berücksichtigung der Häufigkeit die Zuordnung zu der Wertstufe, in der die Summe der Arten bzw. Häufigkeiten am größten ist (siehe z. B. 3160). Da die Dystrophen Seen (3160) durch Pflanzenarten nur schwach charakterisiert sind, wird hier die zusätzliche Erhebung der Libellenfauna empfohlen. Bei den anderen LRT kann die Einbeziehung von weiteren lebensraumtypischen Tierartengruppen in die Bewertung fakultativ erfolgen. Für die Turloughs (3180) kann die Bewertung nicht anhand des Artenspektrums vorgenommen werden, da i. d. R. kein typisches Arteninventar ausgeprägt ist.

Beeinträchtigungen

Einzelne Beeinträchtigungen, wie z. B. die intensive touristische Nutzung, werden gutachterlich eingeschätzt, während für andere Beeinträchtigungen, wie die Verbauung bzw. Nutzung der Ufer, die Einstufung anhand der prozentualen Überformung des Ufers stattfindet. Bei dem Parameter Beeinträchtigungen werden für die Bewertung die Untermerkmale nicht verrechnet, sondern ausschlaggebend ist das Untermerkmal, welches am schlechtesten bewertet wurde, also die stärkste Beeinträchtigung darstellt.

Ergebnisse des Arbeitskreises "Grünland"

Der Arbeitskreis zu den Lebensraumtypen des Grünlandes wurde von Herrn Dr. Verbücheln (NRW) geleitet. Die Ergebnisse sind in Natur und Landschaft veröffentlicht. (Doerpinghaus, A., Verbücheln, G., Schröder, E., Westhus, W., Mast, R., Neukirchen, M. (2003): Empfehlungen zur Bewertung des Erhaltungszustands der FFH-Lebensraumtypen: Grünland. Natur und Landschaft: 78 (8): 337-342.)

Auf der Grundlage des allgemeinen Bewertungsschemas (siehe unter Beschlüsse der LANAi) wurde für jeden Grünland-Lebensrautmyp ein Bewertungsvorschlag, erarbeitet. Für die drei Parameter Habitatstrukturen, Arteninventar und Beeinträchtigung werden jeweils die für eine Bewertung relevanten Unterparameter benannt.

Um die Bewertung nachvollziehbar und reproduzierbar zu gestalten, sollten alle Parameter, soweit dies fachlich sinnvoll ist, mit Schwellenwerten unterlegt werden. Die hier angegebenen Schwellenwerte sind lediglich als Richtwerte zu verstehen und sollten von den Ländern ausgearbeitet bzw. überprüft werden (zu formulierende Schwellenwerte sind in den Tabellen grau hinterlegt). Gleiches gilt für weitere Hinweise auf länderspezifische Ergänzungen (Bsp. charakteristische Arten eines Lebensraumtyps). Bei starken regionalen Unterschieden in der Ausprägung eines Lebensraumtyps sollten auch innerhalb des Landes für einzelne Naturräume entsprechend angepasste Schwellenwerte erarbeitet werden.

Ergebnisse des Arbeitskreises "Moore & Heiden"

Im Bund-Länder-Arbeitskreis "FFH-Berichtspflichten Moore & Heiden" wurden unter der Leitung von Herrn v. Drachenfels Empfehlungen für das Monitoring und die Erhaltungszustandsbewertung der LRT der Moore & Heiden erarbeitet und Bewertungsschemata für 11 Lebensraumtypen erstellt (siehe unten).

Die erarbeiteten Empfehlungen wurden beispielhaft für den Lebensraumtyp 2310 "Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista" und 7230 "Kalkreiche Niedermoore" in Natur und Landschaft dargestellt:

Drachenfels, O. von, Beutler, H., Hübner, T., Ludwig, G., Neukirchen, M., Schröder, E., Vischer-Leopold, M., Wagner, M., Warnke-Grüttner, R. (2005): Empfehlungen zur Bewertung des Erhaltungszustands der FFH-Lebensraumtypen: Moore und Heiden. Natur und Landschaft: 80(11): 484-488.

Im Arbeitskreis wurden zu den einzelnen Bewertungskriterien Parameter und Schwellenwerte festgelegt, die für jeden LRT zu erheben und zu bewerten sind.

Habitatstrukturen

Bei den Strukturen werden nur solche Parameter genannt, die nicht zwangsläufig Beeinträchtigungen darstellen (z.B. Gehölzbewuchs, der bei geringen Anteilen sogar zur Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen bzw. des typischen Arteninventars beiträgt).

Bei Mooren ist z.B. der Bewuchs mit moortypischen, schwachwüchsigen Gehölze wie Spirke, Gagel oder "Bonsai-Kiefern" anders zu bewerten, als sich zunehmend ausbreitende, Entwässerung oder Eutrophierung anzeigende Arten. Bei Heiden ist ein Bewuchs mit Wacholder (vgl. LRT 5130) zu unterscheiden von sonstiger Verbuschung. Gruppen oder einzelne Exemplare alter Bäume sind nicht wertmindernd oder sogar wertsteigernd (z.B. alte Eichen in Heiden).

Bei der Abgrenzung und Bewertung der Heide- und Moor-LRT können bzw. sollten im Komplex auch Biotoptypen einbezogen werden, die für sich betrachtet keinem LRT entsprechen. Dazu gehören u.a. die verschiedenen Entwicklungsphasen von Heiden (vom offenen Sand bis zu verbuschten Bereichen), Schilfbestände in Kalkflachmooren oder Gagelgebüsche in Moorheiden. Das völlige Fehlen bestimmter Strukturtypen ist u.U. - v.a. im Hinblick auf die Fauna - wertmindernd (insbesondere bei Sandheiden). Die für den LRT kennzeichnenden Vegetationsbestände müssen bei gutem Erhaltungszustand vorherrschen.

Die Festsetzung der Schwellenwerte für die einzelnen Parameter sollte abhängig von den naturraumtypischen Gegebenheiten regionalisiert erfolgen.

Lebensraumtypisches Arteninventar

Unter dem Bewertungsparameter "Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars" werden eine Auswahl bundesweit besonders typischer Pflanzenarten aufgeführt. Diese Liste muss landes- und naturraumtypisch ergänzt bzw. um einzelne Arten gekürzt werden. Die wichtigsten Kennarten der LRT sind in der Tabelle unterstrichen; Arten, die per Definition zwingend vorkommen müssen, sind mit einem Sternchen markiert.

Für die Artenzahl typischer Blütenpflanzen werden Schwellenwerte genannt, die hinsichtlich der veränderten Artenliste anzupassen sind. Maßgeblich für die Einstufung in die Erhaltungsklassen ist das naturraumtypische Arteninventar. Da die vorrangig betrachteten Gefäßpflanzen nur bedingt Rückschlüsse auf die Vollständigkeit des Arteninventars zulassen, werden Empfehlungen gegeben, welche Artengruppen neben den Gefäßpflanzen vorrangig erfasst werden sollten. Bei Mooren ist die fachkundige Bearbeitung der Moose anzustreben.

Beeinträchtigungen

Bei dem Parameter Beeinträchtigung werden häufig auftretende Beeinträchtigungen genannt. Sie werden teilweise über ihre Auswirkungen, das heißt, durch das flächenmäßige Auftreten von Neophyten, Eutrophierungs- oder Entwässerungszeigern skaliert.

Die ersten Bewertungsschemata im Einzelnen

Für eine Bewertung mit Erhaltungszustand A müssen innerhalb der einzelnen Kriterien i.d.R. alle genannten Parameter zutreffen. Bei B und C sind die Parameter vielfach auch alternativ zu sehen, insbesondere bei den Strukturparametern.
Übersicht Bewertungsschemata  
Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista 2310_alt, pdf-Datei
Sandheiden mit Calluna und Empetrum nigrum 2320_alt, pdf-Datei
Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix 4010_alt, pdf-Datei
Trockene europäische Heiden 4030_alt, pdf-Datei
Lebende Hochmoore 7110_alt, pdf-Datei
Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore 7120_alt, pdf-Datei
Übergangs- und Schwingrasenmoore 7140_alt, pdf-Datei
Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) 7150_alt, pdf-Datei
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae 7210_alt, pdf-Datei
Kalktuffquellen (Cratoneurion) 7220_alt, pdf-Datei
Kalkreiche Niedermoore 7230_alt, pdf-Datei

 

Ergebnisse des Arbeitskreises "Felsen"

Der Bund-Länder-Arbeitskreis "FFH-Berichtspflichten Felsen" unter der Leitung von Dr. Eckhard Schröder hat seine Arbeiten abgeschlossen.

Konventionen des Arbeitskreises

Abgrenzung der Vorkommen

Auch beim Fehlen charakteristischer Höherer Pflanzenarten, aber Vorhandensein charakteristischer Moos- und Flechtenarten und ausreichender Naturnähe werden die Vorkommen zum jeweiligen Lebensraumtyp der Halden und Felsen gestellt.
Die Einordnung von Übergangsbeständen (z. B. auf basenreichen, aber nicht kalkreichen Gesteinen oder oberflächlich versauerten Böden auf Kalkgesteinen) erfolgt bundeslandspezifisch nach der Vegetation oder dem Gestein.
Bei der Unterscheidung der Lebensraumtypen 8220 und 8230 wird im Zweifel das Kriterium Bodenbildung mit herangezogen.

Bewertungsbezug

Bei den Fels-Lebensraumtypen sind generell zum Teil Parameter zu bewerten, die einer "Pflege" nicht zugänglich sind (gilt in besonderem Maße für Höhlen). Das bedeutet, dass einzelne Vorkommen ggf. aufgrund ihrer natürlichen Ausstattung in einzelnen Parametern nicht mit "A" bewertet werden können. Dies ist gerechtfertigt, da die Felsen aus Sicht des Schutzes / der Bedeutung für die Vegetation bzw. Flora und Fauna bewertet werden. Eine Bewertung als "Geotop" ist dagegen nicht vorgesehen.

Häufigkeit der Untersuchungen

Bei den Halden und den Felsen wurde eine Kartierung einmal während des Berichtszeitraums (alle 6 Jahre) für ausreichend gehalten. Bei den Höhlen ist zu prüfen, ob weitere Kartierdurchgänge erforderlich sind, da die Bewertung wesentlich auf den Tierarten beruht. Sofern für die Fledermäuse (auch die Anhang IV-Arten) Daten aus einem separaten Monitoring genutzt werden können, dürfte auch für die Höhlen in der Regel eine einmalige Kartierung während des Berichtszeitraumes ausreichend sein.

Die Bewertungsschemata für die Fels-Lebensraumtypen

Die nur in Bayern vorkommenden Lebensraumtypen 8120 "Kalk- und Kalkschieferschutthalden der montanen bis alpinen Stufe (Thlaspietea rotundifolii)" und 8340 "Permanente Gletscher" wurden nicht behandelt.

Der prioritäre Lebensraumtyp 6110 "Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)" wurde bereits vom Bund-Länder-Arbeitskreis "FFH-Berichtspflichten Grünland" bearbeitet.

Übersicht der ersten Bewertungsschemata  
Silikatschutthalden der montanen bis nivalen Stufe
(Androsecetalia alpinae und Galeopsietalia ladani)
8110_alt, pdf-Datei
Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas 8150_alt, pdf-Datei
Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropa 8160_alt, pdf-Datei
Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation 8210_alt, pdf-Datei
Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation 8220_alt, pdf-Datei
Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii 8230_alt, pdf-Datei
Nicht touristisch erschlossene Höhlen 8310_alt, pdf-Datei

Die Grenz- und Schwellenwerte zu den einzelnen Parametern für die Zuordnung zu den Bewertungsstufen sind als Empfehlungen zu verstehen, da die endgültige Festlegung in der Verantwortung der Länder liegt. Die Schwellenwerte sollen hinsichtlich der regionalen und naturräumlichen Gegebenheiten bzw. Besonderheiten konkretisiert werden.

Die drei Bewertungskriterien:

Habitatstrukturen

Die Bewertung der Habitatstrukturen erfolgt abgestimmt auf den jeweiligen Lebensraumtyp (LRT) in der Regel anhand biotischer und abiotischer Merkmale. Dies sind der Artenreichtum und die Ausprägung der wertgebenden Vegetation bzw. der Reichtum unterschiedlicher Geländestrukturen und das Vorhandensein von Sonderstandorten sowie der Dynamik (bei Halden).
Die Bewertung erfolgt anhand einer Verrechnung (Mittelung) der Unterkriterien, wobei die Ausprägung der Vegetation besonders berücksichtigt werden sollte.

Lebensraumtypisches Arteninventar

In der Regel wird die Anzahl der lebensraumtypischen Höheren Pflanzen- und der Moos- und Flechtenarten für die Bewertung der Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars herangezogen. Bei Silikat-Schutthalden aus Serpentinit (s. LRT 8150) ist speziell auf das Vorhandensein von Serpentinit-Streifenfarnen (Asplenium adulterinum, Asplenium cuneifolium, Asplenium x poscharskyanum) zu achten. Zusätzlich kann die Anzahl lebensraumtypischer Tierarten als weiteres Unterkriterium in die Bewertung einbezogen werden, sofern Untersuchungen zu geeigneten Artengruppen verfügbar sind.
Abweichend ist bei der Bewertung der Höhlen (LRT 8310) die Berücksichtigung lebensraumtypischer Tierarten obligatorisch (u. a. Fledermäuse, Spinnen), während auf die Berücksichtigung von Pflanzenarten verzichtet werden kann.

Beeinträchtigungen

Bei dem Kriterium Beeinträchtigungen werden für die Bewertung die Unterkriterien nicht verrechnet, sondern ausschlaggebend ist das Unterkriterium, welches am schlechtesten bewertet wurde, also die stärkste Beeinträchtigung darstellt.

Ergebnisse des Arbeitskreises "Meere und Küsten"

Der Bund-Länder-Arbeitskreis "FFH-Berichtspflichten Meere und Küsten" unter der Leitung von Dr. Jochen Krause hat seine Arbeiten abgeschlossen.

Die Bewertungsschemata für die marinen Lebensraumtypen (LRT) des Anhang I der FFH-Richtlinie sind Grundlage für die Erfüllung der Monitoring- und Berichtspflichten gemäß Art. 11 und 17. Die allgemeinen Grundsätze zur Bewertung des Erhaltungszustands für die marinen Lebensraumtypen (u.a. die Berechnungsmodi zur Aggregation von Bewertungskriterien) werden gemäß den abgestimmten Vorgaben für die Arten 1 vorgenommen.

Die unter dem Bewertungskriterium „Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars“ aufgelisteten lebensraumtypischen Arten sollen das funktionelle Gefüge eines Lebensraumes widerspiegeln, da dieses nicht anderweitig evaluiert wird. Da „lebensraumtypische Arten“ in verschiedenen LRT vorkommen können, sind sie nicht mit „Charakterarten“ gleich zu setzen.

Die hier aufgeführten Artenlisten sind nicht abschließend. Ergänzungen und Streichungen, um neueren Erkenntnissen gerecht zu werden bleiben möglich. Für die Kartierungen der jeweiligen Vorkommen müssen die Artenlisten an die regionalspezifischen Gegebenheiten angepasst werden. Auch die unter einigen Habitat- und Beeinträchtigungsparametern angegebenen Schwellenwerte müssen ggf. regionalspezifisch festgelegt werden.

Die lebensraumtypischen Arteninventare der Lebensraumtypen stellen eines der wesentlichen zu beurteilenden Schutzgüter für die Berichtspflichten an die EU dar. Gleichwohl muss für die einzelnen lebensraumtypischen Arten kein gesondertes Artenmonitoring durchgeführt werden, sondern sie sind als Indikator für den Erhaltungszustand des jeweiligen Lebensraumtyps zu bewerten. Hierfür sind Informationen zur Präsenz der Arten ausreichend, Abundanzen, Trends etc. können zur Unterstützung fakultativ eingeholt werden.

Spezifische Hinweise zu den drei Bewertungskriterien Habitatstruktur, Arteninventar und Beeinträchtigungen werden in den Vorworten zu den einzelnen Lebensraumtyp-Gruppen gegeben.

Schnitter, P., Eichen, C., Ellwanger, G., Neukirchen, M. & E.Schröder (Bearb.) (2006): Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artilel 11 und 17 der FFH-RL in Deutschland. – Berichte des landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Halle), Sonderheft 2.
Übersicht der ersten Bewertungsschemata  
Meeresgewässer und Gezeitenzonen 11er LRT_alt, pdf-Datei
Felsenküsten und Kiesstrände 12er LRT_alt, pdf-Datei
Atlantische Salzsümpfe und -wiesen sowie Salzsümpfe und -wiesen im Binnenland 13er LRT_alt, pdf-Datei
Dünen an den Küsten des Atlantiks sowie der Nord- und Ostsee 21er LRT_alt, pdf-Datei

 

Ergebnisse des Arbeitskreises "Wälder"

Der Bund-Länder-Arbeitskreis "FFH-Berichtspflichten Wälder" unter der Leitung von Dr. Rüdiger Burkhardt hat seine Arbeiten im Sommer 2003 abgeschlossen. Aufbauend auf diese Ergebnisse wurden in einer gemeinsamen Kontaktgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) und der Forstchefkonferenz (FCK) länderübergreifende Empfehlungen für die Umsetzung der FFH-Richtlinie im Wald ausgesprochen. Die Ergebnisse wurden sowohl durch die LANA als auch durch die FCK bestätigt und stellen somit eine Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen der Naturschutz- und der Forstverwaltungen dar.

Zu 13 Wald-LRT wurden Bewertungsschemata erstellt.

Für die drei grundlegenden Bewertungskriterien wurden Parameter festgelegt, die für jeden LRT zu erheben sind:

Habitatstrukturen

  • Vorhandensein von Bereichen unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen unter besonderer Berücksichtigung der Verzahnungsintensität und der Ausstattung mit Altholzbeständen sowie des Vorhandenseins vertikaler Schichtung (Schichtengefüge),
  • Vorkommen von Totholz sowie
  • Vorkommen von Biotop- und Altbäumen

Lebensraumtypisches Arteninventar

  • Anteile der Gehölzarten, unter besonderer Berücksichtigung der Verjüngungssituation sowie
  • lebensraumtypische Ausprägung der Bodenvegetation.

Die Einbeziehung von Informationen über das Vorkommen lebensraumtypischer Tierarten bleibt den Ländern überlassen, wird aber empfohlen. Bei bestimmten, faunistisch sehr bedeutsamen Wald-LRT (beispielsweise Hartholzauenwäldern) erscheint das Tierarteninventar für eine Bewertung besonders geeignet.

Beeinträchtigungen

Auftreten von konkreten Beeinträchtigungen aus 4 definierten Gruppen:

  1. Schäden an Böden und Wasserhaushalt,
  2. Schäden an Waldvegetation und Struktur,
  3. Auftreten lebensraumuntypischer Indikatoren und
  4. Zerschneidung und Störung.

Die Schwellenwerte zu den einzelnen Parametern für die Zuordnung zu den Bewertungsstufen sind in den Bewertungsmatrices grau hinterlegt. Die endgültige Festlegung der Schwellenwerte liegt in der Verantwortung der Länder und soll sich nach den regionalen und naturräumlichen Gegebenheiten bzw. Besonderheiten richten.

Die erarbeiteten Mindestanforderungen für die Erfassung und Bewertung der Wald-Lebensraumtypen (Wald-LRT) sowie Empfehlungen zu den konkreten Bewertungsparametern und Schwellenwerten sind in Natur und Landschaft veröffentlicht. Der Artikel enthält des weiteren Erläuterungen zur Erstellung von Managementplänen, zum Monitoring nach Artikel 11 sowie zur Berichtspflicht nach Artikel 17.

Empfehlungen zu Bewertungsrahmen für FFH-Anhangsarten

Unter Beteiligung von Experten der Länder und des Bundes wurden für die Arten gemeinschaftlichen Interesses in Deutschland (Anhänge II, IV und V FFH-RL) Vorschläge für die Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes entwickelt. Diese Bewertungsschemata wurden Ende 2006 als Sonderheft 2 der Berichte des Landesamtes für Umweltschutz veröffentlicht und stehen auch zum Download zur Verfügung.

Erfassung der Gefährdungsursachen und der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Zwecke des Gebietsmanagements

In den Arbeitskreisen wurde angeregt, die Erfassung der Gefährdungsursachen sowie der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen anhand einheitlicher Referenzlisten vorzunehmen. Diese sollten hierarchisch strukturiert sein, um die Auswertung auf unterschiedlich differenzierten Ebenen vornehmen zu können und den Ländern die Ergänzung landesspezifischer Besonderheiten zu ermöglichen. Diese Referenzlisten wurden in enger Zusammenarbeit mit den Länderfachbehörden erarbeitet.

Für den nationalen FFH-Bericht nach Art. 17 gibt es eine wesentlich gröbere EU-weit einheitliche Referenzliste, um die Vergleichbarkeit der Berichte zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen und die Erstellung des Gemeinschaftsberichts zu erleichtern.

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