Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt (VN Hochseeschutzabkommen)
Ziele
Das BBNJ-Abkommen verfolgt folgende Ziele:
- die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Hohen See,
- die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der marinen genetischen Ressourcen resultierenden Vorteile.
Beschreibung
Das Hochseeschutzabkommen stellt rechtsverbindliche Regeln für folgende Bereiche auf:
- Einrichten von Meeresschutzgebieten mit effektiven Schutzmaßnahmen
- Verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von menschlichen Aktivitäten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Meeresumwelt der Hohen See haben
- Regeln zum Umgang mit genetischen Ressourcen mariner Tiere und Pflanzen der Hohen See
- Unterstützung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität der Hochsee für ärmere Länder des globalen Südens durch Kapazitätsaufbau und Technologietransfer.
Die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties - COP) soll erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens zusammenkommen. Nach spätestens 5 Jahren nach Inkrafttreten soll die Umsetzung und Wirkung des Abkommens bewertet werden (review and assessment).
Gremien
Vertragsstaatenkonferenz (VSK; Conference of the Parties - COP) ist das beschlussfassende Gremium des Abkommens. Zudem wird es einen wissenschaftlichen-technischen Ausschuss geben (Scientific and Technical Body - STB), welcher auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Ratschläge, Vorschläge und Ziele entwickelt, die auf der COP zur Entscheidung vorgelegt werden.
Aktivitäten/Rolle des BfN
BfN hat die jahrelangen Verhandlungen zur Erarbeitung des Abkommens fachwissenschaftlich begleitet bzw. unterstützt. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden die Aufgaben des BfN insbesondere in der Mitarbeit bei der nationalen und internationalen Umsetzung des Themenfelds „gebietsspezifische Managementinstrumente“ des Übereinkommens sowie in der internationalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Beschlüsse und Empfehlungen der COP bestehen.