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Bundesamt für Naturschutz

Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt (VN Hochseeschutzabkommen)

Agreement under the United Nations Convention on the Law of the Sea on the conservation and sustainable use of marine biological diversity of areas beyond national jurisdiction (BBNJ Treaty)
Das Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf der Hohen See (kurz: BBNJ-Abkommen / Hochseeschutzabkommen / High Seas Treaty) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Meeresnaturschutz innerhalb des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ). Dieses Abkommen ermöglicht erstmals wichtige Maßnahmen zum Schutz der bisher unzureichend geschützten biologischen Vielfalt auf der Hohen See, die über 40 Prozent der Erdoberfläche einnimmt. Insbesondere ist es mit dem Abkommen möglich Meeresschutzgebiete auf der Hohen See leichter auszuweisen – bislang ist der Anteil von Schutzgebieten auf der Hohen See verschwindend gering. Das Hochseeschutzabkommen ist eine entscheidende Rechtsgrundlage für das im Rahmen der Biodiversitätskonvention (Globaler Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal) vereinbarte Ziel, 30 % der Weltmeere mittels gebietsspezifischer Managementmaßnahmen zu schützen.
Vertragsparteien
84 (Stand: September 2023)
In Kraft seit
Das Abkommen tritt 120 Tage nach der Ratifizierung von mind. 60 Vertragsparteien in Kraft. Es wird erwartet, dass 2026 die erste Vertragsstaatenkonferenz stattfindet.

Ziele

Das BBNJ-Abkommen verfolgt folgende Ziele:

  • die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Hohen See,
  • die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der marinen genetischen Ressourcen resultierenden Vorteile.

Beschreibung

Das Hochseeschutzabkommen stellt rechtsverbindliche Regeln für folgende Bereiche auf:

  • Einrichten von Meeresschutzgebieten mit effektiven Schutzmaßnahmen
  • Verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von menschlichen Aktivitäten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Meeresumwelt der Hohen See haben
  • Regeln zum Umgang mit genetischen Ressourcen mariner Tiere und Pflanzen der Hohen See
  • Unterstützung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität der Hochsee für ärmere Länder des globalen Südens durch Kapazitätsaufbau und Technologietransfer.

Die Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties - COP) soll erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens zusammenkommen. Nach spätestens 5 Jahren nach Inkrafttreten soll die Umsetzung und Wirkung des Abkommens bewertet werden (review and assessment).

Gremien

Vertragsstaatenkonferenz (VSK; Conference of the Parties - COP) ist das beschlussfassende Gremium des Abkommens. Zudem wird es einen wissenschaftlichen-technischen Ausschuss geben (Scientific and Technical Body - STB), welcher auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Ratschläge, Vorschläge und Ziele entwickelt, die auf der COP zur Entscheidung vorgelegt werden.

Aktivitäten/Rolle des BfN

BfN hat die jahrelangen Verhandlungen zur Erarbeitung des Abkommens fachwissenschaftlich begleitet bzw. unterstützt. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden die Aufgaben des BfN insbesondere in der Mitarbeit bei der nationalen und internationalen Umsetzung des Themenfelds „gebietsspezifische Managementinstrumente“ des Übereinkommens sowie in der internationalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Beschlüsse und Empfehlungen der COP bestehen.

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