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Bundesamt für Naturschutz

Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention, 1979)

Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats
Vertragsparteien
50, darunter 45 der 47 Europarats-Mitglieder, 4 afrikanische Staaten sowie Weißrussland (Stand Januar 2012); Deutschland ist Vertragsstaat seit 1985.

Ziele

Das erste europäische Übereinkommen zum Naturschutz hat die Erhaltung wildlebender Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume sowie eine Zusammenarbeit der europäischen Staaten im Naturschutz zum Ziel. Besondere Aufmerksamkeit gilt gefährdeten Arten und Biotopen sowie der europaweiten Verknüpfung letzterer in einem Netzwerk (Emerald Network), zu dem die EU-Mitgliedstaaten das Schutzgebietsnetz Natura 2000 beitragen.

Beschreibung

Die Konvention regelt den Schutz von Arten unter anderem durch Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen sowie der Verpflichtung zum Schutz von Lebensräumen. Gefährdete Arten sind in Anhängen aufgeführt. Anhang I umfasst streng geschützte Pflanzenarten, die nicht beschädigt oder der Natur entnommen werden dürfen. Anhang II  bezieht sich auf streng geschützte Tierarten, die weder gestört noch gefangen, getötet oder gehandelt werden dürfen. Anhang III enthält geschützte Tierarten, die jedoch eingeschränkt gefangen bzw. genutzt werden dürfen. Anhang IV schließlich enthält verbotene Mittel und Methoden des Fangens, Tötens und andere Formen der Nutzung von Anhang III-Arten (z.B. Leimruten, Töten mit Gift  oder Sprengstoff). Einige Verbote beziehen sich auf bestimmte Jagdmethoden und -einrichtungen.

Neben dem Ständigen Ausschuss (Standing Committee) als entscheidendes Gremium sind weiterhin diverse Expertengruppen an der Ausgestaltung der Konvention beteiligt. Den jährlichen Treffen des Ausschusses wohnen Vertreter der Vertragsstaaten, der EU sowie einiger Länder mit Beobachterstatus bei. Das Sekretariat der Konvention wird vom Europarat bereitgestellt.

 

Aktivitäten/Rolle des BfN

Unterstützung und Beratung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), vor allem bei der Erfüllung der sich aus der Konvention ergebenden Verpflichtungen.

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