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Bundesamt für Naturschutz

Häufig gefragt: Wolf

Das bundesweite Wolfsvorkommen konzentriert sich wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen wurden auch Wolfsterritorien nachgewiesen. In Baden-Württemberg gab es den ersten Nachweis einer Rudelbildung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie in Schleswig-Holstein im Segeberger Forst. Im Saarland wurden erstmals Wölfe nördlich von Saarbrücken und im Bliesgau nachgewiesen. Das belegen die am 26.11.2024 veröffentlichten amtlich bestätigten Wolfszahlen, die auf den jährlichen offiziellen Bestandserhebungen der Bundesländer beruhen. Wissenschaftlich begleitet wird die Rückkehr des Wolfes durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn und die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW).
Drei Wolfswelpen im letzten Tageslicht auf einem Feldweg. Zwei der Wolfswelpen blicken in die Kamera, ein dritter Welpe rennt auf den Betrachter zu.
Drei Wolfswelpen auf einem Feldweg

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Wolfsvorkommen in Deutschland

Im Monitoringjahr 2023/2024 wurde in Deutschland aus den Bundesländern das Vorkommen von insgesamt 209 Wolfsrudeln, 46 Wolfspaaren und 19 sesshaften Einzelwölfen bestätigt.

Wie funktioniert das Wolfsmonitoring in den Bundesländern genau und welchen Zeitraum deckt es ab?

Die Zuständigkeit für das Wolfsmonitoring und -management liegt bei den Bundesländern. Die Daten werden nach einheitlichen Kriterien – auf die sich die Bundesländer bereits im Jahr 2009 geeinigt haben – von den Bundesländern erhoben, so dass eine Vergleichbarkeit der Daten zu der Entwicklung der Wolfspopulationen in Deutschland gewährleistet ist.

Die Bundesländer erheben die Daten für das jährliche Wolfsmonitoring im Zeitraum vom 1. Mai eines Jahres bis 30. April des darauffolgenden Jahres. Der Erhebungszeitraum vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres umfasst einen Fortpflanzungszyklus, das heißt von der Geburt der Jungtiere bis zu deren erstem Lebensjahr. In einer Vielzahl weiterer Länder werden die Daten zu den Wolfspopulationen ebenfalls in diesem Zeitraum erfasst, etwa in Schweden, Norwegen, Schweiz, Österreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Italien und weitere. 

Das Monitoring der Bundesländer ist auf Basis der vereinbarten einheitlichen Kriterien ausgerichtet auf den Nachweis von Rudeln, Paaren und territorialen Einzeltieren – und nicht auf die Erfassung der jeweiligen Zahl der Wolfsindividuen (Welpen, Jährlinge, Adulte) in den einzelnen Bundesländern. 
Die Daten aus den Ländern werden nach ihren Erhebungen in dem Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres an die DBBW übermittelt, nach Vorliegen aller Datenmeldungen aus den Bundesländern gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der Länder bewertet und anschließend vom BfN veröffentlicht.

Warum ermitteln die Bundesländer beim Monitoring keinen Gesamtbestand von Wölfen?

Eine Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Wölfe (Welpen, Jährlinge, Adulte) kann nicht seriös von den Bundesländern beim Monitoring ermittelt werden. Die Rudelgrößen variieren sehr stark, eine Schätzung eines Gesamtbestands von Wölfen in den Bundesländern und somit auch in Deutschland könnte bestenfalls nur mit einer großen Unsicherheit durchgeführt werden. Ursache für diese Variation in Größe sowie Zusammensetzung einzelner Rudel sind etwa die Geburt sowie die hohe Sterblichkeit von Welpen oder Abwanderung der älteren Nachkommen sowie die allgemeine Sterblichkeit erwachsener Individuen. 

Zur Mindestanzahl der erfassten Wolfsindividuen im Rahmen des Wolfsmonitorings siehe Ausführungen weiter unten. 

Gibt es auch tagesaktuelle Zahlen zu den Wolfsbeständen?

Aktuelle Entwicklungen in den Bundesländern im aktuellen Monitoringjahr können zum Teil auf den Seiten der Bundesländer eingesehen werden. Es besteht für die Bundesländer zusätzlich die Möglichkeit, die aktuelle Entwicklung des Wolfsbestands im laufenden Monitoringjahr über die Webseite der DBBW in Echtzeit zu aktualisieren. Diese Möglichkeit nehmen allerdings nicht alle Bundesländer wahr. Dadurch kann es dazu kommen, dass konkrete Angaben eines Bundeslandes im Verlauf des Kalenderjahres von den amtlichen bundesweiten Zahlen des Monitoringjahres abweichen.

Wie viele Wolfsrudel konnten in Deutschland im Monitoringjahr 2023/2024 nachgewiesen werden?

Im Monitoringjahr 2023/2024 (Zeitraum: 1. Mai 2023 bis 30. April 2024) wurde aus den Bundesländern das Vorkommen von insgesamt 209 Wolfsrudeln, 46 Wolfspaaren und 19 sesshaften Einzelwölfen bestätigt. 

Zum Vergleich: Im vorhergehenden Monitoringjahr 2022/2023 wurden 185 Rudel, 58 Paare und 22 Einzelwölfe nachgewiesen. Die meisten Wolfsrudel lebten im Monitoringjahr 2023/2024 (1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024) in Brandenburg (58), gefolgt von Niedersachsen (48) und Sachsen (37). 

Wie viele Wölfe wurden von den Bundesländern im Monitoringjahr 2023/2024 ermittelt?

Die Auswertung der von den Bundesländern erhobenen Monitoringdaten zeigt, dass in den bestätigten Wolfsterritorien im abgeschlossenen Monitoringjahr 2023/2024 insgesamt 1601 Wolfsindividuen lebten: 535 Wölfe konnten sicher als adult eingestuft werden, bei weiteren 65 durch das Monitoring der Bundesländer ermittelten Tieren war nicht eindeutig festzustellen, ob es sich um adulte oder subadulte Tiere handelte. Berücksichtigt man diese Individuen, so lag die Mindestanzahl der erwachsenen Wölfe in den bestätigten Territorien im Monitoringjahr 2023/2024 bundesweit zwischen 535 und 600. Zusätzlich konnten 162 Jährlinge (Wölfe im zweiten Lebensjahr) und 781 Welpen (Wölfe im ersten Lebensjahr) nachgewiesen werden. Bei 12 Individuen war nicht sicher, ob sie Jährlinge oder Welpen waren, bei weiteren 46 Individuen konnte das Alter nicht bestimmt werden.

Zum Vergleich: Im Vorjahr 2022/2023 konnten in den bestätigten Territorien insgesamt 1339 Wolfsindividuen nachgewiesen werden: mindestens 439 adulte Wölfe, 83 Jährlinge (Wölfe im 2. Lebensjahr) und mindestens 634 Welpen (Wölfe im 1. Lebensjahr). Bei 126 Individuen war nicht eindeutig zu ermitteln, ob es sich um adulte Wölfe oder Jährlinge gehandelt hat; bei 9 Individuen war nicht sicher, ob sie Jährlinge oder Welpen waren. Bei weiteren 48 Individuen konnte das Alter nicht bestimmt werden (Stand 05.10.2023).

In welchen Bundesländern ist der Wolfsbestand am höchsten?

Das bundesweite Wolfsvorkommen konzentriert sich im Monitoringjahr 2023/2024 wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. 

In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen wurden auch Wolfsterritorien nachgewiesen. In Baden-Württemberg gab es den ersten Nachweis einer Rudelbildung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie in Schleswig-Holstein im Segeberger Forst. Im Saarland wurden erstmals Wölfe nördlich von Saarbrücken und im Bliesgau nachgewiesen.

Wie viele tot aufgefundene Wölfe wurden von den Bundesländern im Monitoringjahr 2023/2024 gemeldet und welche Todesursachen wurden ermittelt?

Insgesamt wurden von den Bundesländern für das Monitoringjahr 2023/2024 193 tot aufgefundene Wölfe gemeldet. Davon starben 150 durch Verkehrsunfälle. Mehr als die Hälfte der 150 durch den Verkehr getöteten Wölfe waren im Welpenalter, das heißt im ersten Lebensjahr. Bei 11 Wölfen war die Todesursache natürlichen Ursprungs, bei 8 Wölfen war die Todesursache nicht zu ermitteln, 5 Wölfe wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen entnommen und bei 2 Wölfen waren anthropogene Umstände für den Tod verantwortlich. Weitere 4 Wölfe werden noch auf die Todesursache hin untersucht. Bei 9 der tot aufgefundenen Wölfe wurde illegaler Beschuss festgestellt, welcher nicht tödlich verlief. Weitere 13 Wölfe wurden im Monitoringjahr 2023/2024 illegal getötet. Von den 193 tot aufgefunden Wölfen wurden 153 Wölfe im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin untersucht und die Todesursache pathologisch bestätigt.

Wie ist der rechtliche Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

Der Wolf ist in den Anhängen II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gelistet und stellt gemäß Art. 1h der Richtlinie eine prioritäre Art dar, für deren Erhaltung allen Staaten der Europäischen Union eine besondere Verantwortung zukommt. 

Der Erhaltungszustand des Wolfes ist alle sechs Jahre im Rahmen des für die europäische FFH-Richtlinie an die EU zu erstellenden Berichts zu ermitteln. Er ist nach der FFH-Richtlinie (Art. 1 Buchstabe i) definiert und seine Einstufung bemisst sich europaweit an einheitlichen Kriterien. Dies sind neben der Population die Merkmale Verbreitung, Größe und Qualität des Habitats sowie Zukunftsaussichten. Die für den Bericht erforderlichen Daten und Informationen werden von den Bundesländern zusammengetragen. Die Erarbeitung des Berichtsentwurfs für die Großkarnivoren erfolgt durch eine Sonderarbeitsgruppe, die aus im Monitoring von Großkarnivoren besonders erfahrenen Personen der Bundesländer besteht. Der FFH-Bericht ist ein Bericht der Bundesregierung, der mit den Bundesressorts und den Ländern abgestimmt wird. Im Juli 2025 wird die Übermittlung des nächsten Nationalen Berichts durch das BfN an die EU erfolgen. Die EU erstellt auf Basis der Nationalen Berichte ihrer einzelnen Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren einen sogenannten Gemeinschaftsbericht.

Der Wolf ist zudem im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) geschützt. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am 03. Dezember 2024 zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Bevor dies in Deutschland umgesetzt werden kann, sind jedoch Änderungen im EU-Recht erforderlich. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission muss noch die Zustimmung der EU-Staaten und des Europaparlaments erhalten. National ist der Wolf nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) eine streng geschützte Art. 

Praxisleitfaden zum Wolfsmanagement

Um die Managementpläne, Verordnungen und Leitfäden der Länder zum Umgang mit dem Wolf zu unterstützen, hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Jahr 2021 einen Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen, erarbeitet. Dieser Leitfaden beinhaltet eine praxisorientierte Prüfabfolge und Prüfinhalte auf Basis der aktuellen rechtlichen Grundlagen. 

Der Leitfaden behandelt vor allem die Verfahrensschritte zur rechtssicheren Erteilung artenschutz-rechtlicher Ausnahmen und stellt die notwendigen Schritte zur Durchführung einer Entnahme von Wolfsindividuen dar. Der Praxisleitfaden wurde im August 2024 nochmals um Informationen zum „Schnellabschussverfahren“ ergänzt.

Was macht die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)?

Die DBBW berät die Naturschutzbehörden von Bund und Ländern bei allen Fachfragen zum Thema Wolf und stellt Informationen für die allgemeine Öffentlichkeit über die Website www.dbb-wolf.de bereit. Da die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland die Bundes- und Landesbehörden vor Aufgaben stellt, die einer bundesweiten Koordination bedürfen, wurde 2016 auf Bitte der Länder die DBBW eingerichtet. Die DBBW wird vom Bundesamt für Naturschutz inhaltlich betreut und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums finanziert.

Als ein Teil des Beratungsangebots führt die Internetpräsenz der DBBW den aktuellen Kenntnisstand über die Verbreitung, die Wolfsterritorien und Totfunde in Deutschland zusammen. Die Darstellung ermöglicht auch einen Vergleich mit den Vorjahren und liefert zusätzlich detaillierte Einblicke in einzelne Wolfsterritorien. Auf den Informationsseiten zum Wolfsmanagement werden die Managementpläne der Bundesländer und die Ergebnisse der in den Bundesländern erhobenen Schadensstatistik in Hinblick auf Nutztierübergriffe durch Wölfe dargestellt. Auch bietet die Webseite eine Zusammenstellung der im Bereich Herdenschutz von Weidetieren geleisteten Präventionszahlungen sowie der Ausgleichszahlungen.

Zusätzlich sollen Informationen rund um die Biologie des Wolfes und die Angabe von Ansprechpartnern des Wolfsmanagements in den Bundesländern der Öffentlichkeit den Zugang zum Thema und zu bestimmten Fragen auch die Kontaktaufnahme mit den Naturschutzbehörden vor Ort erleichtern.

Mit den Aufgaben und der Leitung der Dokumentations- und Beratungsstelle wurde die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums beauftragt. Die DBBW wird von einem Konsortium aus mehreren wissenschaftlichen Institutionen getragen: das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG), das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin (IZW) und das Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum, Standort Gelnhausen.

Welche Rolle hat die DBBW bei der Zusammenstellung der gemeldeten Monitoringergebnisse aus den Bundesländern?

Die im jeweiligen Monitoringjahr im Zeitraum vom 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des jeweils aktuellen Jahres von den Bundesländern erhobenen Nach- und Hinweise zum Wolf werden an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) gemeldet, dort validiert und zusammengeführt, auf einer Sitzung mit den Bundesländern abgestimmt und dann vom BfN veröffentlicht. 
Auf der Grundlage dieses Prozesses wird auch die nationale Vorkommenskarte erstellt. 
Die aktuell veröffentlichte Vorkommenskarte basiert auf den Hin- und Nachweisen des abgelaufenen Monitoringjahres 2023/2024. Dieses umfasst jeweils den Zeitraum vom 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des aktuellen Jahres.

Für jede Rasterzelle (10 x 10 km) werden dabei die Nach- und Hinweise des Monitoringjahres zusammengetragen und anschließend validiert. Als Hin- und Nachweise gelten beispielsweise genetische Proben oder auch Fotos. Hinweise, die nicht überprüfbar (Sichtbeobachtungen, Lautäußerungen) oder nicht ausreichend dokumentiert sind, fließen nicht in die Kartendarstellung ein. 

Eine Rasterzelle wird dann als besetzt mit der Farbe grün eingefärbt, wenn ein C1-Nachweis oder mindestens drei unabhängige C2-Hinweise vorliegen. Die Kategorisierung der Nach- und Hinweisdaten basiert auf den gemeinsamen Monitoringstandards. Hierbei werden mit C1 eindeutige Nachweise klassifiziert, welche die Anwesenheit des Wolfs eindeutig bestätigen (Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Foto). Als C2 werden bestätigte Hinweise gewertet, die von einer erfahrenen Person überprüft wurden (etwa Spur oder Riss). Zellen, in denen für ein Rudel der jeweils erste Reproduktionsnachweis des jeweiligen Monitoringjahres erbracht wurde, sind mit einer Raute gekennzeichnet. Wenn Wolfsterritorien aneinandergrenzen, können auch Reproduktionen von mehr als einem Rudel in einer Zelle liegen.

Auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) können unter anderem die diesjährigen Monitoringergebnisse mit den Vorjahren verglichen werden. Zusätzlich werden dort u.a. auch detaillierte Einblicke in einzelne Wolfsterritorien in einer aktuellen Territorienkarte dargestellt.

Wie viele Wolfsübergriffe auf Nutztiere wurden 2023 durch die Bundesländer gemeldet?

Die Zahl der Wolfsübergriffe auf Nutztiere wird von den Bundesländern nicht innerhalb des Monitoringsjahrs 2023/2024 erfasst, sondern jeweils für ein Kalenderjahr. Für das Jahr 2023 wurden in Deutschland 1.268 (2022: 1.136) Wolfsübergriffe mit insgesamt 5.727 (2022: 4.366) getöteten, verletzten oder vermissten Nutztieren durch die Bundesländer an die DBBW gemeldet.
Hierbei ist zu beachten, dass die Sicherheit, Übergriffe dem Wolf zuzuordnen, aufgrund der dafür verwendeten Kriterien je nach Bundesland variiert. Zudem wurde bei diesen Angaben nicht berücksichtigt, ob und in welchem Umfang die Nutztiere zum Zeitpunkt des Übergriffs durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren. Weitere Ausführungen hierzu sind dem Bericht der DBBW zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und Kompensationszahlungen für das Jahr 2023 zu entnehmen (s. ausgewählte Publikationen).

Übergriffe auf Schafe und Ziegen kommen sowohl in Gebieten vor, in denen der Wolf neu einwandert und Herdenschutzmaßnahmen nur unzureichend umgesetzt wurden. Aber auch in Gebieten mit mehrjähriger Wolfspräsenz kommt es weiterhin zu Übergriffen auf ungeschützte Schafe, wie die von den Bundesländern veröffentlichten Daten zeigen. Diesen ist zu entnehmen, dass je nach Bundesland bei knapp der Hälfte bis drei Viertel der Übergriffe auf Schafe diese nicht oder nicht ausreichend durch Präventionsmaßnahmen vor Wölfen geschützt waren. Dies entspricht in etwa den Zahlen aus dem Vorjahr. Bei den Rissvorfällen, in denen Maßnahmen des Mindestschutzes vorhanden waren, ist aus den Angaben der Bundesländer nicht ersichtlich, ob ein Wolf den Schutz tatsächlich überwunden hat oder die Schafe beispielsweise ausgebrochen sind. Auch sind in einigen Bundesländern Zaunsysteme als Schutzmaßnahme anerkannt, die von Wölfen leicht überwunden werden können wie zum Beispiel nicht elektrifizierte Festzäune.

Der Schutz von Rindern und Pferden wird in den Bundesländern spätestens dann gefördert, wenn es zu Übergriffen auf diese Tierarten gekommen ist. Zum Teil wurden dafür eigene Förderkulissen ausgewiesen. Eine Zusammenstellung der 2023 in den Bundesländern geltenden Präventionsregelungen ist dem Bericht der DBBW zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und Kompensationszahlungen für das Jahr 2023 zu entnehmen. 

Wodurch ist der Wolf hauptsächlich gefährdet?

Wölfe sind von einer Vielzahl natürlicher und durch Menschen verursachter Gefährdungsfaktoren bedroht, unter anderem von Krankheiten, durch illegale Tötung, vor allem aber durch den Verkehr.

Von den in Deutschland seit dem Jahr 2000 bis heute tot aufgefundenen Wölfen (1140 Individuen, Datenbankabruf 11.11.2024) starben 93 Tiere nachweislich an natürlichen Ursachen, 96 Individuen wurden illegal getötet und 859 Individuen kamen durch den Verkehr ums Leben. Bei 56 Wölfen ist die Todesursache unklar, und 19 Wölfe wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen der Bundesländer entnommen. Bei weiteren vier Wölfen war die Todesursache anthropogen bedingt (bspw. durch ein Verfangen in einem Weidenetz) und bei 13 Wölfen ist die Untersuchung zur Todesursache noch nicht abgeschlossen.

Eine Übersicht zu allen Totfunden und den Todesursachen findet sich auf der Internetseite der DBBW.

Warum greifen Wölfe Nutztiere an?

Wölfe unterscheiden bei der Jagd nicht zwischen wildlebenden Arten und domestizierten Nutztieren des Menschen. Das Töten von Beutetieren durch Wölfe ist keine Form der Aggression, sondern dient dem Nahrungserwerb.

In Gebieten, in denen insbesondere Schaf- und Ziegenherden ohne oder ohne ausreichenden Schutz von Elektrozäunen bzw. Herdenschutzhunden gehalten werden, besteht ein erhöhtes Konfliktpotenzial. Erfahrungen aus Sachsen, also einem der Bundesländer, in dem besonders zahlreiche Rudel leben, zeigen, dass nicht die Anzahl der Wölfe oder Weidetiere für die Anzahl an gerissenen Nutztieren ausschlaggebend ist, sondern alleine die Schutzwirkung der Herdenschutzmaßnahmen maßgeblich ist.

Es ist wichtig, Herdenschutzmaßnahmen schon vor eventuellen Wolf-Nutztier-Begegnungen umzusetzen, das heißt auch in Gebieten, in denen Wölfe zwar zu erwarten sind, derzeit aber noch nicht auftreten. Ein solcher präventiver Herdenschutz ist entscheidend, um so eine mögliche Konditionierung zu verhindern, d.h. dass sich Wölfe an das Reißen von schlecht geschützten oder ungeschützten Weidetieren als leichte Beute gewöhnen.

Nur ein flächendeckender Herdenschutz anhand der vom BfN und der DBBW empfohlenen Standards führt zu einer Reduzierung von Nutztierrissen durch Wölfe. Dies gilt speziell für Schafe und Ziegen, die 89 Prozent der wolfsverursachten Schäden an Nutztieren ausmachen (s. Bericht der DBBW zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und Kompensationszahlungen für das Jahr 2023). Eine allgemeine Bejagung von Wölfen ist hingegen keine geeignete Maßnahme, um das Auftreten von Nutztierschäden zu verhindern. Es würden weiterhin ungeschützte oder unzureichend geschützte Nutztiere durch Wölfe getötet.

Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen empfohlen?

Für Weidetiere ist der Wolf eine Gefahr, vor allem, wenn die Weidetiere nicht geschützt sind. Die Herdenschutzmaßnahmen sind für die Weidetierhalter eine Belastung und es ist darum notwendig, sie zu unterstützen. Denn Weidetierhaltung ist auch für den Naturschutz von großer Bedeutung.

Das BfN hat gemeinsam mit der DBBW Empfehlungen erstellt, um die für das Wolfsmanagement zuständigen Behörden in den Ländern bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen zu unterstützen. Grundlage sind die langjährigen praktischen Erfahrungen im Herdenschutz in verschiedenen Bundesländern, sowie im europäischen Ausland. Eine Liste der Empfehlungen des BfN zum Herdenschutz ist am Ende der FAQ zu finden. Die Empfehlungen des BfN und der DBBW zum Schutz von Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf von 2019 beinhalten verschiedene Maßnahmen. So werden elektrifizierte bodenabschließende Zäune empfohlen, die mindestens 120 Zentimeter hoch sind, da nur diese Zäune bei „ausforschenden“ Wölfen durch einen körperlichen Schmerz einen Abschreckungseffekt ausüben.

Nicht elektrifizierte Festzäune werden nicht empfohlen, da diese von Wölfen oft unterkrochen oder überklettert werden und daher nur mit einem sehr hohen Aufwand gegen Wolfsübergriffe zu sichern sind. Bei größeren Herden wird den Nutztierhaltern empfohlen, wenn sie sich mit den speziellen Anforderungen der Hundehaltung auskennen bzw. Fachberatung zur Verfügung haben, mit mindestens zwei Herdenschutzhunden ihre Tiere zu sichern. Bei allen Herdenschutzmaßnahmen müssen regionale Unterschiede berücksichtigt werden. Auch muss klar sein, dass im Einzelfall auch ein nach den empfohlenen Standards implementierter Herdenschutz keine 100-prozentige Sicherheit der Weidetiere vor Wolfsübergriffen bieten kann.

Im Vergleich zu Schafen und Ziegen sind Rinder und Pferde recht wehrhaft, vor allem wenn sie in Herden gehalten werden. Dennoch gibt es belegte Risse von Rindern oder Pferden, wobei bei 62 Prozent der Übergriffe von Wölfen auf Rinder im Jahr 2023 letztere jünger als zwei Wochen waren. Daher muss bei Rindern und Pferden der Schutz der Jungtiere besondere Aufmerksamkeit erhalten. Da diese Fälle sehr selten bzw. regional vorkommen, ist hier eine individuelle Anpassung von Herdenschutzmaßnahmen angeraten, etwa durch zeitweise Kopplung von Jungtieren mit elektrischen Zäunen.

In allen Bundesländern mit Wolfspräsenz werden Herdenschutzmaßnahmen für Ziegen und Schafe finanziert. Mehrere Bundesländer fördern auch Präventionsmaßnahmen bei Rindern und Pferden, wie etwa elektrifizierte Zäune, wenn es nachweislich zu Übergriffen durch Wölfe gekommen ist (s. Bericht der DBBW zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2023).

Wie Herdenschutz vor Wölfen auf Steillagen und an Deichen in der Praxis möglich ist, zeigen zwei neue Veröffentlichungen (siehe ausgewählte Publikationen). Im Projekt wurden anhand von Interviews und Betriebs-Besichtigungen (darunter Rinder- und Schafhaltungen, Landschaftspflegebetriebe) in Deutschland, Österreich und der Schweiz Informationen gesammelt. Anhand von Praxisbeispielen wurden besondere Schwierigkeiten und Herausforderungen identifiziert, denen Halter*innen von Weidetieren am Deich und Steilhang in ihrer täglichen Arbeit begegnen. Im Anschluss wurden die Daten analysiert und die Entwicklung von Empfehlungen für die praktische Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen durchgeführt (s. ausgewählte Publikationen). Ziel der Publikationen ist es, alle Beteiligten bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen auf Sonderstandorten, zum Beispiel an Deichen und Steillagen, zu unterstützen.

Wie werden Herdenschutzmaßnahmen und Schadenausgleichszahlungen in den Bundesländern finanziert?

Um die finanziellen Schäden von Weidetierhaltern durch Wolfsübergriffe auf Nutztiere zu reduzieren, stellen die Bundesländer mit Wolfspräsenz finanzielle Mittel bereit.

Diese Fördermittel dienen zum einen der Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen, zum anderen kann der finanzielle Schaden bei durch Wölfe getöteten, verletzten oder vermissten Nutztieren erstattet werden.

In den meisten Bundesländern handelt es sich hierbei nicht um einen Rechtsanspruch, sondern um sogenannte Billigkeitsleistungen. Zahlungen zur Schadensprävention und -kompensation im Bereich der Nutztierhaltung liegen ebenfalls im Verantwortungsbereich der Bundesländer. Im Jahr 2023 wurden Herdenschutzmaßnahmen in 3.593 Fällen mit insgesamt 21.263.081 Euro durch die Bundesländer gefördert (Vorjahr: 18.428.830 Euro). Die Ausgaben für Ausgleichszahlungen von 1.268 Übergriffen waren um ein Vielfaches niedriger als die geleisteten Präventionszahlungen und betrugen 637.971 € (Vorjahr 616.413 Euro). Detaillierte Informationen zur Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen, Fördermöglichkeiten sowie zu Ausgleichszahlungen für durch Wölfe verursachte Nutztierschäden sind ebenfalls Bestandteil des Berichts der DBBW zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland für das Jahr 2023.

In den meisten Bundesländern mit Vorkommen von Wölfen wird der Anspruch auf Ausgleichszahlungen im Schadensfall an einen sogenannten Mindestschutz von Nutztieren gekoppelt. Hierbei stellt der Mindestschutz einen Kompromiss zwischen der Schutzwirkung gegenüber Wölfen einerseits und der bisherigen Praxis der Weidetierhaltung andererseits dar, die sich bislang nicht an der Anwesenheit von Wölfen orientiert hat. In mehreren Bundesländern werden auch jetzt schon Präventionsmaßnahmen, die dem empfohlenen Schutz entsprechen, gefördert. In den Bundesländern, die aktuell noch keine territorialen Wolfsvorkommen haben, bietet es sich an, bei der Einführung von Herdenschutzmaßnahmen die empfohlenen Standards des BfN und der DBBW zugrunde zu legen. Die Herdenschutzmaßnahmen sollten möglichst erfolgen, bevor sich Rudel etablieren. Dadurch lässt sich im Regelfall eine deutliche Reduzierung der Übergriffe auf Nutztiere erreichen.

Wie verhalten sich Wölfe gegenüber Menschen?

Bereits heute leben Wölfe in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft vielfach in direkter Nähe zum Menschen. Sie suchen jedoch üblicherweise nicht die Begegnung mit Menschen, sondern halten sich von diesen fern.

Wie Untersuchungen in Nordamerika und Europa zeigen, kommt es nur unter sehr speziellen Umständen und extrem selten zu Übergriffen von Wölfen auf Menschen (z.B. mit Tollwut infizierte oder durch Fütterung an den Menschen gewöhnte Individuen).

Daher wurde im Rahmen der Gesetzesänderung des Bundesnaturschutzgesetztes aus dem März 2020 das Füttern und Anlocken von wildlebenden Wölfen verboten (§ 45a Absatz 1 BNatSchG). Bei der Frage, inwiefern Wölfe für den Menschen eine Gefährdung darstellen könnten, bestehen seitens der Bevölkerung, aber auch bei Behörden, mitunter Unsicherheiten. Deshalb sind der Austausch zwischen Fachbehörden und Wolfsforschenden sowie die breite Information der Bevölkerung über das Wolfsverhalten von großer Bedeutung.

Wann liegt auffälliges Wolfsverhalten vor?

Festzuhalten ist, dass Wölfe, die bei Tag in Sichtweite von Häusern oder bei Nacht durch Ortschaften laufen, per se noch keine Gefahr für den Menschen darstellen. Dies gilt auch für einen Wolf, der nicht sofort beim Anblick von Menschen oder Autos flüchtet, sondern zunächst stehenbleibt und beobachtet. Wölfe nehmen Menschen in Kraftfahrzeugen nicht als Menschen wahr, sodass dadurch viele Beobachtungen auf kürzere Distanzen möglich geworden sind.

Wenn ein Wolf z.B. mehrfach in einem Abstand von unter 30 Metern von bewohnten Häusern gesehen wird, muss eine genaue Analyse der Situation vor Ort erfolgen, um so mögliche Anreize (etwa Futterquellen) zu suchen und zu entfernen. Hierbei ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit vor Ort zu leisten, um die Bevölkerung über mögliche Ursachen des Wolfsverhaltens und weiterführende Managementmaßnahmen zu informieren. Die DBBW berät die Naturschutzbehörden der Länder bei der Einschätzung entsprechender Wolfsbegegnungen sowie dem Umgang mit auffälligen Wölfen.

Einem dem Menschen gegenüber verhaltensauffälligen Wolf liegen in der Regel individuelle positive Erfahrungen mit Menschen zugrunde, wie etwa beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes Anfüttern. Wichtig ist daher, dass alle Fälle mit auffälligen Wölfen im Rahmen des Monitorings erfasst und in einer Einzelfallbetrachtung analysiert werden, damit solche Anreize identifiziert und beseitigt werden können.

Auf Wunsch der Bundesländer hat die DBBW ein Konzept zum Umgang mit Wölfen erarbeitet, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten. Dieses Konzept hilft den für das Wolfsmanagement zuständigen Institutionen und Behörden in den Bundesländern. Es werden Einschätzungen zum Wolfsverhalten im Hinblick auf die Sicherheit des Menschen sowie Empfehlungen mit dem Umgang mit Wölfen gegeben, die ein auffälliges Verhalten zeigen (s. ausgewählte Publikationen).

Dürfen verhaltensauffällige Wölfe getötet werden?

Im Einzelfall kann eine Entnahme von Wölfen, die sich dem Menschen gegenüber auffällig verhalten, auf Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG „im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung“ erfolgen. Folglich sieht das Bundesnaturschutzgesetz für verhaltensauffällige Wölfe die Möglichkeit einer Entnahme vor, soweit die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG vorliegen. Danach ist insbesondere zu prüfen, ob zumutbare Alternativen zur Entnahme in Betracht kommen, wie etwa erfolgsversprechende Vergrämungsmaßnahmen. Basierend auf den Ausarbeitungen der DBBW zum Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten (siehe ausgewählte Publikationen) ist bei mehrfacher Annäherung von Wölfen an bewohnte Häuser auf unter 30 Meter die Suche nach und ggf. das Entfernen von Anreizen durchzuführen. Auch eine Vergrämung kann hier eine Lösung darstellen. Eine mehrfache Annäherung eines Wolfes an Menschen auf unter 30 Meter ist in Bezug auf die Sicherheit des Menschen kritisch zu betrachten. Dieser Wolf muss, je nach Situation, möglichst sofort besendert und vergrämt werden. Bleibt die Situation trotz fachgerecht ausgeführter Vergrämungsversuche weiterhin bestehen, ist eine letale Entnahme empfehlenswert. 

Reagiert ein Wolf ohne vorherige Provokation aggressiv auf Menschen, stellt eine Vergrämung aufgrund der Gefährlichkeit dieses Verhaltens keine Alternative dar, vielmehr ist eine sofortige Entnahme des betroffenen Tieres erforderlich. Denn bei der Einschätzung von Wolfsverhalten steht die Sicherheit des Menschen natürlich immer an erster Stelle.

Zuständig für die Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen zur Vergrämung oder Entnahme von Wölfen sind die zuständigen Behörden der Bundesländer. Dabei steht die DBBW jederzeit beratend zur Verfügung, insbesondere zur Einschätzung von Wolfsverhalten in Bezug auf die Sicherheit von Menschen.

Wurde in Deutschland schon einmal ein Mensch durch einen Wolf verletzt?

Nein. Ein Fall unprovoziert aggressiven Verhaltens ist seit der Etablierung des Wolfes im Jahr 1998 in Deutschland noch nicht aufgetreten. Seit der Rückkehr der Art nach Deutschland wurde kein Mensch durch einen Wolf verletzt.

Die Anzahl dokumentierter Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten haben, ist in Deutschland sehr gering. Deshalb wird den Bundesländern empfohlen, bei Wölfen, die Menschen gegenüber ein auffälliges Verhalten zeigen, eine Einzelfallbetrachtung durch Expertinnen und Experten vorzunehmen und zusätzlich die DBBW beratend einzubinden. 

Was ist über die Biologie des Wolfs in Deutschland bekannt?

In Deutschland zeigten die bisher am LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland und am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin erhobenen Daten von toten oder lebend gefangenen Wölfen, dass adulte weibliche Wölfe (Fähen) zwischen 25 und 35 kg und adulte Rüden 33 bis 43 kg wogen.

Im Vergleich zu einem etwa gleich schweren Deutschen Schäferhund sind Wölfe deutlich hochbeiniger und haben eine gerade Rückenlinie. Der Schwanz ist gerade und buschig. Europäische Wölfe haben ein graues Fell, das einen gelblichen, rötlichen oder braunen Einschlag haben kann. Die Unterseite der Schnauze und die Kehle sind deutlich heller gefärbt, die Rückseiten der Ohren rötlich. Der Körperbau des Wolfes weist ihn als ausdauernden Läufer aus, der im gleichmäßigen Trab mühelos viele Kilometer zurücklegen kann. In Gefangenschaft können Wölfe 16 Jahre und älter werden. Im Freiland sterben die meisten Tiere wesentlich jünger.

Wölfe leben in Rudeln als Sozialverbände. Die Zahl der Tiere je Rudel kann mit durchschnittlich drei bis elf Tieren stark schwanken. Ein typisches Wolfsrudel besteht aus den beiden Elterntieren und in der Regel den Nachkommen der letzten zwei Jahre. Die Jungwölfe verlassen meist im Alter von zehn bis 22 Monaten das elterliche Rudel, um ein eigenes Rudel zu gründen.

Jedes Wolfsrudel beansprucht ein eigenes Territorium, das es gegen andere Wölfe verteidigt. Daher ist die Zahl der Rudel und damit der Wölfe, die in einem Gebiet leben können, begrenzt. Die Größe der jeweiligen Rudelterritorien hängt vor allem von der verfügbaren Nahrung ab und kann einer BfN-Pilotstudie zur Abwanderung und Ausbreitung von Wölfen in Deutschland zufolge zwischen 103 und 375 Quadratkilometern liegen. Je weniger Beutetiere auf einer Fläche leben, desto größer sind die Wolfsterritorien. Weil die Jungwölfe in der Regel mit Erreichen der Geschlechtsreife aus dem elterlichen Territorium abwandern, bleibt die Anzahl der Wölfe, die sich innerhalb eines bestimmten Gebietes etabliert hat, in der Folge dann meist relativ konstant.

Wölfe sind an die Jagd auf wildlebende Huftiere (Schalenwild) angepasst. In Mitteleuropa ernähren sie sich vor allem von Rehen, Rothirschen und Wildschweinen, örtlich auch von Damhirschen oder MufflonsLangzeitstudien anhand von Nahrungsanalysen in Deutschland zeigen, dass sich Wölfe hier zu 97 Prozent von diesen Beutetieren ernähren. Wölfe jagen und töten die Tiere, die sie am leichtesten erbeuten können. Das sind neben alten, kranken und schwachen Individuen vor allem Jungtiere. In Gebieten mit mehreren Beutetierarten jagen sie bevorzugt die Art, die für sie am leichtesten verfügbar ist.

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