Häufig gefragt: Wolf
Wie funktioniert das Wolfsmonitoring in den Bundesländern und welchen Zeitraum deckt es ab?
Die Zuständigkeit für das Wolfsmonitoring und -management liegt bei den Bundesländern. Die Daten werden nach einheitlichen Kriterien – auf die sich die Bundesländer bereits im Jahr 2009 geeinigt haben – von den Bundesländern erhoben, so dass eine Vergleichbarkeit der Daten zu der Entwicklung der Wolfspopulationen in Deutschland gewährleistet ist.
Die Bundesländer erheben die Daten für das jährliche Wolfsmonitoring im Zeitraum vom 1. Mai eines Jahres bis 30. April des darauffolgenden Jahres. Der Erhebungszeitraum vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres umfasst einen Fortpflanzungszyklus, das heißt von der Geburt der Jungtiere bis zu deren erstem Lebensjahr. In einer Vielzahl weiterer Länder werden die Daten zu den Wolfspopulationen ebenfalls in diesem Zeitraum erfasst, etwa in Schweden, Norwegen, Schweiz, Österreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Italien und weitere.
Das Monitoring der Bundesländer ist auf Basis der vereinbarten einheitlichen Kriterien ausgerichtet auf den Nachweis von Rudeln, Paaren und territorialen Einzeltieren – und nicht auf die Erfassung der jeweiligen Zahl der Wolfsindividuen (Welpen, Jährlinge, Adulte) in den einzelnen Bundesländern.
Die Daten aus den Ländern werden nach ihren Erhebungen in dem Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres an die DBBW übermittelt, nach Vorliegen aller Datenmeldungen aus den Bundesländern gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der Länder bewertet und anschließend auf der Website der DBBW veröffentlicht.
Warum ermitteln die Bundesländer beim Monitoring keinen Gesamtbestand von Wölfen?
Eine Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Wölfe (Welpen, Jährlinge, Adulte) kann nicht seriös von den Bundesländern beim Monitoring ermittelt werden. Die Rudelgrößen variieren sehr stark, eine Schätzung eines Gesamtbestands von Wölfen in den Bundesländern und somit auch in Deutschland könnte bestenfalls nur mit einer großen Unsicherheit durchgeführt werden. Ursache für diese Variation in Größe sowie Zusammensetzung einzelner Rudel sind etwa die Geburt sowie die hohe Sterblichkeit von Welpen oder Abwanderung der älteren Nachkommen sowie die allgemeine Sterblichkeit erwachsener Individuen.
Informationen zur Mindestanzahl der erfassten Wolfsindividuen im Rahmen des Wolfsmonitorings finden sich in einer eigenen Frage bzw. Antwort.
Gibt es auch tagesaktuelle Zahlen zu den Wolfsbeständen?
Aktuelle Entwicklungen in den Bundesländern im aktuellen Monitoringjahr können zum Teil auf den Seiten der Bundesländer eingesehen werden. Es besteht für die Bundesländer zusätzlich die Möglichkeit, die aktuelle Entwicklung des Wolfsbestands im laufenden Monitoringjahr über die Webseite der DBBW in Echtzeit zu aktualisieren. Diese Möglichkeit nehmen allerdings nicht alle Bundesländer wahr. Dadurch kann es dazu kommen, dass konkrete Angaben eines Bundeslandes im Verlauf des Kalenderjahres von den bundesweiten Zahlen des Monitoringjahres abweichen.
Informationen über die Ansprechpartner*innen sind - wie auch die Wolfsmonitoringzahlen - auf der Website der DBBW zu finden.
Wie viele Wolfsrudel konnten in Deutschland im Monitoringjahr 2024/2025 nachgewiesen werden?
Im Monitoringjahr 2024/2025 (Zeitraum: 1. Mai 2024 bis 30. April 2025) wurde aus den Bundesländern das Vorkommen von insgesamt 219 Wolfsrudeln, 43 Wolfspaaren und 14 sesshaften Einzelwölfen bestätigt.
Die meisten Wolfsrudel lebten im Monitoringjahr 2024/2025 (1. Mai 2024 bis zum 30. April 2025) in Niedersachsen (63) und Brandenburg (60), gefolgt von Sachsen (46).
Zum Vergleich: Mit Wissensstand November 2024 wurden in Deutschland im Monitoringjahr 2023/2024 insgesamt 209 Rudel, 46 Paare und 19 Einzelwölfe nachgewiesen.
Wie viele Wölfe wurden von den Bundesländern im Monitoringjahr 2024/2025 ermittelt?
Die Auswertung der von den Bundesländern erhobenen Monitoringdaten zeigt, dass in den bestätigten Wolfsterritorien im abgeschlossenen Monitoringjahr 2024/2025 insgesamt 1636 Wolfsindividuen lebten (Stand: 10.11.2025): 544 Wölfe konnten sicher als adult eingestuft werden, bei weiteren 62 durch das Monitoring der Bundesländer ermittelten Tieren war nicht eindeutig festzustellen, ob es sich um adulte oder subadulte Tiere handelte. Berücksichtigt man diese Individuen, so lag die Mindestanzahl der erwachsenen Wölfe in den bestätigten Territorien im Monitoringjahr 2024/2025 bundesweit zwischen 544 und 606. Zusätzlich konnten 183 Jährlinge (Wölfe im zweiten Lebensjahr) und 769 Welpen (Wölfe im ersten Lebensjahr) nachgewiesen werden. Bei 34 Individuen war nicht sicher, ob sie Jährlinge oder Welpen waren, bei weiteren 44 Individuen konnte das Alter nicht bestimmt werden.
Zum Vergleich: Im vorherigen Monitoringjahr 2023/2024 konnten - laut Wissensstand November 2024 - in den bestätigten Territorien insgesamt 1601 Wolfsindividuen nachgewiesen werden - darunter 535 bis 600 adulte Wölfe und mindestens 781 Welpen 781 Welpen (Wölfe im 1. Lebensjahr).
In welchen Bundesländern ist der Wolfsbestand am höchsten?
Das bundesweite Wolfsvorkommen konzentriert sich im Monitoringjahr 2024/2025 wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen.
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen wurden ebenfalls Wolfsterritorien nachgewiesen. Zudem wurden zum ersten Mal seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland in allen 16 Bundesländern Wolfsnachweise in einem Monitoringjahr erbracht.
Die meisten Wolfsterritorien gab es im Monitoringjahr 2024/2025 in Niedersachsen (63) und Brandenburg (60), gefolgt von Sachsen (46), Sachsen-Anhalt (38) und Mecklenburg-Vorpommern (34).
Wie viele tot aufgefundene Wölfe wurden von den Bundesländern im Monitoringjahr 2024/2025 gemeldet und welche Todesursachen wurden ermittelt?
Insgesamt wurden von den Bundesländern für das Monitoringjahr 2024/2025 insgesamt 163 tot aufgefundene Wölfe gemeldet. Davon starben 124 Tiere durch Verkehrsunfälle. Insgesamt 16 Wölfe wurden illegal getötet. Bei 7 Wölfen war die Todesursache natürlichen Ursprungs, 3 Wölfe wurden im Rahmen von Managementmaßnahmen entnommen. Bei 12 weiteren Tieren konnte die Todesursache nicht festgestellt werden.
Wie ist der rechtliche Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?
Der Schutzstatus des Wolfs wurde im Juni 2025 in der europäischen FFH-Richtlinie von "streng geschützt" auf "geschützt" abgesenkt. Diese Anpassung ist die Folge aus der Änderung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention ("Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume") und Voraussetzung für mögliche nationale Rechtsanpassungen. Maßgebend für künftige nationale Regelungen zum Wolf ist der Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode, der Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz vorsieht.
Der Erhaltungszustand des Wolfs in der atlantischen und in der kontinentalen biogeographischen Region wurde im Juli bzw. Oktober 2025 von der Bundesregierung als „günstig“ an die EU-Kommission übermittelt. Grundlage für die Meldung ist eine Empfehlung einer Mehrheit der Länder, die sich zuvor in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Wolf beraten und dabei auch aktuelle Bestandsdaten herangezogen hatten. Für die alpine biografische Region wurde 2025 keine Bewertung des Erhaltungszustandes vorgenommen, da in der alpinen Region bislang nicht von einem beständigen, sich reproduzierenden Vorkommen ausgegangen wird.
Der Erhaltungszustand des Wolfes ist alle sechs Jahre im Rahmen des für die EU zu erstellenden FFH-Berichts zu ermitteln. Die Ermittlung und Bewertung des Erhaltungszustandes bemisst sich europaweit nach einheitlichen Kriterien. Dies sind neben der Population die Merkmale Verbreitung, Größe und Qualität des Habitats sowie Zukunftsaussichten. Die für den Bericht erforderlichen Daten und Informationen werden von den Bundesländern zusammengetragen. Die Erarbeitung des Berichtsentwurfs für die Großkarnivoren erfolgt durch eine Sonderarbeitsgruppe, die aus im Monitoring von Großkarnivoren besonders erfahrenen Personen der Bundesländer besteht. Der FFH-Bericht ist ein Bericht der Bundesregierung, der mit den Bundesressorts und den Ländern abgestimmt wird.
Was macht die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)?
Die DBBW berät die Naturschutzbehörden von Bund und Ländern bei allen Fachfragen zum Thema Wolf und stellt Informationen für die allgemeine Öffentlichkeit über die Website www.dbb-wolf.de bereit. Da die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland die Bundes- und Landesbehörden vor Aufgaben stellt, die einer bundesweiten Koordination bedürfen, wurde 2016 auf Bitte der Länder die DBBW eingerichtet. Die DBBW wird vom Bundesamt für Naturschutz inhaltlich betreut und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums finanziert.
Als ein Teil des Beratungsangebots führt die Internetpräsenz der DBBW den aktuellen Kenntnisstand über die Verbreitung, die Wolfsterritorien und Totfunde in Deutschland zusammen und veröffentlicht einmal jährlich die zwischen den Bundesländern abgestimmten bundesweiten Zahlen. Die Darstellung ermöglicht auch einen Vergleich mit den Vorjahren und liefert zusätzlich detaillierte Einblicke in einzelne Wolfsterritorien. Auf den Informationsseiten zum Wolfsmanagement werden die Managementpläne der Bundesländer und die Ergebnisse der in den Bundesländern erhobenen Schadensstatistik in Hinblick auf Nutztierübergriffe durch Wölfe dargestellt. Auch bietet die Webseite eine Zusammenstellung der im Bereich Herdenschutz von Weidetieren geleisteten Präventionszahlungen sowie der Ausgleichszahlungen.
Zusätzlich sollen Informationen rund um die Biologie des Wolfes und die Angabe von Ansprechpartnern des Wolfsmanagements in den Bundesländern der Öffentlichkeit den Zugang zum Thema und zu bestimmten Fragen auch die Kontaktaufnahme mit den Naturschutzbehörden vor Ort erleichtern.
Mit den Aufgaben und der Leitung der Dokumentations- und Beratungsstelle hat das Bundesamt für Naturschutz die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung beauftragt. Die finanziellen Mittel stellt das Bundesumweltministerium bereit.
Wurde in Deutschland schon einmal ein Mensch durch einen Wolf verletzt?
Nein. Ein Fall unprovoziert aggressiven Verhaltens ist seit der Etablierung des Wolfes im Jahr 1998 in Deutschland noch nicht aufgetreten. Seit der Rückkehr der Art nach Deutschland wurde kein Mensch durch einen Wolf verletzt.
Die Anzahl dokumentierter Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten haben, ist in Deutschland sehr gering. Deshalb wird den Bundesländern empfohlen, bei Wölfen, die Menschen gegenüber ein auffälliges Verhalten zeigen, eine Einzelfallbetrachtung durch Expertinnen und Experten vorzunehmen und zusätzlich die DBBW beratend einzubinden.