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Bundesamt für Naturschutz

Grundlagen

Das Nagoya-Protokoll ist ein völkerrechtliches Übereinkommen, das detailliertere Regelungen zu dem dritten Ziel (Zugang zu genetischen Ressourcen und dem gerechter Vorteilsausgleich) der CBD enthält.

Begriffserklärungen

Das "Nagoya Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile" ist am 12. Oktober 2014  in Kraft getreten. Es konkretisiert die Vorgaben aus der CBD und enthält darüber hinaus sogenannte Compliance Regelungen. Über diese verpflichten sich die Vertragsstaaten des Protokolls, Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass in ihrem Land die Nutzer von genetischen Ressourcen die ABS-Regelungen der Bereitstellerländer einhalten.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) beinhaltet neben dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile als drittes Ziel den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben. Die CBD ist am 29. Dezember 1993 in Kraft getreten.

“Access and Benefit Sharing” (ABS) ist der Fachterminus für den Zugang zu genetischen Ressourcen und den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich - neben dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile - das dritte Ziel der CBD. Im Rahmen der CBD dient ABS als Instrument, um den Wert der biologischen Vielfalt bei der Erforschung und Herstellung neuartiger Produkte besser zu berücksichtigen, und gleichzeitig über die Inwertsetzung wirtschaftliche Anreize für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Natur zu schaffen. Gemäß den in der CBD verankerten und im Nagoya-Protokoll fortgeführten ABS-Prinzipien unterliegen genetische Ressourcen den nationalen Souveränitätsrechten der Ressourcenstaaten. Vertragsstaaten sind dabei grundsätzlich verpflichtet, einen (nicht notwendigerweise kosten- und bedingungslosen) Zugang (Access) zu genetischen Ressourcen durch andere Vertragsparteien zu gewähren. Gleichzeitig sind sie befugt, den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen von ihrer Zustimmung abhängig zu machen und für die Nutzung dieser Ressourcen eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben (Benefit Sharing), zu fordern.

Um den Vertragsstaaten der CBD die Entwicklung und Erarbeitung von Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder politischen Maßnahmen zum Zugang und Vorteilsausgleich und damit zur Erreichung des dritten Ziels der CBD zu erleichtern wurden im April 2002 die freiwilligen Bonner Leitlinien über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte und ausgewogene Beteiligung an den Vorteilen aus ihrer Nutzung verabschiedet (Bonn Guidelines on Access to Genetic Resources and Fair and Equitable Sharing of the Benefits Arising out of their Utilization).

Um die Umsetzung des Nagoya-Protokolls zu unterstützen und Transparenz sowie Rechtssicherheit im Hinblick auf die bestehenden ABS-Regelungen eines Bereitstellerlandes zu schaffen, ist auf internationaler Ebene eine Informationsstelle für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile (ABS Clearing-House) eingerichtet worden. Das ABS Clearing-House wird vom CBD-Sekretariat verwaltet und umfasst insbesondere folgende Informationen: 

  • In den Vertragsstaaten bestehende ABS-relevante Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen,
  • Kontaktdaten der nationalen Anlaufstellen und zuständigen Behörden,
  • Erteilte ABS-Genehmigungen oder gleichwertige Dokumente,
  • Mustervertragsklauseln sowie Verhaltensregeln und bewährte Verfahren.
     

Neben den ABS-Regeln der CBD sowie deren Durchführungsbestimmungen im Nagoya-Protokoll bestehen besondere internationale ABS-Regelungen für verschiedene Sektoren. Voraussetzung für deren Anwendung ist allerdings, dass diese mit den Zielen der CBD und des Nagoya-Protokolls im Einklang stehen und ihnen nicht zuwiderlaufen.

Beim Zugang und der Nutzung genetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft können die speziellen ABS-Regelungen des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft - auch als Internationaler Saatgutvertrag bezeichnet - der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) Anwendung finden (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture, ITPGRFA).

Bei Humanpathogenen können die im Rahmenwerk für pandemische Grippeviren  (Pandemic Influenza Preparedness Framework, PIPF) festgelegten Zugangs- und Vorteilsausgleichsregelungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einschlägig sein. 
 

ABS - Einfach Erklärt

weiterführender Inhalt

German Nagoya Protocol HuB-Projekt

Das German Nagoya Protocol HuB-Projekt hilft dem akademischen Forschungssektor in Deutschland beim Verständnis der Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung des Nagoya-Protokolls ergeben.

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