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Bundesamt für Naturschutz

Förderprogramm

Mit dem Nationalen Artenhilfsprogramm (nAHP) sollen insbesondere Vorhaben für Arten gefördert werden, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Ziel des nAHP ist der dauerhafte Schutz dieser Arten und ihrer Lebensstätten und die Stabilisierung und Verbesserung ihrer Erhaltungszustände. Schwerpunkt der Förderung sind Umsetzungsmaßnahmen in der Fläche. Auch die Förderung von Projekten zum Schutz von bestandsgefährdeten Arten und Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands ist im Einzelfall möglich.

Finanzierung von Fördervorhaben

Für die Finanzierung von Fördervorhaben im Rahmen des nAHP sind jährlich entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt des BMUKN vorgesehen. Hinzu kommen gesetzlich geregelte Sonderzahlungen. Diese sind durch Vorhabenträger zu leisten, sofern sie Verfahrenserleichterungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land oder auf See oder Netzausbauprojekte in Anspruch nehmen. Die in das nAHP einfließenden Sonderabgaben sind zweckgebunden zu verwenden.

Förderrichtlinie

Die „Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms“ wurde zur Regelung der Verwendung der Sonderabgaben ergänzt und am 19.02.2026 auf der Webseite des BMUKN veröffentlicht. Die Richtlinie legt unter anderem die Förderziele, sowie die Voraussetzungen für die Förderung fest und enthält Hinweise zum Verfahren.

Verwendung von Sonderabgaben

Weitere Hinweise zur Verwendung der Sonderabgaben sind auf folgender Webseite des BMUKN zu finden:

Vorhabentypen

Im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) können verschiedene Vorhabentypen gefördert werden. Schwerpunkt der Projektförderung im nAHP sind Umsetzungsvorhaben. Darüber hinaus sind Machbarkeitsstudien und Modellvorhaben sowie wissenschaftliche Begleitforschung zuwendungsfähig. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist im Rahmen des nAHP nicht möglich. Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartner*innen sind grundsätzlich möglich.

Projekte

Hier finden Sie eine Übersicht zu geförderten Projekten im Nationalen Artenhilfsprogramm.

Kontakt

Programmbüro Nationales Artenhilfsprogramm
Heinrich-Konen-Str.1, 53227 Bonn
0228 3821-1809
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