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Bundesamt für Naturschutz

Förderprogramm

Mit dem Nationalen Artenhilfsprogramm (nAHP) sollen insbesondere Vorhaben für Arten gefördert werden, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Ziel des nAHP ist der dauerhafte Schutz dieser Arten und ihrer Lebensstätten und die Stabilisierung und Verbesserung ihrer Erhaltungszustände. Schwerpunkt der Förderung sind Umsetzungsmaßnahmen in der Fläche.

Finanzierung von Fördervorhaben

Für die Finanzierung von Fördervorhaben im Rahmen des nAHP sind jährlich entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt des BMUKN vorgesehen. Hinzu kommen gesetzlich geregelte Sonderzahlungen. Diese sind durch Vorhabenträger zu leisten, sofern sie Verfahrenserleichterungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land oder auf See oder Netzausbauprojekte in Anspruch nehmen. Die in das nAHP einfließenden Sonderabgaben sind zweckgebunden zu verwenden.
BMUKN bereitet derzeit eine Ergänzung der geltenden Förderrichtlinie vor, die die Verausgabung der Sonderabgaben regelt.

Die Förderrichtlinie

„Die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) wurde am 15.08.2024 auf der Webseite des BMUKN veröffentlicht. Die Richtlinie regelt unter anderem die Förderziele, sowie die Voraussetzungen für die Förderung und enthält Hinweise zum Verfahren.“

Vorhabentypen

Im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) können verschiedene Vorhabentypen gefördert werden. Schwerpunkt der Projektförderung im nAHP sind Umsetzungsvorhaben. Darüber hinaus sind Machbarkeitsstudien und Modellvorhaben sowie wissenschaftliche Begleitforschung zuwendungsfähig. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist im Rahmen des nAHP nicht möglich. Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartner*innen sind grundsätzlich möglich.

Projekte

Hier finden Sie eine Übersicht zu geförderten Projekten im Nationalen Artenhilfsprogramm.

Kontakt im BfN

Referat Förderkoordination
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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