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Bundesamt für Naturschutz

Förderprogramm

Mit dem Nationalen Artenhilfsprogramm (nAHP) werden zukünftig insbesondere Vorhaben gefördert, die dem Schutz von Arten und ihrer Lebensräume dienen, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind. Zu den Mitteln des Bundes, die für das nAHP bereitstehen, können in bestimmten Fällen weitere Zahlungen hinzukommen.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium (BMUV) eine Liste von Arten erarbeitet, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind und daher vorrangig im nAHP gefördert werden können. Hierzu gehören auch die so genannten kollisionsgefährdeten Brutvogelarten, für die nach Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Bundesnaturschutzgesetz bestimmte Bereiche zur Prüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen vorgegeben sind.

Im nAHP sollen auch so genannte „Arten-Aktionspläne“ (AAP) erarbeitet werden. Sie fassen naturschutzrelevantes Wissen  über Arten zusammen und halten Ziele sowie konkrete und wiederkehrende Maßnahmen zum Schutz von Arten fest und unterstützen und steuern so deren Umsetzung.

Die Förderrichtlinie

Unter Federführung des BMUV wird derzeit die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms fertiggestellt. Diese regelt unter anderem die Förderziele und Voraussetzungen für die Förderung.

Kontakt im BfN

Referat Förderkoordination
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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