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Bundesamt für Naturschutz

Instrumente der Landschafts- und Freiraumplanung sowie des Naturschutzes

Freiraumkonzepte, Landschaftspläne oder Strategien zur Förderung der biologischen Vielfalt sind die Instrumente, mit denen die grüne Infrastruktur fachlich qualifiziert entwickelt werden kann.

Die Instrumente der Landschafts- und Freiraumplanung sowie des Naturschutzes sind besonders geeignet, das Grundgerüst der grünen Infrastruktur für das gesamte Stadtgebiet oder auch Teilbereiche langfristig zu entwickeln, zu sichern und Vorgaben zu dessen Pflege und Management zu machen. Im Werkzeugkasten Stadtnatur werden insbesondere informelle Instrumente vorgestellt: Freiraumkonzepte, kommunale Biodiversitätsstrategien und Pflege- und Entwicklungspläne. Infomelle Instrumente sind besonders geeignet, um flexibel auf aktuelle Fragestellungen zu reagieren, komplexe Herausforderungen integriert zu bearbeiten und neue Planungs- und Beteiligungsprozesse zu erproben. Daher wurden in den vergangenen Jahren verstärkt informelle Instrumente eingesetzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Instrumente wie der kommunale Landschaftsplan weniger wichtig oder geeignet sind.

Freiraumkonzepte, Planwerke der Landschaftsplanung sowie Strategien zur Förderung der biologischen Vielfalt sichern das Grundgerüst der grünen Infrastruktur und liefern fachliche Vorgaben zur Entwicklung der Stadtnatur.

Instrumente der Stadtplanung steuern die räumliche Entwicklung einer Kommune und können wesentlich zur Sicherung und Entwicklung der grünen Infrastruktur auf verschiedenen Planungsebenen beitragen.

Bei der integrierten Entwicklung der grünen Infrastruktur sind auch Instrumente anderen Fachgebiete relevant. Es gibt vielfältige Synergien zwischen grüner Infrastruktur und Mobilitätsplanung, Hochwasserschutzkonzepten oder Klimaanpassungsstrategien.

Freiraumkonzepte

Viele große und auch kleinere Kommunen haben gesamtstädtische Freiraumkonzepte oder -strategien entwickelt oder aktualisieren diese. Diese informellen Instrumente werden beispielsweise als Masterplan Grün oder Masterplan Freiraum, Freiflächenentwicklungskonzepte, Freiraumkonzepte oder Grünflächenstrategien bezeichnet und sind dementsprechend vielfältig in Bezug auf Themen und Ausgestaltung.

Freiraumkonzepte sind gut geeignet, um das Grundgerüst der grünen Infrastruktur zu erfassen, bewerten und entsprechend einer abgestimmten Vision strategisch weiterzuentwickeln. Freiraumkonzepte können auf die gesamte thematische Breite der grünen Infrastruktur eingehen und beispielsweise Schutz der biologischen Vielfalt, Lebensqualität und Anpassung an den Klimawandel zusammenbringen. Sie können konkrete Maßnahmen zur Umsetzung enthalten oder über weitere Planungsinstrumente auf untergeordneten Planungsebenen umgesetzt werden. Freiraumkonzepte können über das Stadtgebiet hinaus auch eine Stadtregion oder nur Teilräume einer Kommune, wie ein verdichtetes Innenstadtgebiet mit besonders großem Handlungsdruck, umfassen.

Einen Fokus auf bestimmte Freiraumtypen legen Kleingartenkonzepte, die sich mit der Weiterentwicklung von Kleingärten als Teil der grünen Infrastruktur befassen. Weitere Sonderformen sind Stadt- oder Straßenbaumkonzepte, die sich mit der Sicherung und Weiterentwicklung des Baumbestands befassen. 

Biodiversitätsstrategien

Kommunale Biodiversitätsstrategien formulieren konkrete Ziele für Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt. Neben dem Arten- und Biotopschutz umfassen sie oft auch die Sicherung von Ökosystemleistungen, Förderung des Naturerlebens und der Umweltbildung, sowie Verbesserung des Stadtklimas.

Biodiversitätsstrategien können auch gemeindeübergreifend erstellt werden, um die Besonderheiten einer Region abzubilden und Ressourcen zu bündeln. Sinnvoll ist es, konkrete Ziele zu formulieren und diese mit Indikatoren, Maßnahmen und nach Möglichkeit einer räumlichen Darstellung zu untermauern. Biodiversitätsstrategien sollten regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben werden, um das Erreichen der Ziele zu überprüfen und eine positive Entwicklung der biologischen Vielfalt sicherzustellen.

Biodiversitätsstrategien sollten umfassend sein und die Vielfalt der Stadtnatur einbeziehen, also nicht nur die natürlichen und naturnahen Biotope umfassen, sondern auch Parks, Privatgärten und weitere Elemente der grünen Infrastruktur einbeziehen. Dementsprechend sollten auch Schnittstellen zu anderen Fachplanungen bedacht werden, z.B. Schaffung von Lebensraum für gebäudebewohnende Arten im Rahmen der Bauleitplanung.

Grundsätzlich sind Biodiversitätsstrategien sehr unterschiedlich und reichen von komplexen Planwerken, die in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen entstehen, bis zu einfachen Konzepten, die ohne externe Partner erstellt werden.

Pflege- und Entwicklungspläne

Pflege- und Entwicklungspläne sind Teil des Grünflächenmanagements für Einzelflächen oder Teilräume. Sie dienen häufig zur Sicherung wertvoller Flächen wie Schutzgebiete und sollen beispielsweise durch ein angepasstes Management die Vorkommen bestimmter Arten auf einer Fläche sichern. Im Zuge der Belastungen von Grünflächen durch die Auswirkungen des Klimawandels werden solche Pläne auch zunehmend für Parkanlagen erstellt. Sie sollten schon bei der Planung von neuen Grünflächen aufgestellt werden, damit nicht nur Investitionskosten, sondern auch die Ressourcen für die langfristige Erhaltung berücksichtigt und die Potenziale als Lebensraum für Tiere und Pflanzen genutzt werden. Pflege- und Entwicklungspläne können innovative Ansätze aufgreifen, z.B. Beweidungsprojekte zur „Pflege durch Nutzung“ oder ehrenamtliche Pflegeeinsätze.

Landschaftspläne

Der kommunale Landschaftsplan ist das formelle Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. In den Bundesländern sind die Maßstäblichkeit und die Verbindlichkeit des Landschaftsplans in Kombination mit Landschaftsprogramm und Grünordnungsplan unterschiedlich geregelt. Die genauen Informationen finden sich in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer. Der Landschaftsplan dient der langfristigen Entwicklung von Natur und Landschaft und ist besonders geeignet, um die grüne Infrastruktur räumlich darzustellen und zu sichern. Zudem enthalten Landschaftspläne Aussagen über die verschiedenen Naturgüter und sind damit eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage.

In Bezug auf die biologische Vielfalt können im Landschaftsplan Daten zur Arten- und Biotopausstattung aufbereitet und Ziele zum Schutz und Entwicklung der biologischen Vielfalt definiert und Maßnahmen räumlich verortet werden.

Damit Landschaftspläne im Sinne der grünen Infrastruktur flächendeckend eingesetzt werden können, muss auch der Innen- und nicht nur der Außenbereich erfasst werden.

Biotopverbundplanungen

Biotopverbundplanungen sollen nach § 21 BNatSchG durch Vernetzung von Lebensräumen zur dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten beitragen. Das Biotopverbundsystem in Form von Kern- und Verbundflächen soll mindestens 10 % der Landesfläche ausmachen, wovon Teile auch in urbanen Räumen liegen können. Sie beinhalten häufig eine räumliche Darstellung des Biotopverbunds nach Lebensraumtypen und zum Teil zusätzlich ein Zielartenkonzept.

Städtische Biotopverbundplanungen können zusätzlich mit weiteren Themen wie der Vernetzung von Freiräumen für die Erholungsnutzung oder der Sicherung von Korridoren für die Durchlüftung verbunden werden, sodass dem Prinzip der Mehrfachnutzung entsprochen wird. Biotopverbundplanungen können eigenständig oder Bestandteil anderer Planwerke wie Freiraumkonzepte, Landschaftspläne, Flächennutzungspläne oder Biodiversitätsstrategien sein.

Grünordnungspläne

Grünordnungspläne können eigenständig oder in Bebauungspläne integriert sein. Auch bei diesem Instrument gibt es inzwischen ein breites Spektrum an Ausgestaltungsmöglichkeiten und in manchen Kommunen werden Grünordnungspläne für größere Teilräume als einzelne Bebauungsplangebiete erstellt. Der Grünordnungsplan auf Ebene des Bebauungsplans hat üblicherweise einen konzeptionellen Teil, mit dem grüne Infrastruktur entwickelt werden kann. Mit ihm werden unter anderem die Grünstruktur und -qualität eines Baugebietes bestimmt, entsprechende Flächen ausgewiesen sowie Maßnahmen in Verbindung mit der baulichen Entwicklung wie Garten-, Hof-, Dach- und Fassadenbegrünungen vorgeschlagen bzw. festgesetzt.

Ökokonten und Ausgleichsflächenkonzepte

Mit Ökokonten, Flächenpools oder Ausgleichsflächenkonzepten können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in strategisch wichtigen Räumen für Natur- und Landschaftsentwicklung gebündelt werden. So kann die Wirksamkeit im Vergleich zu unkoordinierten Einzelmaßnahmen erhöht und die grüne Infrastruktur langfristig aufgewertet und weiterentwickelt werden.

Die Inhalte dieser Seite basieren auf dem F+E-Vorhaben „Grüne Infrastruktur im urbanen Raum: Grundlagen, Planung und Umsetzung in der integrierten Stadtentwicklung“ (BfN, 2017) und wurden in Teilen geringfügig verändert und ergänzt.

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