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Bundesamt für Naturschutz

Schutz für Wale

Wale sind nicht nur wirkungsvolle Botschafter für die Großartigkeit der marinen Lebenswelt. Sie sind auch als Endglied der Nahrungskette besonders von den Belastungen und Übernutzungen der Meere betroffen. Für den Schutz dieser Langstreckenschwimmer müssen alle Staaten zusammenarbeiten.
Fluke eines abtauchenden Buckelwals auf der Doggerbank
Die Fluke eines abtauchenden Buckelwals (Megaptera novaeangliae) im Bereich der Doggerbank (Nordsee), aufgenommen während einer Monitoringausfahrt im Auftrag des BfN

Bedrohte Giganten der Meere

Wale sind die größten Lebewesen der Erde. Sie ziehen durch die Weltmeere und legen dabei unvorstellbar lange Strecken zurück. Sie sind dafür bekannt, miteinander über große Entfernungen zu kommunizieren und in eng verbundenen Gruppen zu leben. Menschen waren schon immer von ihnen fasziniert, davon zeugen viele Mythen, Legenden und Erzählungen.

Trotz – oder auch wegen? – der Faszination für diese großen Tiere hat der Mensch den Walen seit Jahrhunderten nachgestellt. Neben ihrem Fleisch dienten die Wale auch als Rohstofflieferant für eine im Aufbau begriffene Industrie: Walöl wurde zur Produktion von Kerzen und Lampen, aber auch für die Herstellung von Tierfutter, Sprengstoffen, Schmiermitteln, Seife, Reinigungsmitteln, Margarine und vielem mehr verwendet. Das sogenannte Walbein oder Fischbein wurde bei der Herstellung von Korsetten eingesetzt.

Die industriell organisierte Jagd auf Wale führte zu verheerenden Auswirkungen: die Bestände sanken besorgniserregend.

Aber als Endglieder der Nahrungskette sind die Wale auch von der Akkumulation giftiger Stoffe (inkl. Mikroplastik) in ihren Organen betroffen. Umweltgifte haben die Fortpflanzungsfähigkeit vieler Arten empfindlich gestört.

Besonders macht der zunehmende Meereslärm den Walen und anderen Meeressäugetieren zu schaffen, da sie sich akustisch orientieren und miteinander kommunizieren. Der zunehmende Lärm durch Schiffe, Explosionen, seismische Untersuchungen, Sonareinsatz, Bohrungen und andere menschliche Aktivitäten erschwert den Meeressäugetieren, für sie wichtige Informationen wahrzunehmen. Zusätzlich schädigt extremer Lärm die Hörorgane derart, dass Wale kurzzeitig oder auch langfristig taub werden können. 

Internationale Regelungen zum Schutz der Großwale

Da die Wale weite Strecken zurücklegen, ist ein Schutz nur möglich, wenn die internationale Gemeinschaft gemeinsam Maßnahmen beschließt.

Die Internationale Walfangkommission (IWC) ist eine Einrichtung des 1946 verabschiedeten Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs (ICRW - International Convention for the Regulation of Whaling. Das Ziel der Konvention ist, für einen angemessenen Schutz der Walbestände zu sorgen und dadurch die geregelte Entwicklung der Walfangindustrie zu ermöglichen. Während in den ersten Jahrzehnten der IWC die optimale Ausbeutung der Wal-Bestände im Mittelpunkt stand, spielt heute der Schutzgedanke die zentrale Rolle.

Auf Grund der drastischen Dezimierung vieler Walbestände wurde 1982 ein Verbot des kommerziellen Walfangs (Moratorium) verabschiedet, das 1986 in Kraft trat. Seit 1986 gibt es jedoch auch Sondergenehmigungen für den Fang von Walen zu wissenschaftlichen und traditionellen Zwecken, so dass trotz des Moratoriums Walfang weiterhin stattfindet.

Insbesondere Japan und Island machen vom Walfang zu „wissenschaftlichen Zwecken“ Gebrauch.

Auf Betreiben der IWC entstand 1979 im Indischen Ozean ein Walschutzgebiet, das vor allem der Erhaltung der Blauwale gewidmet ist, die dort ihre Jungen aufziehen. 1994 beschloss die IWC die Gewässer rund um die Antarktis mindestens bis zum 60. Breitengrad, teilweise aber auch weiter nördlich gelegene Gebiete bis 55° oder 40° Süd, zum Antarktischen Schutzgebiet (Southern Ocean Whale Sanctuary) zu erklären. Das Schutzgebiet umfasst wichtige Nahrungsgebiete der Wale und soll den Beständen an Blau-, Finn-, Buckel- und Seiwalen zur Erholung verhelfen.

Neben dem Walfang befasst sich die IWC inzwischen auch mit anderen Bedrohungsfaktoren wie Beifang von Walen, Lärmbelastung, Kollisionen mit Schiffen, Meeresmüll und Walbeobachtungstourismus. 

Schutz für Kleinwale in Nord- und Ostsee

Neben den Großwalen in den Weltmeeren sind aber auch Kleinwale in Nord- und Ostsee stark gefährdet. Unter erheblichem Einfluss Deutschlands sind unter dem Dach der Konvention über wandernde Arten (CMS) Anfang der 1990er Jahre mehrere Unterabkommen geschlossen worden, wie das Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee (ASCOBANS). Diese Einzelabkommen berücksichtigen regionale Aspekte des Schutzes dieser bedrohten Arten, umfassen einen Managementplan und sehen unter anderem Forschung und Monitoring vor. Das Bundesamt für Naturschutz engagiert sich seit langem für eine wirkungsvolle Umsetzung dieses Regionalabkommens und ist in allen Gremien vertreten.

Gefährdungen der Kleinwale in Nord- und Ostsee

Vordringlich zu lösende Probleme des Kleinwalschutzes liegen insbesondere in den unbeabsichtigten Beifängen durch die Fischerei, in der Meeresverschmutzung, der Lebensraumverlärmung durch beispielsweise Schiffsverkehr, Bohrungen, Sprengungen, Rammungen oder seismische Untersuchungen sowie in unmittelbaren Beunruhigungen (etwa durch Sportboote). Daher haben das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz in den vergangenen Jahren eine Reihe von Forschungsprojekten gefördert, die die Methoden zur Bestandserfassung und Analyse von Wanderungen verbessern konnten sowie die Auswirkungen und Möglichkeiten zur Verminderung von Unterwasserlärm untersuchten.

Rettungsplan für den Ostsee-Schweinswal

Als Ergebnis der Forschungsanstrengungen wurde die Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee als eigenständige Population anerkannt. Sie ist vom Aussterben bedroht.

Deshalb haben die Vertragsstaaten von ASCOBANS 2002 einen speziellen Rettungsplan für die Ostsee-Schweinswale, den Jastarnia Plan, verabschiedet. Die Ostseestaaten haben sich darin die Wiederherstellung der Schweinswalpopulation der Ostsee auf mindestens 80 % ihrer Tragfähigkeit zum Ziel gesetzt. Dafür müssen die Beifänge von Schweinswalen in der Ostseefischerei sofort massiv reduziert werden und weitere Schutzmaßnahmen erfolgreich sein. Die Durchführung international etablierter Maßnahmen zur Verhinderung der Beifänge von Kleinwalen in der Fischerei sowie deren Wirkungskontrolle sind eine der großen Herausforderungen. Das BfN unterstützt die Entwicklung von alternativen Fanggeräten, die von Schweinswalen erkannt und vermieden werden können.

Da Schweinswale und auch die anderen unter ASCOBANS geschützten Arten oft weite Strecken im Meer zurücklegen und große Gebiete als Wanderkorridore und zur Nahrungssuche nutzen, sind entsprechend große und gut vernetzte Schutzgebiete besonders wichtig. Für den Schutz der Schweinswale der Nordsee und Beltsee/westliche Ostsee wurden ebenfalls regionale Erhaltungspläne beschlossen, der sogenannte Nordseeplan und Beltseeplan.

 

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