Schutz auf Hoher See
Regeln für die Hohe See
„Das Meer gehört allen, weil es so grenzenlos ist, dass niemand es besitzen, aber alle es nutzen können.“ Dieser Satz von Hugo Grotius über die „Freiheit der Meere“ aus dem Jahr 1609 bestimmt in gewisser Weise bis heute unseren Umgang mit der sogenannten Hohen See, dem Meeresgebiet jenseits der nationalen Zuständigkeiten, also jenseits von 200 Seemeilen Entfernung der nationalen Basislinien. Die Hohe See umfasst 64 % der Weltmeere und war lange Zeit ein Raum, in dem praktisch nichts geregelt war.
Erst das UN-Seerechtsübereinkommen von 1994 stellte Regeln für menschliche Aktivitäten in den Meeren und Ozeanen, und damit auch der Hohen See, auf und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die Meeresumwelt adäquat zu schützen und zu bewahren (Art. 192 UNCLOS). Allerdings bietet das Übereinkommen keine Ansatzpunkte, um die Meeresnatur vor der immer dramatischeren Überfischung, Verschmutzung und Übernutzung effektiv zu schützen
Schutzgebiete auf Hoher See
Mit dem 2023 verabschiedeten „Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt jenseits nationaler Hoheitsgewalt“ (BBNJ-Abkommen) wurde diese Lücke geschlossen. Das Abkommen soll die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf Hoher See erleichtern. Es macht die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen von menschlichen Aktivitäten mit einem wesentlichen Einfluss auf die Meeresumwelt verbindlich. Und es regelt die Nutzung der genetischen Ressourcen der Hohen See.
Ein besserer Schutz der Hohen See ist dringend erforderlich: Die Hohe See und die Tiefsee spielen eine wichtige Rolle für die Regulation des Erdklimas und beherbergen einen bedeutenden, noch weitestgehend unerforschten Teil der weltweiten Biodiversität.
Die Staatengemeinschaft hat sich darauf geeinigt, bis 2030 mindestens 30 % der Meere unter einen effektiven Schutz zu stellen. Während 2024 weltweit 8,33 % der Meere als Schutzgebiete ausgewiesen sind, ist der Anteil von Schutzgebieten im Küstenmeer, in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und in der Hohen See sehr unterschiedlich. In der Hohen See sind derzeit (2024) nur auf 1,44 % der Fläche Meeresschutzgebiete ausgewiesen. Hier sind also noch große Anstrengungen zu unternehmen. Das BfN hat mitgeholfen, wichtige Grundlagen für die Identifizierung von schützenswerten Gebieten zu schaffen.
Ökologisch wichtige Gebiete identifizieren
Mit erheblichem Engagement des Bundesamtes für Naturschutz konnte ein System von wissenschaftlichen und ökologischen Kriterien (Ecologically or Biologically Significant Marine Areas, EBSAs) zur Auswahl von für den Naturschutz besonders wertvollen Meeresgebieten auf der Hohen See im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verabschiedet werden. Die Kriterien bilden die Grundlage für ein zukünftiges internationales Netzwerk von Meeresschutzgebieten in der Hohen See.
Um Wissenslücken zu schließen und ökologisch bedeutsame Gebiete zu identifizieren, initiierte das Bundesumweltministerium mit fachlicher Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz die Globale Ozean-Biodiversität-Initiative (GOBI).
Neben der Identifizierung von potentiellen Meeresschutzgebieten auf hoher See ist das Bundesamt für Naturschutz auch in die Erarbeitung von effektiven Managementmaßnahmen, die Entwicklung von Methoden zur Bewertung der Managementeffektivität und der ökologischen Kohärenz involviert.