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Bundesamt für Naturschutz

Großraubtiere

Alle Maßnahmen, die ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Großraubtier ermöglichen sowie dem Erhalt und langfristigen Überleben dieser Arten dienen, können unter dem Begriff „Management“ zusammengefasst werden. Die Überprüfung der Umsetzung von Managementzielen erfolgt durch ein darauf abgestimmtes Monitoring.
Laufender Wolf von der Seite
Laufender Wolf von der Seite

Management von Großraubtieren

Das Management erfordert zum einen wissenschaftlich fundierte Grundlagen, zum anderen auch von allen Beteiligten Kompromiss- und Einsatzbereitschaft, um das konfliktarme Nebeneinander zu gewährleisten.

Management von Großraubtieren in Deutschland

Grundlagen eines jeden Managements sind zum einen die wissenschaftlichen Daten zu Bestand und Anwesenheit von Großraubtieren,  die im sog. Monitoring (siehe Monitoring von Großraubtieren) erhoben werden. Ein weiterer Baustein eines jeden Wildtiermanagements ist die Identifizierung von Konfliktfeldern. Die Minimierung der Konfliktfelder erfolgt über verschiedene Maßnahmen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, da das Wildtiermanagement im Aufgabenbereich der Bundesländer liegt.

Anzahl der verletzten, vermissten und getöteten Nutztiere angestiegen

Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf hat die Ergebnisse der in den Bundesländern erhobenen Schäden für das Jahr 2022 in Hinblick auf Nutztierübergriffe durch Wölfe veröffentlicht. Der Bericht beinhaltet neben der Anzahl der Übergriffe durch Wölfe und der betroffenen Nutztierarten eine ausführliche Zusammenstellung der im Herdenschutz geleisteten Präventions- und der Ausgleichszahlungen der Bundesländer. So wurden im Jahr 2022 Herdenschutzmaßnahmen in 3.444 Fällen mit insgesamt 18.428.830 € durch die Bundesländer gefördert (Vorjahr: 16.639.800 €). Die Ausgaben für Ausgleichszahlungen von 1.136 Übergriffen waren um ein Vielfaches niedriger als die geleisteten Präventionszahlungen und betrugen 616.413 € (Vorjahr 498.433 €). Detaillierte Informationen zur Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen, Fördermöglichkeiten sowie zu Ausgleichszahlungen für durch Wölfe verursachte Nutztierschäden sind ebenfalls Bestandteil des Berichts.

Bei den durch die DBBW zusammengestellten Angaben zu wolfsverursachten Nutztierschäden ist folgendes zu beachten:

  • Die Verfahrensweisen und Methoden, Übergriffe dem Wolf zuzuordnen, sind aufgrund der dafür verwendeten Kriterien je nach Bundesland unterschiedlich. Somit variiert die Aussagekraft, Übergriffe auf Nutztiere dem Wolf zuzuordnen, zwischen den Bundesländern.
  • Die Angaben in diesem Bericht lassen keine Rückschlüsse darüber zu, ob und mit welchen Maßnahmen die Nutztiere vor Wölfen geschützt waren. Entsprechende Informationen sind nicht für alle Bundesländer verfügbar. Zudem unterscheiden sich die Vorgaben zu Schutzmaßnahmen zwischen den Ländern teilweise. Daher können Wolfsübergriffe sowohl an geschützten als auch an nicht ausreichend geschützten Nutztieren erfolgt sein.
  • Im Jahr 2022 wurden insgesamt 1.136 Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere durch die Bundesländer an die DBBW berichtet, was einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr von 17 % entspricht (2021: 975 Übergriffe). Die Entwicklung der Anzahl der Risse ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den Ländern mit den meisten Wölfen nahm die Anzahl an wolfsverursachten Übergriffen in einigen Bundesländern ab (Brandenburg und Sachsen-Anhalt) während sie in anderen anstieg (Sachsen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern).

Während die Anzahl der Übergriffe deutschlandweit um 17 % zunahm, stieg auch die Anzahl der verletzten, vermissten und getöteten Schafe gegenüber dem Vorjahr deutlich um 36 % von 2.772 in 2021 auf 3.778 in 2022. Da Schafe die am häufigsten von Wolfsübergriffen betroffenen Nutztiere sind, schlägt sich der Anstieg der geschädigten Schafe auch in der Gesamtzahl der geschädigten Tiere nieder: die Gesamtzahl der verletzten, vermissten und getöteten Nutztiere stieg im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 29 % von 3.374 in 2021 auf 4.366 in 2022.

Übergriffe auf Schafe und Ziegen kommen sowohl in Gebieten vor, in denen der Wolf neu einwandert und Herdenschutzmaßnahmen nur unzureichend umgesetzt wurden. Aber auch in Gebieten mit mehrjähriger Wolfspräsenz kommt es durch die fehlende Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen weiterhin zu Übergriffen auf ungeschützte Schafe, wie die von den Bundesländern veröffentlichten Daten zeigen.

Einige Bundesländer veröffentlichen auf ihren Internetseiten zusätzlich zu den wolfsverursachten Nutztierrissen auch Informationen zu den Herdenschutzmaßnahmen, die bei Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere angewandt wurden. Diesen Angaben ist zu entnehmen, dass je nach Bundesland bei knapp der Hälfte bis drei Viertel der Übergriffe auf Schafe diese nicht oder nicht ausreichend durch Präventionsmaßnahmen vor Wölfen geschützt waren. Dies entspricht in etwa den Zahlen aus dem Vorjahr. Bei den Rissvorfällen, in denen Maßnahmen des Mindestschutzes vorhanden waren, ist aus den Angaben der Bundesländer nicht ersichtlich, ob ein Wolf den Schutz tatsächlich überwunden hat oder bspw. die Schafe ausgebrochen sind. Auch sind in einigen Bundesländern Zaunsysteme als Schutzmaßnahme anerkannt, die von Wölfen leicht überwunden werden können (z.B. nicht elektrifizierte Festzäune).

Um Übergriffe auf Schafe und Ziegen zukünftig zu verringern, kommt der Umsetzung von effektiven Herdenschutzmaßnahmen eine essentielle Rolle zu. Die vom BfN und der DBBW im Frühling 2019 veröffentlichten Empfehlungen zum Schutz von Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf legen dar, welche Maßnahmen den besten Schutz von Weidetieren vor Wölfen bieten und sollen die für das Wolfsmanagement zuständigen Behörden in den Ländern bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen unterstützen (BfN-Skript 530). Sie wurden von DBBW und BfN erarbeitet und mit Expertinnen und Experten des Herdenschutzes in den Ländern abgestimmt. Grundlage sind die langjährigen praktischen Erfahrungen im Herdenschutz in verschiedenen Bundesländern, sowie im europäischen Ausland.

Die Zuständigkeit für das Management von Großraubtieren liegt bei den Fach- und Vollzugsbehörden in den Bundesländern. So gibt es zum Beispiel in allen Bundesländern mit Wolfsvorkommen sog. Wolfsmanagementpläne, die sich jedoch bezüglich ihrer Inhalte unterscheiden können. In solchen Managementplänen werden neben den Erhaltungszielen auch bspw. einzelne Konfliktfelder vorgestellt und die Maßnahmen, die zu einer Konfliktminimierung beitragen, dargelegt. Diese Maßnahmen können bspw. neben der Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe (sog. Präventionsmaßnahmen) oder Ausgleichszahlungen der von Wölfen getöteten Nutztiere (sog. Kompensationszahlungen) auch Öffentlichkeitsarbeit zu den Großraubtieren beinhalten. Die einzelnen Managementpläne können bei den jeweiligen Umweltministerien bzw. Fachstellen der Bundesländer kostenfrei heruntergeladen werden. Auf der Webseite der DBBW finden sich alle Managementpläne zum Wolf sowie die Ansprechstellen in den Bundesländern in einer Übersicht siehe weiterführende Informationen.

Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) berät im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums die Bundesländer u.a. in Hinblick auf Managementmaßnahmen. Das Projektteam der DBBW arbeitet unter der Leitung des Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG). Projektpartner sind das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, Spreewitz, das Fachgebiet Naturschutzgenetik am Senckenberg Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen, und das Leibniz-Institut für Zoo und Wildtierforschung in Berlin (Leibniz-IZW). Die Bundesländer können bei Bedarf die DBBW in das Management einbinden. Weiterführende Informationen zum Wolfsmanagement und zum Aufgabenspektrum der DBBW finden Sie unter weiterführenden Informationen.

Das BfN unterstützt die Länder, in deren Verantwortung das Wolfsmonitoring und- management liegt, durch wissenschaftliche Handreichungen. Diese befassen sich unter anderem mit einheitlichen Methoden der Erfassung und Bewertung von Vorkommen (BfN-Skript 413), empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen (BfN-Skript 530), der Einschätzung von Wolfsverhalten (BfN-Skript 502) oder aber auch der Abschätzung, wo in Deutschland geeignete Lebensräume für Wölfe vorhanden sind (BfN-Skript 556, s. unten).

Das Töten von Nutztieren durch Wölfe stellt eines der bedeutendsten Konfliktfelder dar, die derzeit im Zusammenhang mit Großraubtieren zu betrachten sind.  Hierzu hat die DBBW zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz Empfehlungen zum Schutz von Weidetierenund Gehegewild vor dem Wolf erarbeitet. Das Papier beinhaltet konkrete Anforderungen an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen und wurde mit Expertinnen und Experten des Herdenschutzes in den Ländern abgestimmt und von den Umweltministerien der Länder zur Kenntnis genommen.Empfehlung zum Schutz von Weidetieren und Gehegewild vor dem Wolf Skript 530.Die Veröffentlichung beinhaltet zum einen Hintergrundinformationen zu dem Konfliktpotential Weidetierhaltung und Wolf. Zum anderen werden Lösungswege aufgezeigt, wie die offene Weidetierhaltung durch entsprechende Herdenschutzmaßnahmen auf die Anwesenheit von Wölfen angepasst werden kann. Ziel von Herdenschutzmaßnahmen ist die Minimierung der durch Wölfe getöteten Weidetiere, um so auch in Regionen mit Wolfspräsenz jetzt und auch zukünftig die offene Weidetierhaltung zu ermöglichen. Eine aktuelle Statistik der einzelnen Bundesländer zu wolfsverursachten Schäden an Nutztieren finden Sie auf der Webseite der DBBW.

Neben dem Konfliktfeld Wolf und offene Weidetierhaltung ist auch der Umgang mit auffälligen Wölfen ein wichtiger Baustein des Wolfsmanagements. Auffällige Wölfe zeigen im Gegensatz zu ihren Artgenossen ein zunächst ungewohntes, unnatürliches Verhalten. Dieses Verhalten kann u.a. eine Annäherung an menschliche Siedlungen sein oder auch eine verringerte Fluchtdistanz gegenüber Menschen.

Um Wolfsverhalten in Bezug auf den daraus entstehenden Handlungsbedarf einschätzen zu können und dementsprechende Managementmaßnahmen einzuleiten, hat die DBBW im Auftrag des BfN ein Konzept mit dem Titel „Konzept zum Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten“ erstellt (Skript 502). Dieses Konzept wurde im Austausch mit internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verfasst und am 8. November 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz veröffentlicht.

Basierend auf dem ausführlichen Konzept der DBBW hat das BfN in der Novemberausgabe 2017 der Zeitschrift „Natur und Landschaft“  eine kurze Übersicht dieser Thematik mit dem Titel „Wolfsverhalten – Einschätzung und Handlungsempfehlungen für das Management“ veröffentlicht (Artikel). Dieser Artikel gibt eine Kurzübersicht über die Einschätzung von Wolfsverhalten und den daraus resultierenden Managementempfehlungen des BfN.

Auch mit der Studie „Habitatmodellierung und Abschätzung der potenziellen Anzahl von Wolfsterritorien in Deutschland“ werden die Bundesländer in ihrem Management unterstützt. So zeigt die Studie aus dem Jahr 2020, dass es in Deutschland prinzipiell viele für Wölfe geeignete Lebensräume gibt (Der Link zum Hintergrundpapier befindet sich unter weiterführenden Informationen). Schon nach derzeitigem Kenntnisstand muss damit gerechnet werden, dass Wölfe darüber hinaus auch weitere Gebiete durchwandern. Der Förderung und Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen kommt daher eine maßgebliche Rolle zu, um Nutztierübergriffe  zu vermeiden. Daher wird die frühzeitige Umsetzung effektiver Herdenschutzmaßnahmen durch Weidetierhaltende auch für solche Gebiete empfohlen, in denen bislang noch keine Wolfsterritorien vorhanden sind (s. BfN-Skript 530). Die Ergebnisse der vorliegenden Studie können den für das Wolfsmanagement zuständigen Behörden und Institutionen des Bundes und der Länder die notwendigen Informationen liefern, um eine vorausschauende Anpassung ihrer Managementmaßnahmen zu ermöglichen. Darüber hinaus ermöglichen sie einen Überblick, in welchen Gebieten nach aktuellem Wissensstand potenziell mit Vorkommen des Wolfes in Deutschland zu rechnen ist. Weiterführende Informationen sind dem Hintergrundpapier zu entnehmen.

Um die Managementpläne, Verordnungen und Leitfäden der Länder zum Umgang mit dem Wolf zu unterstützen, wurde 2021 von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen erarbeitet. Dieser Leitfaden beinhaltet eine praxisorientierte Prüfabfolge und Prüfinhalte auf Basis der aktuellen rechtlichen Grundlagen. Die organisatorische und fachliche Koordinierung oblag dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), und wurde fachlich vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterstützt. Auf Bundesebene war auch das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Ebenfalls Mitglied der länderoffenen Arbeitsgruppe war ein Vertreter des ständigen Ausschuss Arten- und Biotopschutz der LANA. Der Leitfaden behandelt insbesondere die Verfahrensschritte zur rechtssicheren Erteilung artenschutz-rechtlicher Ausnahmen und stellt die notwendigen Schritte zur Durchführung einer Entnahme von Wolfsindividuen dar. Der Fokus liegt dabei auf der Entnahme von Wölfen aufgrund von Nutztierrissen. Im Zuge der Erarbeitung des Leitfadens wurden auch die relevanten Verbände (Naturschutzverbände, Verbände der Landwirtschaft/Weidetierhaltung, Verbände der Forstwirtschaft) in einem zweistufigen Verfahren eingebunden. Der Praxisleitfaden gibt den aktuellen Stand des Wissens wieder. Der Praxisleitfaden wird bei Bedarf und im Lichte neuerer Erkenntnisse weiterentwickelt und unter dem Link bei den weiterführenden Informationen abrufbar.

Die dinarische Region auf dem Westbalkan ist eine der biologisch vielfältigsten Regionen Europas. Sie bietet auch den drei großen Beutegreifern Bär, Wolf und Luchs ein Zuhause, die damit in weiten Teilen von EU- und Nicht-EU-Mitgliedsstaaten ansässig sind. Angesichts der weitläufigen Verbreitungsgebiete dieser Arten ist eine transnationale Koordination für ihr Management wünschenswert, um so langfristig eine Basis für den Erhalt dieser Arten zu ermöglichen. Zwischen den betroffenen Regierungen existieren bislang nur wenige grenzübergreifende Initiativen zum transnationalen Austausch zum Management und Monitoring von Großraubtieren.

Das Hauptziel des auf 12 Monate angelegten Projekts "Transnationale Austauschplattform zum Management und Monitoring von Großraubtieren in der dinarischen Region" ist es, eine internationale Plattform für das Management von großen Beutegreifern mit Vertretungen aus acht Ländern der dinarischen Region aufzustellen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo, Montenegro, Nord-Mazedonien, Serbien und Slowenien. Gemeinsam werden die nationalen Verwaltungen mit anderen relevanten Interessenvertretungen aus der Landwirtschaft, der Wissenschaft, dem Jagdwesen sowie Naturschutz auf mehreren Plattform-Treffen an Leitprinzipien für die zukünftige Zusammenarbeit arbeiten. Ein Projekt-Sekretariat wird die unparteiische Steuerung des Vorhabens gewährleisten. Zu Projektbeginn wurde von adelphi und Carnivora Magna ein Hintergrundbericht erstellt und als BfN-Skript 617 veröffentlicht. Hierin wird die Situation in Bezug auf den derzeitigen Status der Großraubtiere, ihr Monitoring und das Management und die Bedrohungen, Gefährdungen und Konflikte in der Region bewertet. Zum Projektabschluss werden die Partner zudem verschiedene finanzielle und rechtliche Modelle für die langfristige Fortführung der Dinarischen Plattform für große Beutegreifer untersuchen und bewerten. Weitere Informationen zum Projekt finden sich auf der Seite des Umweltbundesamtes. Der Link befindet sich unter weiterführenden Informationen.

Die Projektkoordination erfolgt in der Projektservicestelle des Beratungshilfeprogramm (BHP) im Umweltbundesamt. Die Fachbegleitung erfolgt im Fachgebiet Zoologischer Artenschutz des BfN. Das BHP verfolgt seit dem Jahr 2000 das Ziel, die Einführung anspruchsvoller Umweltstandards in seinen Partnerländern zu unterstützen. Ausgehend von deren aktiv formulierten Beratungsbedarfen entwickeln UBA, BfN und BMUV im Dialog Beratungsprojekte und führen diese durch. Durch diesen internationalen Politik- und Wissenstransfer werden Umweltverwaltungen gestärkt, Umweltstandards angehoben und Umweltinvestitionen vorbereitet. Projektergebnisse umfassen z.B. Politikempfehlungen, Handlungsleitfäden oder Bildungsmaterialien. Das BHP bietet dazu passgenaue und effektive Beratung für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens sowie weiteren an die EU angrenzenden Staaten – ein Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Beim Spazierengehen oder Fahrradfahren im Wolfsgebiet ist eine Begegnung mit einem Wolf zwar selten, aber nicht auszuschließen. Begegnungen auf einer Entfernung von weniger als hundert Metern finden in der Regel dann statt, wenn Wölfe den Menschen zum Beispiel wegen entsprechender Windverhältnisse noch nicht bemerkt haben. Wenn sie den Menschen wahrnehmen, fliehen die Wölfe meist nicht panisch, sondern orientieren sich zunächst einen Augenblick und ziehen sich dann zurück. Unter allen dokumentierten Wolfssichtungen in der Lausitz waren nur einige wenige, in denen sich Wölfe Menschen genähert haben, obwohl sie deren Anwesenheit schon bemerkt hatten. Meistens handelte es sich in diesen Fällen um unerfahrene, neugierige Jungwölfe oder es überwog vor dem Fluchtimpuls das Interesse der Wölfe für Hunde oder Schafe in der Nähe der jeweiligen Person. Grundsätzlich gilt, dass man sich bei einer Begegnung ruhig verhalten und Wölfen mit Respekt begegnen sollte. Denn Wölfe sind, wie Wildschweine auch, große wehrhafte Wildtiere.

Sollte es zu einer Begegnung mit einem Wolf kommen:

Verhalten Sie sich bitte ruhig. Bleiben Sie stehen und halten Sie Abstand. Laufen Sie nicht weg, sondern gehen Sie langsam rückwärts und sprechen Sie dabei laut. Falls der Wolf nicht wegläuft, halten Sie an, schreien Sie ihn an und klatschen in die Hände. Machen Sie sich groß, um ihn einzuschüchtern. Wenn Sie mit Hund unterwegs sind, leinen Sie diesen bitte grundsätzlich an und führen Sie ihn nahe bei sich. Sollte sich ein Wolf trotzdem nähern, rufen Sie laut und klatschen Sie in die Hände, um Ihre Anwesenheit deutlich zu machen. Bitte locken Sie keine Wölfe an und füttern Sie diese keinesfalls. So verhindern Sie, dass Wölfe sich an die Anwesenheit und Nähe von Menschen gewöhnen (s. BfN Skript 502).

Melden Sie Wolfsbegegnungen an die zuständigen Länderbehörden. Auffälliges Verhalten kann so frühzeitig erkannt werden, so dass, wenn notwendig, entsprechend gegengesteuert werden kann.

Praktische Informationen für Bürgerinnen und Bürger gibt es unter anderem in dem Faltblatt „Wenn Sie einem Wolf begegnen“, das mit Unterstützung des BfN erarbeitet wurde.

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