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Bundesamt für Naturschutz

Schildkröten unter Wasser

Musikinstrumente

Musikinstrumente können Bestandteile aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten umfassen, wie z.B. Elfenbein oder Tropenhölzer. Für private (nicht kommerzielle) Reisen zu Konzertzwecken, Ausstellungen, Musikwettbewerben, Produktionen / Aufnahmen u.ä. mit solchen Musikinstrumenten können artenschutzrechtliche Dokumente in Drittländer (nicht EU-Länder) erforderlich sein. Zur Beantragung einer dafür notwendigen Genehmigung stehen hier im Download unsere Antragsformulare zur Verfügung. Sie benötigen in diesem Fall das Formular 221 und müssen bei der Beantragung "Sonstiges" als Genehmigung/Bescheinigung ankreuzen.
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Instrumente ohne Teile von geschützten Arten

Keine CITES Dokumente

Sind in Ihrem Instrument keine geschützten Materialien nach den CITES-Bestimmungen verarbeitet, können Sie

  • Orchesterreisen, Produktionen / Aufnahmen, Reisen zu Musikwettbewerben u.ä.

mit dem Instrument ohne CITES-Dokumente vornehmen.

Empfehlung: "Declaration of materials"

Wir empfehlen Ihnen, für einen unproblematischen Grenzübergang eine Instrumentenbescheinigung ("Declaration of materials") oder eine andere Bescheinigung, die das Instrument in seinen baulichen Bestandteilen erklärt, mitzuführen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung und zum Mitführen besteht jedoch nicht.

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Instrumente mit Teilen von geschützten Arten

Welche Art von CITES Dokument Sie benötigen, hängt vom Zweck des Transfers ab.

Kommerzielle Zwecke

Sollten Sie einen kommerziellen Zweck (z.B. Kauf, Verkauf, Angebot zum Kauf eines Musikinstrumentes) beabsichtigen, ist eine Einfuhrgenehmigung, eine Ausfuhrgenehmigung oder eine Wiederausfuhrbescheinigung erforderlich.

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik Genehmigungen und Bescheinigungen über das Verfahren der Antragstellung.

Konzertreisen, Reisen für Aufnahmen / Produktionen / Wettbewerbe

Reisen Sie zu den oben genannten oder ähnlichen Zwecken mit einem Musikinstrument, das mit Teilen von geschützten Arten verarbeitet ist und verfolgen keine kommerzielle Absicht, benötigen Sie für die Ein- und Aus-/Wiederausreise in die EU/ aus der EU eine

Musikinstrumentenbescheinigung 

  • für Instrumente, die vom/von der Besitzer*in im Reisegepäck mitgeführt werden. Eine Musikinstrumentenbescheinigung beantragen Sie mit dem Antragsformular Nr. 221, Kreuz Sonstiges.

Wanderausstellungsbescheinigung 

  • für Instrumente, die in Frachtsendungen für Orchester versendet werden. Eine Wanderausstellungsbescheinigung zu Orchesterreisen beantragen Sie mit dem Antragsformular Nr. 226.
  • Die Antragsformulare 221 und 226 finden Sie unten auf der Seite unter weiterführenden Informationen als Download

Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:

Das Instrument:

  • befindet sich im Besitz des Reisenden.
  • wird als Leihgabe überlassen: im Antragsformular wird der Leihnehmer / die Leihnehmerin als Antragsteller angegeben. Zusätzlich werden Name und Anschrift des Instrumenteneigentümers mit einer Kopie des Leihvertrages eingereicht.
  • wird für reine Reisetätigkeiten zu Konzerten, Produktionen, Wettbewerben etc. mitgeführt.
  • wird nicht vermarktet.
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Mögliche von CITES betroffene Materialien

Für fertige Musikinstrumente und Instrumententeile aus Holz der Gattung Dalbergia spp. Anhang II CITES/Anhang B EU-VO sowie der drei Bubinga-Arten Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana und Guibourtia demeusei sind keine CITES-Dokumente erforderlich (gemäß Anmerkung #15 Buchstabe c). 

Bitte unbedingt beachten: 

Diese Ausnahme gilt nicht für die Arten Dalbergia nigra (Rio Palisander, siehe Ausführungen Tabelle unten) und Dalbergia cochinchinensis (Thailändisches Palisander, unterliegt gemäß Anmerkung #15 Buchstabe d) der Anmerkung #4). Hierfür sind CITES-Dokumente notwendig!

Die hier aufgelisteten Arten stellen lediglich eine Auswahl der im Instrumentenbau verarbeiteten geschützten Tier- und Pflanzenarten dar!
Arten des Anhangs AVerwendung (Auswahl)Arten des Anhangs BVerwendung (Auswahl)
Asiatischer Elefant (Elephas maximus)Elfenbein für BogenbauRamin (Gonystylus spp.)Holz für Trommelschlägel
Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana)Elfenbein für BogenbauGeschützte Reptilien (Reptilia spp.)Leder von Krokodilen, Schlangen,Eidechsen oder Waranen für Bogenbau oder Trommelbespannungen
Rio Palisander (Dalbergia nigra)Holz für Bogenbau, Streichinstrumente, Gitarren, HolzblasinstrumenteWalross (Odobenus rosmarus),Material von Stoßzähnen für Bogenbau und Streichinstrumente
Meeresschildkröten (Familie Cheloniidae spp.)Schildpatt für Bogenbau  
Wale (Ordnung Cetacea spp.)Knochen, Zahnmaterial für Streichinstrumente, Walbarten (auch irreführend als "Fischbein" bezeichnet) für Bogenbau  
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Kontakt im BfN

CITES-Vollzugsbehörde
0228 8491-1311 (Mo - Do 09:00 bis 14:00 Uhr)
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn