Hintergrund
In dem neuen Bundesnaturschutzfonds werden die existierenden Programme Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Auenprogramm im Blauen Band, chance.natur (Naturschutzgroßprojekte) und Förderung von Entwicklung- und Erprobungsvorhaben sowie der Wildnisfonds vereint. Hinzu kommt das neue Artenhilfsprogramm, für das zur Zeit die Rahmenbedingungen und eine Richtlinie erarbeitet werden.
Die o.g. bestehenden Programme werden mit ihren jeweiligen Besonderheiten weiter existieren. Im Bundeshaushaltsjahr 2022 wird es keine Änderungen an der Projektförderung aus den bekannten Titeln geben, die jetzt als sogenannte „Erläuterungsnummern“ innerhalb des Bundesnaturschutzfonds stehen. So werden die bekannten Förderprogramme, die jeweils geschätzte Markenzeichen geworden sind, nicht verschwinden.