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Bundesamt für Naturschutz

Übereinkommen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt (Welterbekonvention der UNESCO, 1972)

Convention concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage (WHC)
Die UNESCO-Welterbekonvention ist ein internationales Schutzinstrument für Natur- und Kulturgüter.
Vertragsparteien
193 (Stand Februar 2021), Deutschland ist Mitglied seit 1976.
In Kraft seit
1972

Ziele

Durch die von den Mitgliedsstaaten der UNESCO geschlossene Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten Kultur- und Naturgüter mit einem außergewöhnlichen universellen Wert für die gesamte Menschheit zu schützen und zu erhalten.

Beschreibung

Das wichtigste Instrument der Konvention ist die Welterbeliste, in welche Kultur- und Naturgüter aufgenommen werden, die die Kriterien der dazugehörigen Arbeitsrichtlinien erfüllen. Unter die Definition der Kultur- und Naturgüter fallen u.a. Natur- und Kulturlandschaften, geologische Formationen, Monumente oder historische Stadtlandschaften die von überragender weltweiter Bedeutung sind. Vertragsstaaten können die Aufnahme entsprechender Stätten innerhalb ihrer Grenzen beantragen. Sie erkennen damit die globale Bedeutung dieser Stätten an und verpflichten sich zu ihrem Erhalt. Seit 1992 können auch Kulturlandschaften als Welterbe anerkannt werden. Weiterhin werden Welterbestätten, die einer besonderen Bedrohung ausgesetzt sind und dadurch verstärkter Schutzmaßnahmen bedürfen in der "Liste des gefährdeten Welterbes" aufgeführt. Mit Hilfe des "Welterbe-Fonds" können Sicherungsmaßnahmen finanziert werden.

Derzeit umfasst die Welterbeliste 1121 Stätten in 167 Staaten. Dabei handelt es sich um 869 Kultur- und 213 Naturgüter sowie um 39 so genannte "Mixed Sites", die sowohl als Kultur- als auch als Naturerbestätte eingeschrieben sind. Von den insgesamt 46 Welterbestätten in Deutschland zählen drei zu den Naturgütern (Das Wattenmeer; Grube Messel und die Alten Buchenwälder Deutschlands), bei den restlichen 43 handelt es sich um Kulturerbestätten.

Gremien

Welterbekomitee

Das Welterbekomitee entscheidet bei seinen jährlichen Sitzungen u.a. über die Neuaufnahmen, bzw. Streichungen von Welterbestätten in die Liste des Welterbes und des Welterbes in Gefahr („Rote Liste“) und über alle strategischen Fragen des Übereinkommens.

Welterbebüro (Bureau)

Das Welterbebüro besteht aus sieben jährlich gewählten Vertretern des Komitees und bereitet dessen Entscheidungen vor. Es tritt lediglich vor den Komiteesitzungen zusammen und besitzt keine Empfehlungs-, bzw. Entscheidungsfunktionen (mehr).

Die Welterbekonvention hat drei Beratungsorganisationen:

IUCN 

(International Union for the Conservation of Nature = Weltnaturschutzorganisation) ist die fachliche Weltorganisation für Naturschutz. Die Mitglieder sind im Naturschutz aktive Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. IUCN berät das Welterbekomitee zu Fragen des Naturerbes.

ICOMOS 

(International Council on Monuments and Sites) ist der Internationale Rat für Denkmalpflege mit Sitz in Paris. Es handelt sich dabei um eine Nichtregierungs-Organisation, die sich weltweit für Schutz und Pflege von Denkmälern und Denkmalbereichen und die Bewahrung des historischen Kulturerbes einsetzt. Die Mitglieder von ICOMOS sind nationale Komitees und Vereinigungen für Denkmalpflege. ICOMOS berät das Welterbekomitee zu Fragen des Kulturerbes.

ICCROM 

(International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property) ist eine internationale zwischenstaatliche Organisation. Sie wurde 1956 während einer UNESCO-Konferenz ins Leben gerufen und 1959 in Rom gegründet. Ihr Hauptanliegen besteht in dem Erhalt des greifbaren (gegenständlichen) Kulturerbes in den Mitgliedsstaaten in Form von Forschung, Information, technischer Unterstützung und Training. 

Fristen

Anträge für neue Welterbestätten können in jedem Jahr zum Stichtag 31. Januar eingereicht werden.

Aktivitäten/Rolle des BfN

Stellungnahmen zu Vorhaben der Bundesländer, neue Welterbestätten zu nominieren; Betreuung von Forschungsvorhaben zur Identifizierung potentieller Welterbegebiete, Teilnahme an Sitzungen des Welterbekomitees; fachliche Begleitung deutscher Weltnaturerbestätten (Buchenwälder und Wattenmeer). Unterstützung anderer Staaten bei Nominierung und Management von Naturerbestätten.

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