Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Kooperation mit Nutzern beim Natura 2000-Management

Für den Schutz der biologischen Vielfalt in der Praxis ist es notwendig, ein geeignetes und effektives Management der Gebiete zu etablieren bzw. fortzusetzen. Der Erfolg der Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen hängt wesentlich von der Kooperation mit Flächeneigentümern und -nutzern ab.

Die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei mit dem Naturschutz ist schon jahrzehntelange, vielerorts gängige Praxis, auch wenn diese nicht immer konfliktfrei ist. Es gibt Förderprogramme, Leitlinien und zahlreiche vorbildliche Projekte für gelungene Kooperationen, die sowohl dem Schutz von Arten und Lebensräumen als auch der beteiligten Land- und Forstwirtschaft helfen.

In anderen Bereichen wirtschaftlicher Nutzung von Natur und Landschaft erscheinen die Gegensätze von Naturschutz und Naturnutzung zum Teil deutlich größer, gelungene Kooperationen sind noch eher die Ausnahme oder es handelt sich um neue bisher wenig beachtete Themenfelder bei der Umsetzung von Natura 2000. Daher hatte das Bundesamt für Naturschutz im Jahr 2007 das F+E Vorhaben "Integration nicht land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Nutzungen in das Management von Natura 2000" vergeben. Kern des Vorhabens waren vier ausgewählte Nutzungsbereiche: Abbau von mineralischen Rohstoffen, militärische Nutzung, Bundeswasserstraßen und Grundwassernutzung. Die Ergebnisse des Vorhabens sind in der Broschüre "Natura 2000 – Kooperation von Naturschutz und Nutzern" veröffentlicht.

Im Rahmen der Recherchen und der durchgeführten Workshops des Vorhabens kristallisierten sich neun Erfolgsfaktoren für die Kooperation mit den Nutzergruppen Rohstoffabbau, Militär, Wasserstraßen und Grundwassernutzung in Natura 2000-Gebieten heraus.
Das ökologische Netz Natura 2000 trägt auch dazu bei, dass dauerhaft die Möglichkeit zur Ausübung von Sport- und Erholungsaktivitäten in der Natur gewährleistet ist. Natursport und Tourismus sind auf eine intakte und vielfältige Natur angewiesen. Um dabei entstehende Probleme zwischen Natur und Nutzung zu lösen oder kooperative Lösungen vorzubereiten, wurde der Leitfaden Natura 2000. Sport und Tourismus erstellt, der anschauliche Beispiele aus der Praxis darstellt.

Landwirtschaft in Natura 2000-Gebieten

Bei vielen Lebensraumtypen und Habitaten von Arten ist eine angepasste Landbewirtschaftung für ihre Erhaltung essentiell. Gleichzeitig ist es unvermeidlich, dass sich der Erhaltungszustand einzelner Teilflächen infolge der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ändern kann. Auch in Natura 2000-Gebieten kann sich der Erhaltungszustand einzelner Teilflächen (zeitweilig) verschlechtern oder auch verbessern. Die Gesamtfläche eines Lebensraumtyps  oder der Gesamtbestand einer Art sollte aber innerhalb eines FFH-Gebiets mittelfristig stabil bleiben oder zunehmen. Daraus resultiert ein Handlungsspielraum für dynamisches Management, der bei der Abstimmung und Umsetzung eines Managementplans mit Flächennutzern und -eigentümern genutzt werden kann, z. B. um sozioökonomischen Interessen entgegen zu kommen, sofern die Erhaltungs- und Entwicklungsziele dadurch nicht gefährdet werden.

Die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen in Natura 2000-Gebieten, die und deren Umfeld für die Erhaltung der jeweiligen Schutzgüter nicht bedeutsam sind, sollte generell auf den Naturschutz ausgerichtet sein, auch wenn die jeweiligen Flächen nicht direkt Lebensraumtypen- oder Artenvorkommen beinhalten. Etwa 10% der Acker- und Grünlandflächen eines jeden Betriebs sollten als ökologische Vorrangflächen behandelt werden. Hierfür werden z. B. selbstbegrünte Brachflächen, Blühstreifen, artenreiches Grünland und Saumstreifen an Gewässern und Waldrändern vorgeschlagen. Eine naturverträgliche Nutzung des Aufwuchses dieser Flächen ist möglich und erwünscht, sollte sich jedoch nach den naturschutzfachlichen Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft richten.

Dies vermindert mögliche negative Auswirkungen von Dünger- oder Pestizideinträgen und schafft die notwendigen Pufferzonen.
Der Anbau von GVO-Pflanzen sollte in Natura 2000-Gebieten und in einer 1000 m breiten Pufferzone ganz unterbleiben. Er dürfte aufgrund der notwendigen FFH-Verträglichkeitsprüfungen und dem hier festgelegten Vorsorgeprinzip im Regelfall auch nicht genehmigungsfähig sein, da ein Restrisiko einer erheblichen Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.

Ein wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft und der landwirtschaftlichen Flächennutzung ist das Grünland. Es ist zugleich ein bedeutender Lebensraum für Vögel und andere Tier- und Pflanzenarten. Doch erhöhte Schnitthäufigkeit und Düngung sowie Trockenlegung von Feuchtwiesen führten sowohl in standörtlicher und struktureller Hinsicht als auch im Hinblick auf das Arteninventar zu einer Monotonisierung der Bestände. Derzeit ist Grünland durch die zunehmend intensive landwirtschaftliche Produktion und die Umwandlung zu Ackerflächen für die Erzeugung von Biomasse gefährdet. Grünlandumbruch, der FFH-Lebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten betrifft, verstößt jedoch gegen die Cross Compliance Bestimmungen und gegen das Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie.

Für die Finanzierung von Beiträgen landwirtschaftlicher Betriebe zum Management von Natura 2000-Gebieten können insbesondere europäische Mittel nach der ELER-Verordnung sowie die Agrarumweltprogramme und der Vertragsnaturschutz der Bundesländer eingesetzt werden. Durch eine Honorierung ökologischer Leistungen können Kulturlandschaften gefördert und erhalten werden.

Forstwirtschaft in Natura 2000-Gebieten

In den deutschen FFH-Gebieten sind die Wald-Lebensraumtypen mit einer Gesamtfläche von ca. 800.000 ha vertreten. Daran haben unsere "Naturerbe-Buchenwälder" mit den Lebensraumtypen 9130 Waldmeister-Buchenwälder und 9110 Hainsimsen-Buchenwälder die größten Anteile.

Grundsätzlich ist eine forstliche Nutzung in Natura 2000-Gebieten zulässig, wenn die angewandten waldbaulichen Maßnahmen nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands von FFH-Lebensraumtypen oder Habitaten der nach FFH- bzw. Vogelschutz-Richtlinie geschützten Arten führen. Außerdem sollte sie den Vorschlägen des Naturschutzes für die "gute fachliche Praxis" in der Forstwirtschaft entsprechen.
Die "gute fachliche Praxis" allein reicht jedoch nicht immer aus, den Anforderungen an die Erhaltung von Natura-2000-Wäldern zu genügen.

Auch bei schonenden Bewirtschaftungsweisen ist die Dynamik des Waldwachstums – insbesondere Verschiebungen zwischen Wald-Entwicklungsphasen – bei der Managementplanung zu berücksichtigen. Der Erhaltungszustand einzelner Teilflächen kann sich unter Bewirtschaftung sowohl verbessern (z. B. durch Zulassen von Alterungsstadien, Erhaltung von Totholz) als auch verschlechtern (z. B. durch übermäßige Entnahme von Altbäumen). Die Gesamtfläche eines Lebensraumtyps mit einem günstigen Erhaltungs-zustand sollte aber innerhalb eines FFH-Gebiets mittelfristig stabil bleiben oder zunehmen.

Empfehlungen

Empfehlungen für das forstliche Management von Wäldern in Natura 2000-Gebieten werden im Rahmen des EU-Leitfadens “Natura 2000 und Wälder“ gegeben, der durch eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe seit 2012 erarbeitet und im Jahr 2015 von der EU-Kommission (Generaldirektionen Umwelt sowie Agrarwirtschaft) veröffentlicht worden ist. Der Leitfaden wendet sich an Waldeigentümer und -bewirtschafter wie auch Naturschützer, indem er umfassende Hinweise zum Management von Waldlebensraumtypen in FFH-Gebieten gibt. Neben einer Einführung in Natura 2000, die EU-Forstpolitik und Finanzierungsmöglichkeiten (Teil I) greift eine Sektion mit häufig gestellten Fragen (Teil II) gezielt und praxisnah eine große Bandbreite an Aspekten des Managements von Wäldern der FFH-Schutzgebietskulisse auf. Abschließend werden Fallstudien guter fachlicher Praxis der Waldbewirtschaftung im Rahmen von Natura 2000 präsentiert (Teil III, bisher nur in englischer Sprache).

Um zu Empfehlungen für ein konkretes Management von Natura-2000-Wäldern zu gelangen, ist aber stets eine einzelfallbezogene Betrachtung erforderlich. Insbesondere geht es hierbei um die Schutzgüter, d. h. die jeweilige Ausstattung der Gebiete mit Lebensraumtypen und Arten, die mit ihren Ansprüchen wesentlich in der Wahl geeigneter Bewirtschaftungsweisen zu berücksichtigen sind.

Untersuchungen

Es existiert eine Reihe von Untersuchungen mit regionalem Bezug, aus denen naturschutzfachliche Anforderungen an die Bewirtschaftung bestimmter Waldlebensraumtypen in Natura-2000-Gebieten abgeleitet wurden.

Als ein Beispiel für Buchenwälder des nordostdeutschen Tieflandes sei das F+E-Vorhaben „Naturschutzstandards für die Bewirtschaftung von Buchenwäldern im nordostdeutschen Tiefland“ genannt. Über diese breit angelegte Vergleichsstudie von Wirtschaftswäldern, kurzfristig (seit 10-20 Jahren) unbewirtschafteten sowie seit langer Zeit (50 bis über 100 Jahre) aus der Nutzung genommenen Buchenwäldern wurden von Flade et al. folgende naturschutzfachliche Anforderungen an die Bewirtschaftung derartiger Tieflandbuchenwälder abgeleitet (vgl. Flade, M., Möller, G., Schumacher, H. & Winter, S. (2004): Naturschutzstandards für die Bewirtschaftung von Buchenwäldern im nordostdeutschen Tiefland. – Der Dauerwald 29: 15-28): 

  • Die Bewirtschaftung soll unter Belassen von alten Bestandesteilen (kein Kahlschlag, kein Schirmschlag) und Zulassen von Lücken erfolgen; nutzungsbedingte Bestandsmosaik-Strukturen (homogene Teilflächen) sollen nicht größer als 1 ha sein. Der Bestockungsgrad des Oberstandes soll nicht unter 0,7 absinken, die Absenkung durch forstliche Nutzung soll nicht um mehr als 0,1 pro Jahrzehnt erfolgen. Ein- bis zweischichtige Bestände sollen durch geeignete forstliche Maßnahmen in vielschichtige bzw. stufige, vielfältig strukturierte Bestände überführt werden.
  • Altbäume (Totholzanwärter, Biotopbäume, Ewigkeitsbäume, ...): Auswahl und dauerhafte Markierung von mind. 5 Bäumen (>=40 cm BHD) pro ha, die dem natürlichen Altern überlassen werden, als "gute fachliche Praxis", mindestens 7 Bäume/ha in Naturschutzgebieten.
  • Entwicklung und Sicherung eines angemessenen Totholzanteiles: a. Mindestens 30 m³ pro ha stehendes und liegendes Totholz als "gute fachliche Praxis"; 50 m³ sind anzustreben. b. Erhalt des stehenden Totholzes (stark und schwach dimensioniert, ab 10 cm BHD); es soll eine Totholz-Grundfläche im stehenden Bestand von mindestens 1 m²/ha erreicht werden. c. Ein liegender Totholzanteil aus weitestgehend unzerschnittenen Stämmen, Starkästen und Kronen (ab 15 cm Durchmesser am stärkeren Ende) ist in Höhe von mindestens 25 m³/ha zu entwickeln (Förderung typischer und gefährdeter Pilz- und Insektenarten).
  • Naturwaldstrukturen mit Habitat-Schlüsselfunktion wie Baumruinen, Kronenbruch und Ersatzkronenbäume, Blitzrinnen-Bäume, Höhlenbäume, Großhöhlen mit Mulmkörpern, Bäume mit Mulm- und Rindentaschen sind generell im Bestand zu belassen. Es ist eine Dichte von mindestens 4 solcher "Naturwaldstrukturen" pro ha anzustreben. Zudem sollten von den insgesamt definierten 20 Sonderstrukturtypen mindestens 10 pro 10 ha vorhanden sein.
  • Zielstärkennutzung: Zielstärke mindestens 65 cm BHD.
  • Keine Bodenbearbeitung.
  • Kein Einsatz von Bioziden.
  • Bestandesbegründung über Naturverjüngung, Erhalt bzw. Zulassen eines naturnahen (jedoch nicht künstlich erhöhten) Anteils von Mischbaumarten (grober Orientierungswert max. ~ 15 %) durch angemessene Bejagung.
  • Keine Förderung von vorhandenen und Pflanzung von gesellschaftsfremden Baumarten.
  • Dauerhafte Festlegung, Markierung und Einhaltung eines Rückegassensystems.
  • Melde- und Einweisungspflicht für Selbstwerber; Waldarbeiter und Selbstwerber sind gezielt auf wertvolle Waldstrukturen zu schulen.
  • Wirtschaftsruhe während der Brutzeit der Vögel (März - Juli).
  • Wasser ist generell im Wald zu halten, Feuchtgebiete sind zu schützen
  • Entwässerungssysteme sind nicht weiter zu unterhalten bzw. zurückzubauen.

Inwieweit diese Forderungen von Flade et al. (2004) überregional Gültigkeit besitzen und in welcher Form sie in den Natura 2000-Gebieten umsetzbar sind, bleibt der Einzelfallprüfung bzw. dem Festlegen von gebietsbezogenen Schutzzielen überlassen.

Einen sehr wichtigen Aspekt mit Blick auf das Management stellt die Frage dar, ob es sich bei den zu schützenden Lebensraumtypen um „primäre“ Ausprägungen handelt (die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen und aufgrund ihrer Angepasstheit an die standörtlichen Gegebenheiten auch ohne gezielte Pflegemaßnahmen oder Waldbewirtschaftung erhalten werden können) oder ob eine „sekundäre“ Ausprägung vorliegt, die fortlaufend ein aktives Management zum Erhalt erfordert. Als Beispiel für letztere Fälle lassen sich die vielfach auf ursprünglichen Buchenwald-Standorten stockenden Eichen-Hainbuchen-Wälder nennen, die sich ohne aktives Management mit Förderung der Eichenverjüngung über die Zeit zu Buchenwäldern entwickeln würden.

Empfehlungen für die Bewirtschaftung vorstehend genannter Eichenmischwälder in Natura 2000-Gebieten (und darüber hinaus) erarbeitet die Unterarbeitsgruppe „Eichenwälder“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Natura 2000 und Wald“. Forst- und Naturschutzfachvertreter aus Behörden und Versuchsanstalten greifen hierin kooperativ die Herausforderungen der Erhaltung sekundärer Eichen-Hainbuchen-Wälder auf Buchenwaldstandorten auf. Speziell geht es um mit Naturschutzzielen zu vereinbarende und gleichzeitig für Waldbesitzer ökonomisch zumutbare Verjüngungsverfahren von Stiel- und Traubeneiche in Beständen, die sich ohne steuerndes Management aufgrund der fehlenden Konkurrenzkraft der Eichennaturverjüngung im Vergleich zu jener der Buche vielfach zu Buchenwaldtypen hin entwickeln. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorgelegt werden. 

Für das Management von Natura 2000-Gebieten können von den Bundesländern Mittel der Europäischen Strukturfonds und das Instrument des Vertragsnaturschutzes im Wald genutzt werden, wie dies auch die Europäische Biodiversitätsstrategie explizit vorsieht (vgl. Europäische Kommission).

Beim Management von Natura 2000-Wäldern kommt der Sicherung einer langfristigen und dauerhaften Verfügbarkeit der Waldbestände insgesamt (historische Kontinuität) als auch der Kontinuität von Habitatstrukturen wie Tot- und Altholz sowie verschiedenen Strukturen der Biotopbäume eine besondere Bedeutung zum Erhalt zahlreicher charakteristischer Arten zu.

Fischerei in Natura 2000-Gebieten

FFH-, Vogelschutz- und Wasserrahmenrichtlinie stehen einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung der geschützten Binnengewässer und der Meeresgebiete grundsätzlich nicht entgegen. Auch hier gilt jedoch, dass ein gewisser Anteil nutzungsfreier (steiler) Bereiche in den Natura 2000 Gebieten vorhanden sein muss. Nur so können empfindliche Lebensräume dauerhaft in einem günstigen Zustand erhalten bzw. empfindlichen Arten Reproduktions- und Laichräume gegeben werden. Allerdings ergibt sich auch für die Fischerei die Verpflichtung sicherzustellen, dass die Fischbestände den gewässerspezifischen natürlichen Lebensgemeinschaften möglichst nahe kommen und fischereiliche Maßnahmen die biologische Vielfalt und insbesondere geschützte Arten nicht beeinträchtigen.

Die mit der Fischerei potentiell verbundenen Risiken Übernutzung bzw. ökologische Schäden, selektive Entnahme, unsachgemäß durchgeführte Besatzmaßnahmen und Beschädigung von Lebensräumen am Ufer oder Gewässergrund können jedoch die ökologische Funktionsfähigkeit der aquatischen Ökosysteme verändern und dadurch den Erhaltungszustand der Schutzgüter in Natura 2000-Gebieten erheblich verschlechtern.

Zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen im Bereich der Fischerei bietet die EU den Europäischen Fischereifonds an. Damit können selektive Fangmethoden oder Ausgleichszahlungen für Teichwirte, die in Natura 2000-Gebieten besonders umweltverträglich wirtschaften gefördert werden.
Extensive Teichbewirtschaftung kann auch aktiv zum Erhalt bestimmter Amphibien, Insektenarten oder Lebensraumtypen beitragen.

Binnengewässer

Die Beeinträchtigung vieler Binnengewässer hat erhebliche Auswirkungen auf Fischpopulationen und Fischereierträge, so dass es beispielsweise hinsichtlich eines nachhaltigen Managements des gesamten Einzugsgebiets, der Verbesserung der Wasserqualität und bezüglich Renaturierungsmaßnahmen eine prinzipielle Übereinstimmung von fischereilichen und naturschutzfachlichen Interessen gibt (Gewässer- und Auenschutz). Ungeachtet dessen kann die fischereiliche Bewirtschaftung durch unsachgemäßen Besatz oder Übernutzung zur Gefährdung der aquatischen Fauna beitragen.

Der Kormoran übt einen wesentlichen Einfluss auf die Fischbestände der Binnengewässer aus. Unterschiedliche gibt es in der Bewertung des Einflusses durch Fischer und Naturschützer. Dabei ist allerdings zu unterscheiden zwischen Auswirkungen auf Teichwirtschaften und Fluss- und Seenfischerei.
Die Bewertungen des Einflusses durch Fischer und Naturschützer fallen allerdings unterschiedlich aus.
Eine Betrachtung der Kormoran-Problematik aus der Sicht unterschiedlicher Nutzer und Naturschutzverbänden gibt der Tagungsband zur Fachtagung Kormorane 2006.

Besatzmaßnahmen können zur Ertragssteigerung sowie zur Stützung oder Wiederansiedlung natürlicher Populationen, z. B. dem Stör-Projekt beitragen, sofern die Tragfähigkeit des Gewässers nicht überschritten wird. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass jede Einbringung von Fischen ökologische und genetische Auswirkungen haben kann:

  • Veränderungen des Prädationsregimes und der Konkurrenzbeziehungen
  • Übertragung von Krankheiten und Parasiten
  • Hybridisierung
  • Verlust der lokalen genetischen Eigenständigkeit und
  • spezifischer Anpassungen.

Dadurch kann es zu einem Rückgang geschützter Fisch-, Libellen- oder Molluskenarten, zu unerwünschten Veränderungen in den Nährstoffkreisläufen und zu einer Verringerung der Vielfalt von Arten und Lebensräumen kommen.
Besatzmaßnahmen in FFH-Gebieten oder in Gewässern, die mit FFH-Gebieten in Kontakt stehen (z. B. Oberläufe von Fließgewässern) bedürfen daher grundsätzlich einer FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Hohe Anglerzahlen können die Uferlebensräume beeinträchtigen. In Natura 2000-Gebieten kann deshalb fallweise eine Zugangsbeschränkung erforderlich sein, zumal die Uferstrukturen für die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer von Bedeutung sind. Das mit dem Friedfischangeln verbundene Anfüttern kann in kleinen, oligotrophen Gewässern zur Eutrophierung beitragen, so dass im Einzelfall Vorgaben hinsichtlich der erlaubten Anfüttermenge oder ein Verbot des Anfütterns erforderlich sein können.

Meeresgebiete

Eines der großen Probleme des Meeresnaturschutzes ist nach wie vor die Fischerei. Sie wird für die Überfischung kommerzieller und nicht kommerzieller Fischarten, Degradierung von Lebensräumen am Meeresboden und unbeabsichtigte Beifänge von Meeresvögeln und –säugetieren verantwortlich gemacht.

Die deutschen Natura 2000-Meeresschutzgebiete dienen primär dem Schutz der marinen Biodiversität und der Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands der Natura 2000-Schutzgüter. In der AWZ nimmt Deutschland eine europäische Vorreiterrolle für die Erarbeitung von Managementplänen ein. Zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinien hat das BfN das Forschungsvorhaben "Ökosystemverträgliches Fischereimanagement in marinen Schutzgebieten" (EMPAS) zusammen mit dem Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) durchgeführt. Der ICES hat auf der Grundlage des EMPAS-Projektes konkrete Managementempfehlungen für die Fischerei mit Kiemen- und Verwickelnetzen zum Schutz der überwinternden Seevögel in der Pommerschen Bucht (Ostsee) und Schweinswalen in der Nord- und Ostsee sowie für den Schutz von Sandbänken und Riffen in der Nordsee vor den Auswirkungen der Grundschleppnetzfischerei erarbeitet.

Folgende Maßnahmen sind erforderlich, um die Ergebnisse des EMPAS-Projektes umzusetzen und den Schutz von Arten und Lebensraumtypen in marinen Natura 2000-Gebieten in der deutschen AWZ zu gewährleisten:

  • Ausschluss der aktiven grundberührenden Fischerei im Bereich der geschützten Lebensraumtypen Sandbänke und Riffe.
  • Förderung und verpflichtende Einführung von selektiven, ökosystemgerechten Fanggeräten (z.B. Fischfallen) in Gebieten, in denen Schweinswale und Seevögel durch den Beifang in stationären Kiemen- und Verwickelnetzen gefährdet sind.
  • Verbesserte Überwachung und Kontrolle von Fischereiregulierungen, Einführung der satellitengestützetn Überwachung für alle Fischereifahrzeuge unabhängig von der Fahrzeuggröße, Verstärkung der Schiffsüberwachung im Bereich von Meeresschutzgebieten.
  • Einrichtung eines Mindeststandards/einer Mindestanzahl von Wildnisgebieten bzw. Zonen ohne jegliche Nutzung in den marinen Natura 2000-Gebieten.

Rohstoffabbau in Natura 2000-Gebieten

Der Abbau von mineralischen Rohstoffen und der Naturschutz haben eines gemeinsam: Beide sind weitgehend ortsgebunden. Der Abbaubetrieb ist auf die vorhandenen Lagerstätten angewiesen, die meisten Biotope lassen sich in ihrer historisch gewachsenen biologischen Vielfalt nicht „verpflanzen“ oder gar in kurzen Zeiträumen regenerieren und wie viele Arten können sie nur dort geschützt werden, wo sie vorkommen. Was auf den ersten Blick als völlig unvereinbar gilt, kann aber in vielen Fällen bei ausreichender Kenntnis der Schutzbedürfnisse der örtlich vorkommenden Arten der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie und der Betriebserfordernisse des Abbaus zu einer für beide Seiten überzeugenden und funktionierenden Kooperation führen, solange keine Lebensraumtypenflächen (des Anhang I) abgebaut und dauerhaft zerstört werden.

Abbaustätten von Rohstoffen über Tage wie Sand- und Kiesgruben oder Steinbrüche zum Abbau von Festgesteinen können schon während des Abbaus wertvolle neue Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten darstellen. Durch geeignete Maßnahmen bei der so genannten Renaturierung von Abbauflächen nach Beendigung des Abbaus lassen sich die Lebensbedingungen für diese Arten zudem längerfristig sichern oder neue Lebensräume gezielt entwickeln.

Daher wurde ein kleiner Teil der aktiven Rohstoffabbaubereiche in das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 einbezogen – wenngleich zahlreiche Rohstoffabbaubereiche, auch wenn dies naturschutzfachlich möglich gewesen wäre, nicht in das Netz Natura 2000 einbezogen wurden. Vor Neueinrichtung von Abbaugruben und Steinbrüchen innerhalb der Schutzgebiete ist grundsätzlich eine spezielle Verträglichkeitsprüfung mit den Schutzzielen des jeweiligen Natura 2000-Gebiets erforderlich, um negative Auswirkungen eines Vorhabens auf ein Schutzgebiet zu vermeiden. Sofern ein Abbauvorhaben jedoch schon vor der Schutzgebietsausweisung bestand oder im Ausnahmeverfahren der FFH-Verträglichkeitsprüfung genehmigt wurde, sollte die Abbauführung so gestaltet werden, dass ein bestmögliches Miteinander von Abbau- und Naturschutzinteressen gewährleistet wird.

Auch während des Abbaubetriebs können Abbaustätten positive Funktionen für den Naturschutz erfüllen: Durch Sukzessionsflächen, die im Zuge des Abbaufortschrittes innerhalb der Abbaustätte unterschiedlich weit in ihrer natürlichen Entwicklung fortgeschritten sind, können hochwertige Lebensräume entstehen, die im Hinblick auf seltene und gefährdete Arten eine wichtige Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt der umliegenden Kulturlandschaft einnehmen. Gerade beim Schutz von "Pionierarten" lassen sich Schutzziele und Nutzung vereinen. Einige dieser Arten wie z. B. die Gelbbauchunke besiedeln heute hauptsächlich anthropogene, sekundäre Lebensräume wie Sand-, Kies- und Tongruben sowie Steinbrüche. Die Gelbbauchunke erreicht in den Abbaubereichen (sowie auf militärischen Übungsplätzen) ihre kopfstärksten Populationen. Die Gelbbauchunke findet gerade während der Abbautätigkeiten ideale Lebensbedingungen vor, da sie eine typische Pionierart ist, die durch den Abbau regelmäßig neu geschaffene Gewässer schnell besiedeln kann.

Auch für andere Arten wie den Flussregenpfeifer oder die Uferschwalbe können Steinbrüche oder Abbaugruben attraktive Lebensräume darstellen. Beide Arten haben ihre primären Brutvorkommen an naturnahen Flussläufen: Flussregenpfeifer nisten auf Schotter- und Kiesbänken, Uferschwalben in selbst gegrabenen Höhlen an frisch angerissenen Steilwänden. Durch den Verbau der Flusstäler wurden ihre Lebensräume immer mehr eingeschränkt. Auch Uhu und Wanderfalke finden in Steinbrüchen nicht selten günstige Bedingungen für die Aufzucht ihrer Jungen.

Als eine weitere Art nutzt auch der Apollofalter Steinbruchhalden als Sekundär-Lebensraum. Aufgrund der aufgegebenen Nutzung von Magerrasen, dem ursprünglichen primären Lebensraum des Apollofalters, sind diese zunehmend verbuscht. Der Apollofalter ist daher auf Steinbrüche und Abbaustätten ausgewichen.
Ein Steinbruchkonzept zur Entwicklung von Steinbrüchen stellen Geyer & Dolek vor: Die Erhaltung der Steinbrüche als „Artenreservoir“ für den Apollofalter soll über den Biotopverbund zu einer Stabilisierung von (Teil-)Populationen der Art führen bzw. zukünftig  deren Wiederbesiedlung von primären Habitaten (Felsen und Magerrasen) gewährleisten.
Aufgrund geänderter Abbaumethoden ist der Steinbruch als sekundärer Lebensraum für den Apollofalter nach Geyer & Dolek allerdings stark im Rückgang begriffen. Früher wurden die entstandenen Abraumhalden mit erdefreien Kalkplattenmaterial abgedeckt, dem zuletzt anfallenden Abbaumaterial. Dadurch wurden Eigenschaften wie bei einem natürlichen Felssystem geschaffen, wodurch der Apollofalter die Steinbruchhalden als Lebensraum nutzen konnte.
Mit der neuen maschinellen Abbautechnik werden Halden nicht mehr notwendigerweise mit Kalkplattenmaterial abgedeckt. Außerdem praktizierte man seit den 70er Jahren eine Rekultivierung, d. h. eine Verdeckung der Halden mittels einer Aufschüttung von erdereichem Material und Humusauftrag. Dadurch wurden die frühen Sukzessionsstadien, d. h. offenen steinigen Böden, die für den Apollofalter relevant sind, verhindert.
So besteht aus Naturschutzsicht das Ziel, mit der heutigen Abbautechnik den damaligen, Wert gebenden Haldenaufbau wieder zu erreichen (Geyer & Dolek).

Natura 2000-Management auf militärischen Übungsplätzen

Den Liegenschaften der Bundeswehr, insbesondere den Truppen- und Standortübungsplätzen, kommt neben ihrer militärischen Zweckbestimmung auch eine besondere Bedeutung für den Naturschutz zu. Für die drei Lebensraumtypen 2310 "Sandheiden mit Besenheide und Ginster auf Binnendünen", 2330 "Offene Grasflächen mit Silbergras und Straußgras auf Binnendünen" und 4030 "Trockene Heiden" nach Anhang I der FFH-Richtlinie sind großflächige Vorkommen fast ausschließlich auf aktiven oder ehemaligen militärischen Übungsplätzen erhalten geblieben (vgl. Ellwanger & Reiter 2019; DOI: 10.1016/j.jnc.2019.02.003).

Die Bedeutung der militärischen Übungsplätze für den Naturschutz wird darüber hinaus u. a. durch die Vorkommen von an die Offen- bzw. Halboffenlandlebensräume gebundenen Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie wie Brachpieper, Wiedehopf, Ziegenmelker und Neuntöter bestätigt.

Der heute anerkannt hohe Wert der militärischen Übungsplätze für den Biotop- und Artenschutz ist als Folge des teilweise jahrzehntelangen Übungsbetriebes und des damit verbundenen Landschaftsmanagements entstanden. Auf den Übungsplätzen gab es keine wirtschaftliche Nutzung und deshalb keine Flurbereinigung, bei der Hecken, Feldraine und andere wertvolle Landschaftselemente verschwanden. Ebenso gab und gibt es keine großflächigen Bodenversiegelungen und es wurden und werden dort keine Biozide eingesetzt. Während in der Landwirtschaft seit der Erfindung der Luftstickstofffixierung nahezu flächendeckend mit hohen Düngermengen gearbeitet wird, sind auf den militärischen Übungsplätzen durch ihre oft lange Bestandstradition oligotrophe Landschaften ohne Mineraldüngung mit hoher Biodiversität und zahlreichen konkurrenzschwachen Arten erhalten geblieben. Lediglich bei der Renaturierung devastierter Flächen wird kleinflächig schwach gedüngt. Die Übungsplätze sind zudem großflächig durch Freizeit und Erholung nicht oder kaum genutzte Bereiche, sodass sich gegenüber Störungen besonders anfällige Arten hier halten oder wiederansiedeln konnten.

Derzeit werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 20 Truppenübungsplätze und 184 Standortübungsplätze sowie Pionierübungsplätze (Wasser/Land) durch die Bundeswehr betrieben. Die durchschnittliche Fläche der Truppenübungsplätze beträgt 7.000 ha. Sie reicht vom kleinsten Platz, Todendorf in Schleswig-Holstein, mit 28 Hektar, bis Bergen in Niedersachsen mit 28.500 Hektar. Insgesamt sind mehr als 50 % der Übungsplatzfläche in Deutschland als FFH- und/oder Vogelschutzgebiet gemeldet. Dazu kommen weitere von den Gaststreitkräften genutzte Übungsplätze.

Seit Anfang der 1990er Jahre werden auf Bundeswehrübungsplätzen flächendeckende Biotopkartierungen in Anlehnung an die jeweiligen Länderkartierungsstandards durchgeführt. Erfassungen und Bewertungen nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie (Kartierung von Lebensraumtypen und Arten) gehören seit 2003 zusätzlich zum Standardverfahren der Bundeswehr.

Zur Umsetzung der Ziele des Umwelt- und Naturschutzes auf militärischen Übungsplätzen ist ein umfangreiches Regelwerk entstanden:

  • Die "Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Übungsplätzen der Bundeswehr" ist Grundlage für die Planung, Entwicklung und Pflege der Plätze sowie den umweltverträglichen Betrieb darauf. Die militärische Nutzung hat sich an dieser Richtlinie zu orientieren.
  • Der "Leitfaden zur Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturvorhaben und landschaftsbezogenen Vorhaben der Bundeswehr" und der "Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) bei Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr" erfordern unter anderem eine Standortanalyse, die den Ansprüchen von Boden-, Wasser-, Biotop- und Artenschutz gerecht wird.
  • Die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes im Rahmen der militärischen Nutzung erfolgt durch den Benutzungs- und Bodenbedeckungsplan (BB-Plan), der mit dem zivilen Flächennutzungsplan vergleichbar ist. Für Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes ist dabei seit 1994 die Raumanalyse zur Naturausstattung und Geologie eine wesentliche Grundlage, die auch als Basis für Umweltverträglichkeitsuntersuchungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen genutzt wird.

Aus der Raumanalyse und dem BB-Plan werden für alle Übungsplätze Pflege- und Entwicklungs­pläne sowie forstliche Fachplanungen entwickelt, die militärische Erfordernisse, ökologische Aspekte und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigen. Dies beinhaltet auch die Erstellung von Managementplänen in Gebieten, die gemäß FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldet sind. Die Vereinbarung zum Schutz von Natur und Landschaft auf militärischen Übungsplätzen zwischen Bund und Ländern gibt dafür den Rahmen vor.

Wie die Erhaltung wertvoller Offenlandlebensräume unter den Bedingungen eines aktiven Übungsbetriebs sowie auf stillgelegten Plätzen trotz Munitionsbelastung gelingen kann, zeigen zahlreiche Beispiele, von denen einige bei einer BfN-Tagung im September 2010 vorgestellt und diskutiert wurden.

Nutzung von Gewässern als Bundeswasserstraßen und das Management von Natura 2000

In den Fließ- und Stillgewässern des Binnenlandes sowie den Küstengewässern und auf hoher See lebt eine Vielzahl von Organismen. Gleichzeitig sind bestimmte Teile dieser Gewässer für den Schiffsverkehr von bundesweiter Bedeutung und deshalb als Bundeswasserstraßen ausgewiesen.

Die als Bundeswasserstraßen genutzten Flüsse und Kanäle in Deutschland erstrecken sich auf eine Gesamtlänge von etwa 6550 km. Diese Verkehrswege werden nach Gesichtspunkten der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs ausgebaut und unterhalten. Laufbegradigungen, Uferbefestigung, Leitwerke, Ausbaggerungen, Sedimentzugaben und weitere Maßnahmen bewirken vielfältige Veränderungen der Lebensräume hinsichtlich Wasserstandsschwankungen, Fließgeschwindigkeit sowie Fließrichtung des Grundwassers und der daran gebundenen Pflanzen- und Tierwelt.

Natürliche Fließgewässer-Aue-Ökosysteme zeichnen sich dagegen durch eine hohe Dynamik der Grund- und Oberflächenwasserstände aus. Damit verbunden sind Erosions- und Sedimentationsprozesse. Diese vielfältigen und häufig wechselnden Standorteigenschaften auf engstem Raum prägen die Flussauen und machen sie zu einem Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Diese Besonderheit des Lebensraums spiegelt sich auch in der Auswahl von FFH- und Vogelschutzgebieten wider.

Das Ziel einer nachhaltigen und naturverträglichen Nutzung der Bundeswasserstraßen muss es daher sein, Ausbau und Unterhaltung möglichst so zu steuern, dass ein hohes Mobilitätsniveau erreicht werden kann, ökonomische Ansprüche erfüllt werden können und die Belastungen für das Fließgewässer-Aue-Ökosystem möglichst gering gehalten werden. Der moderne Verkehrswasserbau und neuere Unterhaltungskonzepte berücksichtigen daher neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zunehmend auch ökologische Belange. Nicht zuletzt durch die Umsetzung der FFH-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) werden neue Anforderungen an die Wasserstraßenverwaltung, Wasser- und Naturschutzbehörden gestellt.

Jenseits der rechtlichen Vorgaben ist jedoch eine kreative und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen erforderlich.

Gute Praxisbeispiele für die Gewässernutzung von Bundeswasserstraßen und das Management von Natura 2000 sind:

  • Uferrevitalisierung am Rhein zwischen Mainz und Bingen – Rückbau von Uferbefestigungen
  • Wasserstraßenunterhaltung an der Elbe im Biosphärenreservat Mittelelbe
  • Nationalpark Donau-Auen – Flussrevitalisierung und Wasserstraße östlich von Wien

Grundwassernutzung

Grundwasser ist ein integraler Bestandteil des Wasserkreislaufs und damit eine wichtige Lebensgrundlage für alle terrestrischen und limnischen Ökosysteme und unsere wichtigste Ressource in der Trinkwassergewinnung sowie in vielen Regionen maßgebliche landwirtschaftliche Produktionsgrundlage.

Es bestehen enge Bezüge zwischen der Umsetzung der FFH-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und den beiden Richtlinien zum Schutz der Gewässer, der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässer und deren Einzugsgebiete sowie der Grundwasserrichtlinie, deren Umsetzung in nationalen und Länderrecht aber erst am Anfang steht. Von den 93 nach Anhang I der FFH-Richtlinie in den Natura 2000-Gebieten in Deutschland zu schützenden Lebensraumtypen sind mehr als ein Drittel (z. B. Moore, feuchte Heiden) direkt vom Grundwasserstand abhängig. Weitere 15 Lebensraumtypen sind in bestimmten Ausbildungen grundwasserabhängig (Wasserabhängige Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie). Grundwasserstände und die Qualität des Grundwassers entscheiden maßgeblich über den Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen. Dies trifft auch für eine Reihe von geschützten Arten zu, insbesondere für Wat- und Wasservögel und typische Vogelarten der Feuchtgebiete.

Das Grundwasser stellt aber auch einen eigenen ganz besonderen Lebensraum mit Tausenden von verschiedenen Tierarten wie z. B. winzigen Krebsen dar. Diese Tierarten sind oft Reliktformen, lebende Fossilien oder endemisch, sind also in Ihren Vorkommen auf ganz kleine Gebiete beschränkt. Sauberes Grundwasser ist nicht zuletzt das Ergebnis des Wirkens dieser Mikroorganismen. Über die Funktionsweise von Grundwasserökosystemen und der hochangepassten Tiere ist noch immer sehr wenig bekannt und es besteht entsprechender Forschungsbedarf.

Grundwasser bzw. grundwasserabhängige Lebensräume sind v. a. durch zwei Dinge gefährdet: Grundwasserabsenkung und stoffliche Einträge, z. B. von Nitrat und Phosphat oder Schadstoffen. Eine Grundwasserabsenkung führt oft auch zu sekundären Effekten wie der Veränderung der Bodenstruktur – oder, v. a. bei Mooren und humusreichen, wassergesättigten Böden – zu Stickstofffreisetzung und Eutrophierung infolge ihrer Mineralisierung und entsprechender Keimzahlbelastung. Diese sekundären Effekte können zu zusätzlichen negativen Auswirkungen auf die Lebensräume führen.

Grundwasserentnahmen für Zwecke der Trinkwassergewinnung oder für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen stehen oft in einem Spannungsverhältnis mit den Wasseransprüchen der Ökosysteme sowie den Erfordernissen des Naturschutzes zum Erhalt der biologischen Vielfalt und einem ausgewogenen Gebietswasserhaushalt. Für (neue oder erweiterte) Grundwasserentnahmen in Natura 2000-Gebieten gelten die üblichen Anforderungen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Dies gilt auch für Grundwasserentnahmen im Wassereinzugsbereich von Natura 2000-Gebieten, sofern diese mit erheblichen Beeinträchtigungen Schutzziele der jeweiligen Gebieten verbunden sein können. Die Grundwasserbewirtschaftung kann in Natura 2000-Gebieten eine wesentliche Komponente der Managementplanung sein.

Gute Praxisbeispiele für die Grundwassernutzung und das Management von Natur 2000 sind:

  • Umweltschonende Wassergewinnung am Vogelsberg
  • Optimierung der Grundwasserbewirtschaftung im Donauried

Sport und Erholung in Natura 2000 Gebieten

Bei vielen Sport, Freizeit- und Erholungstätigkeiten in Natura 2000-Gebieten kann in der Regel nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung ausgegangen werden. Allerdings sind folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Es dürfen keine Rechtsvorschriften entgegenstehen (z. B. Ver- und Gebote eines bestehenden Naturschutzgebietes),
  • die Regeln eines naturverträglichen Verhaltens müssen beim Sport beachtet werden (Kuratoriums-Veröffentlichung),
  • die Erhaltungsziele des Gebietes dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
  • der Erhaltungszustand der geschützten Lebensraumtypen und Arten darf sich nicht infolge der Nutzung verschlechtern

Ob eine Verträglichkeit der Aktivitäten mit den Natura 2000- Erhaltungszielen gegeben ist, hängt von vielen Faktoren ab. Hierzu zählen die ausgeübte Sportart oder Freizeitaktivität, die Anzahl der Erholungssuchenden, die Nutzungsintensität, die art- oder lebensraumspezifische Empfindlichkeit, die Vorbelastung und die Summe der ökologischen Wirkfaktoren in einem Gebiet. Im Rahmen der Studie "Natura2000 und nachhaltiger Tourismus in sensiblen Gebieten" (BfN-Skripten 134, 2005) wurden Empfehlungen erarbeitet, wie der Tourismus in Natura 2000-Gebieten nachhaltig entwickelt werden kann.

Managementpläne in den Gebieten sind eine Möglichkeit, vor Ort entsprechende Entwicklungen und ihre möglichen Effekte zu diskutieren und Probleme zu lösen. Da Sport, Freizeitaktivitäten und Tourismus in vielen Natura 2000-Gebieten zu den prägenden Nutzungen zählen, sollten Sportverbände ebenso wie Tourismusvertreter und je nach Betroffenheit auch einzelne Betriebe der Branche bei der Erarbeitung der Managementpläne durch Behörden und Planungsbüros beteiligt werden. Damit besteht die große Chance, dass durch die Mitarbeit der Betroffenen aus dem Bereich Landnutzung, Erholung, Tourismus und Sport ortsbezogene, flächenscharfe Maßnahmenvorschläge und Lösungen erarbeitet werden, die von allen mitgetragen werden können. Darüber hinaus kann durch die Kooperation das Verständnis und die Akzeptanz gegenüber den Erhaltungszielen der Richtlinien gestärkt werden. Ebenfalls finden dadurch die erforderlichen Maßnahmen für die Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustands von Lebensräumen und Arten eine wirksame Unterstützung.

Wesentlicher Teil eines Besuchermanagements in einem Schutzgebiet ist die gezielte Lenkung von Erholungssuchenden, Sportlern und Touristen. Hierbei unterscheidet man verschiedene Strategien. Am häufigsten wird in Schutzgebieten die Zonierung angewandt, wobei die besonders störempfindlichen und schützenswerten Bereiche entsprechend gekennzeichnet, nicht durch Wege erschlossen und ihre Zugänglichkeit auch im Rahmen der großräumlichen Planung erschwert wird.

weiterführender Inhalt

Zurück nach oben