Vögel und Antikollisionssysteme (AKS)
Antikollisionssysteme werden im § 45 b Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als eine der möglichen Schutzmaßnahmen genannt, mit denen Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen vermieden beziehungsweise gesenkt werden können. AKS können als Alternative zu anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel pauschalen Abschaltungen, eingesetzt werden.
In dem aktuellen, vom Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende gGmbH (KNE) bearbeiteten, BfN-Forschungsvorhaben "Wissenstransfer und Anforderungen an technische Vermeidungsmaßnahmen" (FKZ 3522 86 0800) sollen die Rahmenbedingungen für den Einsatz von AKS geklärt werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Anwendung der AKS in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen.
Das Forschungsvorhaben führt die zurückliegende Arbeit des BfN zur naturschutzfachlichen, qualifizierten Einführung von AKS fort. Die Ergebnisse liegen als Veröffentlichung (BfN-Schrift 571) vor.
Des Weiteren hat das BfN u. a. gemeinsam mit dem KNE und der Fachagentur Windenergie an Land e. V. Empfehlungen für mögliche Einsatzbereiche und konkrete Anforderungen von automatischen Detektions- und Abschaltsystemen (BfN-Schrift 610) zusammengetragen.
Das dreijährige Forschungsvorhaben "BirdRecorder" (FKZ 3518 86 010B), welches durch das BfN mit Mitteln des BMUV gefördert wurde, zielte auf die Entwicklung und Erprobung eines Systems zur Vermeidung von potentiellen Auswirkungen auf Vögel durch die Windenergienutzung ab. Der BirdRecorder dient der automatischen Erfassung und Erkennung von Rot- und Schwarzmilan. Damit ist er eine wesentliche Komponente für ein funktionstüchtiges Antikollisionssystem im Rahmen eines vogelfreundlichen Betriebes von Windenergieanlagen. Die Ergebnisse des Vorhabens sind in der BfN-Schrift 651 zusammengestellt.