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Bundesamt für Naturschutz

Wissenschaftliche Meeresforschung

Bestimmte Projekte der wissenschaftlichen Meeresforschung müssen vor der Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit dem Schutzzweck von potenziell betroffenen Natura 2000-Schutzgebieten geprüft werden, wenn sie grundsätzlich geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.

Prüfung auf Verträglichkeit

Dies kann nach Maßgabe der Verordnungen über die Naturschutzgebiete in der AWZ der Fall sein bei:

  • Errichtung von künstlichen Inseln, Anlagen oder Bauwerken, Bohrungen im Festlandsockel,
  • Verwendung von Sprengstoffen oder Einsatz von Luftpulsern,
  • Zuführung von Schadstoffen in die Meeresumwelt,
  • unmittelbarer Bedeutung für die Erforschung und Ausbeutung von Ressourcen.

Belastungen für die Natur im marinen Bereich können auch im Zusammenhang mit Projekten der wissenschaftlichen Meeresforschung auftreten. Dies gilt zum Beispiel im Hinblick auf den bei seismischen Untersuchungen erzeugten Unterwasserschall.

Eine Vielzahl von typischen Forschungshandlungen ist hingegen naturschutzfachlich eher unbedenklich und bedarf keiner besonderen Prüfung:

Zulassungen für Vorhaben der Meeresforschung in der AWZ und auf dem Festlandsockel erteilen unter Beteiligung des BfN das BSH oder die zuständigen Landesbergämter in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Nicht zulassungsbedürftige Vorhaben können beim BfN anzeigepflichtig sein, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Natura 2000-Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt werden. Besteht die Möglichkeit einer Beeinträchtigung wild lebender Tiere oder Pflanzen, kann eine artschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich sein.

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