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Bundesamt für Naturschutz

Deutschland

Die vorliegende Textsammlung Naturschutzrecht des Bundesamtes für Naturschutz bietet externe Verweise zu wichtigen Bundes- und Landesgesetzen. Wichtigste Rechtsgrundlage des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz, die durch die Bundesartenschutzverordnung und die Bundeskompensationsverordnung ergänzt wird. Darin wird der Naturschutz und die Landschaftspflege in vielen Bereichen umfassend und unmittelbar geregelt. Dennoch können die einzelnen Bundesländer zu bestimmten Aspekten ergänzende oder bereichsweise sogar abweichende landesrechtliche Regelungen treffen. Daher ist es notwendig, neben den bundesrechtlichen Vorschriften zusätzlich die jeweils einschlägigen Landesnaturschutzgesetze und -verordnungen zugrunde zu legen. 
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AKTIVITÄTEN DES BFN

Das BfN nimmt nach seinem Errichtungsgesetzes verschiedene Aufgaben auf den Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege wahr. Es erledigt Verwaltungsaufgaben, die ihm durch und auf Grund von Bundesgesetzen zugewiesen werden, unterstützt das Bundesumweltministerium und betreibt hierzu wissenschaftliche Forschung.
 

Zu den Verwaltungsaufgaben zählt der Vollzug des europäischen und nationalen Naturschutzrechts, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes und anderer Gesetze und Verordnungen im Bereich des Meeresnaturschutzes in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf hoher See, bei Ein- und Ausfuhr von Arten sowie beim Zugang zu genetischen Ressourcen. Das BfN wirkt zudem mit beim Vollzug des Gentechnikrechts und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sowie im Kontext weiterer naturschutzrelevanter Fachgesetze, insbesondere bei räumlichen Planungen und Zulassungsverfahren anderer Bundes- und Landesbehörden.

Das BfN erarbeitet zudem Konzepte für Gesetzesvorlagen sowie Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes im Bereich des Naturschutzrechts sowie sonstigen naturschutzrelevanten Umwelt- und Planungsrechts und wirkt bei europäischen und internationalen Rechtssetzungsvorhaben mit. Die fachlichen und wissenschaftlichen Unterstützungsaufgaben des BfN erstrecken sich auch auf Rechtsbereiche, in denen das Bundesumweltministerium innerhalb der Bundesregierung nicht federführend ist.
 

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