Nationale Naturmonumente
Nationale Naturmonumente gem. § 24 Abs. 4
Im März 2010 wurde das Bundesnaturschutzgesetz um die Schutzgebietskategorie "Nationale Naturmonumente" erweitert.
In § 24 Abs. 4 heißt es:
„Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.“
Für sie gilt laut § 22 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes die Benehmensregelung mit dem Bund: „Die Erklärung zum Nationalpark oder Nationalen Naturmonument einschließlich ihrer Änderungen ergeht im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.“
Der neue Schutzgebietstypus lehnt sich an Kategorie III der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) an. Bei den Nationalen Naturmonumenten kann es sich demnach um national bedeutsame Naturerscheinungen, aber auch spezielle herausragende geologisch-geomorphologische Erscheinungen oder solche, in denen sich besondere Natur- und Kulturwerte verbinden, handeln.
Neben den Nationalparken gibt es mit den Nationalen Naturmonumenten (NNM) nun eine zweite Schutzgebietskategorie, die als Ausweisungskriterium eine nationale Bedeutung fordert; ebenso müssen NNM die Anforderungen an Seltenheit und Eigenart erfüllen. Im Gegensatz zu Nationalparken oder Naturschutzgebieten spielt bei Nationalen Naturmonumenten (NNM) neben dem Naturwert der Kulturwert eine wichtige Rolle. Auch archäologisch bedeutsame Stätten und Kulturdenkmäler können Teil von NNM sein, sofern die Gebiete gesamthaft einen hohen Naturwert besitzen. Es kann also bei der Ausweisung von NNM zur Überschneidung von Naturschutz und Denkmalschutz kommen. Naturdenkmäler unterscheiden sich von NNM durch ihre lokale oder regionale Bedeutung sowie den Umstand, dass jene nur Einzelobjekte und keine Gebiete schützen.
Somit müssen NNM zwar flächig sein, es gibt aber keine gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Höchstgröße. Die Schutzgebietsgröße orientiert sich an der Ausdehnung der zu schützenden Erscheinungen bzw. Landschaftsausschnitte. Für die Schutzwürdigkeit eines Gebietes als NNM müssen jeweils mindestens ein Kriterium aus §24 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 BNatSchG vorliegen, außerdem muss das Gebiet, welches als NNM ausgewiesen werden soll, mindestens aus einem Schutzgrund aus §24 Abs. 4 Nr. 1 und einem aus Nr. 2 BNatSchG von herausragender Bedeutung sein.
Da es in Deutschland kaum noch vollkommen natürliche, unberührte Gebiete gibt, sondern diese meist vom Menschen beeinflusst werden, stellen sich zum Schutz und zur Erhaltung der Nationalen Naturmonumente gewisse Managementanforderungen. Aufgrund der Attraktivität der „Nationalen Naturmonumente“ ist in der Regel von einem starken Besucherinteresse und einem entsprechend wachsendem Besucherdruck auszugehen.
Die Erstellung eines Managementplans mit Vorgaben zur Nutzung und entsprechenden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Regelungen für eine sozial und ökologisch verträgliche Besucherführung wird dringend empfohlen. Dabei kann ein Zonierungssystem mit unterschiedlichen Zielen und Maßnahmen sowie Prioritäten von Naturschutz und Denkmalschutz entwickelt werden. Um Umsetzung und Erfolg des Managementplans zu kontrollieren, sollte ein Monitoring im Rahmen der Gebietsbetreuung erfolgen.
Nationale Naturmonumente sollten wegen ihrer besonderen Bedeutung und beträchtlichen Außenwirkung ab einer gewissen Größe eine eigene Verwaltung besitzen, diese kann jedoch auch in eine bestehende Verwaltungsstruktur integriert werden. Die Öffentlichkeitsarbeit der NNM sollte zum einen die Selbstdarstellung in den Medien und zum anderen die Aufenthaltsgestaltung für Besucher des NNM in Form von Dokumentation und Präsentation beinhalten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Einrichtungen zur Besucherlenkung das NNM nicht beeinträchtigen.
Bisher ausgewiesene Nationale Naturmonumente (s. auch Tabelle)
Aktuell gibt es die folgenden acht Nationalen Naturmonumente in Deutschland:
Im Jahr 2016 wurde mit den Ivenacker Eichen in Mecklenburg-Vorpommern das erste Nationale Naturmonument in Deutschland ausgewiesen. Dabei handelt es sich um einen ca. 75 ha großen Hutewald mit u.a. fünf bis zu 1000 Jahre alten Eichen. Dieser befindet sich in einem mit Damwild besetzten sog. Tiergarten nahe der „Reuterstadt“ Stavenhagen. Die Ivenacker Eichen sind Bestandteil des 278 ha großen FFH -Gebietes „Ivenacker Tiergarten, Stavenhagener Stadtholz und Umgebung“, für das im Jahr 2017 ein Managementplan erstellt wurde und gehören außerdem zum 302 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Ivenacker Tiergarten“. Im Bereich des Tiergartens existiert u.a. ein flächendeckendes Vorkommen des Eremiten. Die größte der Ivenacker Eichen ist eine etwa 1000 Jahre alte Stieleiche mit einem Stammumfang von 11 und einer Höhe von 35,5 Metern und zählt damit zu den stärksten lebenden Eichen in ganz Europa. Seit August 2017 ist mit dem „Baumkronenpfad Ivenacker Eichen“ ein Besuchermagnet im Ivenacker Tiergarten entstanden, der nicht nur Waldpädagogik vermitteln, sondern auch das Nationale Naturmonument in den Fokus der Besucher rücken soll. Die Ivenacker Eichen sowie der Tiergarten und der Baumkronenpfad werden vom Landesforst Mecklenburg Vorpommern verwaltet.
Als zweites Nationales Naturmonument wurden 2017 die Bruchhauser Steine (24 ha) im Sauerland in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen – bestehend aus dem Bornstein, Goldstein, Ravenstein sowie Feldstein. Diese Quarzporphyr-Vulkanfelsen bieten nicht nur Brutplatz für den Wanderfalken, sondern sind auch Standort arktisch-alpiner Flora und Eiszeitreliktarten wie der weißblühenden Alpen-Gänsekresse. Das Anfang der fünfziger Jahre ausgewiesene Naturschutzgebiet „Bruchhauser Steine“ umgibt das Nationale Naturmonument und umfasst rund 84 ha. Die ebenfalls als Boden- und Kulturdenkmal sowie Archäologisches Reservat ausgewiesenen Bruchhauser Steine werden von der 1992 gegründeten „Stiftung Bruchhauser Steine des Freiherrn von Fürstenberg-Gaugreben und des Landes Nordrhein – Westfalen“ mit Sitz in Olsberg-Bruchhausen verwaltet. Von der Stiftung werden Maßnahmen zur Erhaltung der verschiedenen Schutzgebiete, zur Pflege des Brauchtums sowie Besucherlenkung durchgeführt.
Das in - bzw. genauer unter - der Stadt Ennepe gelegene Kluterthöhlensystem wurde im April 2019 als viertes Nationales Naturmonument (NNM) ausgewiesen. Es handelt sich um bisher acht voneinander getrennte Höhlen, die jedoch hydrologisch miteinander verbunden sind. Die bisher bekannten Gänge umfassen eine Länge von über 7.000 Metern. Der verkarstete Riffkörper des Höhlensystems ist über 385 Mio. Jahre alt und vorwiegend aus Korallen, Stromatoporen und Nautiliden aufgebaut. Fossile Organismen können intakt und teilweise in „Lebendposition“ betrachtet werden. Der dreidimensionale Aufschluss des Riffkörpers ist bundesweit einzigartig.
Aufgrund der klimatischen Verhältnisse entwickelte sich ein konstantes, sehr empfindliches Ökosystem mit verschiedenen geschützten und seltenen Tierarten. Genannt seien z. B. der nur hier vorkommende Höhlenschnurwurm (Prostoma putealis) sowie diverse Höhlenflohkrebsarten. Darüber hinaus nutzen verschiedene Fledermausarten die Höhle als Winterquartier.
Ein kleiner Teil der Höhle wird zu Schauzwecken (Besichtigung nur mit Führung) und wegen des besonderen Höhlenklimas für die Behandlung von Atemwegsleiden genutzt.
Als drittes Nationales Naturmonument wurde 2018 das Grüne Band Thüringen (6.500 ha) ausgewiesen. Damit wird erstmals auf einer Länge von 763 km ein zusammenhängender Abschnitt des Grünen Bandes Deutschland einheitlich geschützt. Durch die Kategorie NNM wird die nationale Bedeutung dieser einzigen wirklichen nationalen Biotopverbundachse sowie die Symbolik der ehemaligen Trennlinie zweier geostrategischer Machtblöcke (Stichwort: Eiserner Vorhang) herausgehoben.
Das NNM Grünes Band Thüringen stellt darüber hinaus auch ein lebendiges Mahnmal für die ehemalige Teilung Deutschlands und ihre friedliche Überwindung dar.
Die Ausweisung ist außerdem ein wichtiges Instrument zur dauerhaften Absicherung der vom Bund an das Land Thüringen übertragenen Flächen des Nationalen Naturerbes am Grünen Band. Als ein neues national bedeutsames Schutzgebiet ergeben sich auch Chancen für eine steigende regionale Wertschöpfung durch Einnahmen aus einem am Naturerleben orientierten, nachhaltigen Tourismus.
Als fünftes Nationales Naturmonument wurde 2019 das Grüne Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie (4.754 ha) ausgewiesen. Damit wird auf einer Länge von 343 km der zusammenhängende Abschnitt des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt einheitlich geschützt. Durch die Kategorie NNM wird die nationale Bedeutung dieser einzigen wirklichen nationalen Biotopverbundachse sowie die Symbolik der ehemaligen Trennlinie zweier geostrategischer Machtblöcke (Stichwort: Eiserner Vorhang) herausgehoben. Das NNM „Grünes Band Sachsen-Anhalt –Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ stellt darüber hinaus auch ein lebendiges Mahnmal für die ehemalige Teilung Deutschlands und ihre friedliche Überwindung dar. Zusammen mit dem NNM Grünes Band Thüringen sind damit bereits mehr als 1100 km des Grünen Bandes in Deutschland als NNM rechtlich gesichert.
Als sechstes und erstes in Bayern gelegenes Gebiet wurde 2020 die Weltenburger Enge als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Mit einer Größe von 197 ha beherbergt das Gebiet im Durchbruchtal der Donau beeindruckende und geologisch wertvolle Kalk-Felswände mit einem hohen Fossilienreichtum sowie Karsthöhlen. Darüber hinaus umfassen die dortigen Laubwälder Relikte des Steppenheide-Eichenwaldes und Bestände mit alten Eiben. Dieses Zusammenspiel aus der frei fließenden Donau mit natürlichen Kiesinseln und -bänken, aus hohen Felswänden und alten Wäldern bietet Lebensraum für eine einzigartige Fauna und Flora. Neben den Naturbesonderheiten gilt das Gebiet durch (kultur-) geschichtliche Relikte sowie steinzeitliche und keltische Funde in der Umgebung auch als historisch und kulturell wertvoll. Die Weltenburger Enge befindet sich in einem 560 ha großen Naturschutzgebiet, welches zum FFH-Gebiet „‘Weltenburger Enge‘ und ‚Hirschberg und Altmühlleiten‘“ (934 ha) gehört. Dieses wurde bereits als Europadiplom-Gebiet und als „Nationales Geotop“ ausgewiesen. Aufgrund der hohen touristischen Bedeutung soll das Gebietsmanagement auch eine Besucherlenkung beinhalten.
Als siebtes Nationales Naturmonument (NNM) wurde 2022 das „Grüne Band Brandenburg“ (1.632 ha) ausgewiesen. Das Grüne Band folgt in diesem Abschnitt entlang der Grenze zwischen Brandenburg und Niedersachsen der Elbe auf rund 30 Kilometern. Das nun als NNM ausgewiesene Gebiet erstreckt sich von der Flussmitte bis zum wasserseitigen Deichschutzstreifen und beinhaltet neben den unmittelbaren Ufer-Lebensräumen der Elbe auch naturnahe Offenlandbereiche, Wälder und Gewässer sowie Feuchtgebiete und Moore.
Das neue NNM an der ehemaligen innerdeutschen Grenze ergänzt die bereits bestehenden Nationalen Naturmonumente „Grünes Band Thüringen“ und “Grünes Band Sachsen-Anhalt“ und trägt damit sowohl zur weiteren naturschutzfachlichen Sicherung des national bedeutsamen Biotopverbunds am Grünen Band als auch zur Erinnerung an den ehemaligen Todestreifen zwischen Ost und West zu Zeiten des Kalten Krieges bei.
Als achtes Nationales Naturmonument (NNM) wurde 2023 das „Grüne Band Hessen“ (8.084 ha) ausgewiesen. Es ergänzt auf einer Länge von rund 260 km die bereits bestehenden als NNM ausgewiesenen Abschnitte des Grünen Bandes in Thüringen (2018), Sachsen-Anhalt (2019) und Brandenburg (2022).
Hessen hat damit als erstes westliches Bundesland einen Abschnitt des Grünen Bandes an der ehemaligen innerdeutschen Grenze als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Durch den nahtlosen Anschluss an das NNM „Grünes Band Thüringen“ wird nun eine große Fläche beiderseits der Grenze durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung geschützt und so der einzigartige Biotopverbund entlang des ehemaligen Grenzstreifens maßgeblich gestärkt. Zudem wird die Erinnerungskultur bezüglich der damaligen „Zonengrenze“ um Aspekte aus dem ehemals westdeutschen Blickwinkel ergänzt, zum Beispiel mit dem damaligen US-Stützpunkt „Point Alpha“.
Übersicht
Nationales Naturmonument (Bundesland) | Fläche (ha) | Ausweisungsgrundlage | Jahr der Ausweisung |
---|---|---|---|
Ivenacker Eichen (Mecklenburg-Vorpommern) | 75 | Verordnung über das Nationale Naturmonument "Ivenacker Eichen" | 2016 |
Bruchhauser Steine (Nordrhein-Westfalen) | 24 | Verordnung über das Nationale Naturmonument "Bruchhauser Steine" | 2017 |
Grünes Band Thüringen (Thüringen) | 6.500 | Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument "Grünes Band Thüringen") | 2018 |
Kluterthöhlensystem (Nordrhein-Westfalen) | 30 | Verordnung über das Nationale Naturmonument "Kluterthöhlensystem" | 2019 |
Grünes Band Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt) |
4.754 | Gesetz über die Festsetzung des NNM | 2019 |
Weltenburger Enge (Bayern) | 197 | Verordnung | 2020 |
Grünes Band Brandenburg |
1632 | Verordnung | 2022 |
Grünes Band Hessen | 8.084 | Gesetz über das Nationale Naturmonument "Grünes Band Hessen" | 2023 |