Invasive Arten in Europa
Strategiekonzept zum Umgang mit invasiven Arten
Invasive Arten stellen eine grenzübergreifende Herausforderung dar, die die gesamte EU betrifft. Vorsorge und zielgerichtetes Handeln sind dabei der beste Schutz. Die Verordnung schafft eine Grundlage für konkrete Maßnahmen zum Umgang mit invasiven Arten. Es beruht auf dem international bewährten gestuften System von
- Prävention,
- Früherkennung und sofortige Beseitigung sowie
- Management.
Besonders wichtig sind dabei die festgelegten Verbote hinsichtlich Besitz, Vermarktung, Zucht, Beförderung und Freisetzung invasiver Arten. In der frühen Phase einer Invasion sind schnelle Beseitigungsmaßnahmen durchzuführen. Für bereits weit verbreitete invasive Arten müssen geeignete Managementmaßnahmen zur Minimierung von Auswirkungen identifiziert und umgesetzt werden. Für die früher im Naturschutz wenig beachteten Pfade unabsichtlicher Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten sind praktikable Lösungen zu entwickeln und in Anwendung zu bringen.
Um den Erfolg sicherzustellen, sind amtliche Kontrollen durchzuführen und ist ein Umweltüberwachungssystem zur Früherkennung, zum Monitoring und zur Dokumentation der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen einzurichten oder in ein bestehendes System zu integrieren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Genehmigungen oder Zulassungen beantragt werden, um z.B. Forschung, Ex-situ-Erhaltung oder eine wirtschaftliche Nutzung von invasiven Arten zu ermöglichen.
Die Vorgaben gelten in jedem Mitgliedstaat unmittelbar, jedoch bedarf es im nationalen Recht ergänzender Durchführungsbestimmungen. In Deutschland wurden die erforderlichen Regelungen mit dem „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 8. September 2017“ erlassen mit verbundenen Änderungen insbesondere im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesjagdgesetz.
Unionsliste invasiver Arten
Zentrales Element der Verordnung ist eine „Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung“, für die die Vorgaben aus der Verordnung zu erfüllen sind. In diese so genannte Unionsliste sollen vorrangig diejenigen gebietsfremden Arten aufgenommen werden, die bislang noch nicht in der EU vorkommen bzw. die sich erst in einer frühen Phase der Invasion befinden und höchstwahrscheinlich erhebliche nachteilige Auswirkungen haben werden oder die bereits in der Union etabliert sind und die stärksten nachteiligen Auswirkungen haben.
Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten können jederzeit gebietsfremde Arten zur Aufnahme in die Unionsliste vorschlagen, worüber dann auf Grundlage der mit vorzulegenden Unterlagen im Rahmen eines festgelegten Verfahrens beraten wird. Hierbei können auch die Öffentlichkeit, Verbände, Institutionen etc. Stellungnahmen abgeben. Am Ende des Beratungsprozesses bedarf es für die Aufnahme einer gebietsfremden Art in die Unionsliste einer Zustimmung der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit. Die Unionliste wird sukzessive fortgeschrieben. Mindestens alle sechs Jahre muss die EU-Kommission eine Überprüfung der Unionsliste durchführen.
Berichterstattung
Um den Gesamterfolg der Verordnung zu sichern, sind eine regelmäßige Dokumentation, Prüfung und Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen wesentlich. Aus diesem Grund sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, erstmals bis zum 1. Juni 2019 umfassend Bericht über die Anwendung und Umsetzung der Verordnung zu erstatten und danach alle sechs Jahre die Informationen zu aktualisieren und an die EU-Kommission zu übermitteln.
Der erste nationale Bericht Deutschlands zur Verordnung (EU) Nr.1143/2014 über invasive Arten wurde fristgerecht 2019 online mit der Eingabe in das entsprechende Berichtstool zur Verordnung im EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network) vorgelegt. Das zusätzlich erstellte Dokument (BfN-Skripten 567) enthält neben allen an die EU-Kommission übermittelten Daten und Angaben zum besseren Verständnis extra erstellte Erläuterungstexte und zur besseren Visualisierung Verbreitungskarten der in Deutschland während des Berichtszeitraumes nachgewiesenen Unionsliste-Arten.