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Bundesamt für Naturschutz

Mitwirkungsmöglichkeiten

Ein wirksamer Naturschutz erfordert die Einbeziehung Ehrenamtlicher sowie die Einbringung von Sachverstand von Verbänden im Umweltbereich.

Rechte zur Mitwirkung an bestimmten Verwaltungsverfahren bestehen unter anderem zugunsten von anerkannten Naturschutzvereinigungen. Diese Mitwirkungsrechte umfassen einen Anspruch auf Unterrichtung über das jeweilige Verfahren, die Möglichkeit zu einer Stellungnahme sowie das Recht auf Einsicht in die Sachverständigengutachten. Den Verbänden obliegt dabei die Aufgabe, das Problembewusstsein der zuständigen Verwaltungsbehörde zu schärfen, ihnen Informationen zur Verfügung zu stellen und alternative Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Ihre Rechte können die Verbände dabei auch im gerichtlichem Wege durchsetzen.  

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