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Bundesamt für Naturschutz

Bericht nach Vogelschutz-Richtlinie

Nach der Vogelschutz-Richtlinie (RL 2009/147/EG) müssen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre über Bestandsgrößen, Trends, Verbreitung und Gefährdungen europäischer Vogelarten sowie den ergriffenen Maßnahmen zu ihrem Schutz an die Europäische Kommission berichten. Den aktuellen Bericht hat Deutschland der EU im Oktober 2019 übermittelt.

Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie

Am 2. April 1979 trat die Vogelschutz-Richtlinie in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Kraft. Anlässlich des 40jährigen Jubiläums dieser für den Vogelschutz wegweisenden EU-Richtlinie wurde analysiert, wie sich die Bestände der europäischen Vogelarten entwickelt haben und welchen Handlungsbedarf es aktuell in Deutschland gibt. Die positive Nachricht: Für seltene Großvogelarten wie Schwarzstorch und Seeadler ergriffene Hilfsmaßnahmen sind erfolgreich, die Bestände dieser Arten haben in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Die Vogelschutz-Richtlinie verfolgt einen umfassenden Ansatz mit dem Schutz aller gemäß Art. 1 heimischen Vogelarten. Leider konnte dieser Anspruch bislang nicht verwirklicht werden: insbesondere bei den Vögeln der Agrarlandschaft zeigen sich deutliche Rückgänge. So sind von 1992 bis 2016 in Deutschland beispielsweise die Bestände des Rebhuhns um 89 % zurückgegangen, beim Braunkehlchen hat sich der Bestand um 58 % reduziert. Dies unterstreicht den Bedarf nach einer Umsteuerung der Landwirtschaftspolitik in der EU und in Deutschland hin zu einer naturverträglichen Ausrichtung der Landwirtschaft.

Verpflichtung zur Berichterstattung

Nach der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) müssen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre umfassend an die Europäische Kommission berichten. Durch eine Anpassung der Richtlinie im Juni 2019 mit VO 2019/1010/EU wurden die Berichtsinhalte nach Art. 12 neu formuliert. Wie schon seit 2011 durch Absprache zwischen der EU und den Mitgliedstaaten geübt, sind nun Berichte verpflichtend abzugeben, die umfassende Informationen zu Bestandsgrößen, Trends, Verbreitung, Gefährdungen und Maßnahmen enthalten. Neben den Informationen zur Bestandssituation werden insbesondere die Angaben aus den europäischen Vogelschutzgebieten stärker in den Blick genommen als bisher. Hier besteht Bedarf, durch regelmäßige Gesamtbestandsermittlungen und das Monitoring seltener Brutvögel in Vogelschutzgebieten die nationalen Berichte inhaltlich weiter zu verbessern. Gleichzeitig wird damit die Faktenbasis zu den Vogelschutzgebieten und für das Management verbessert.

Datenbasis für den Vogelschutzbericht

In Deutschland werden die für den nationalen Bericht benötigten ornithologischen Daten vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) im Auftrag des BfN aufbereitet. Die Datengrundlage bilden die ehrenamtlichen Vogelmonitoringprogramme, Fachdaten der Länder, Seevogelzählungen des BfN in der ausschließlichen Wirtschaftszone sowie ergänzende Informationen einschlägig tätiger Verbände und Fachleute. Landesspezifische Angaben über die Vogelschutzgebiete und die Triggerarten übermitteln die Vogelschutzwarten der Länder dem BfN, Angaben von ornithologischen Landesfachverbänden ergänzen die Datenbasis. Das Internetportal ornitho.de hat sich zu einer wichtigen Informationsquelle entwickelt, die Grundlageninformation zur Verbreitung der Vogelarten in Deutschland bereitstellt und eine vielfältige Ergänzung und Validierung der Daten aus den systematischen Zählprogrammen liefert.

Auf Bundesebene werden alle Angaben für den Bericht aggregiert und vom BfN zu einem einheitlichen nationalen Berichtsentwurf zusammengeführt. Damit die ornithologischen Angaben wissenschaftlich abgesichert sind, findet ein breiter Abstimmungsprozess mit ornithologischen Fachverbänden, Vogelschutzwarten und weiteren Fachleuten statt. Der nationale Bericht wird nach der Erstellung eines fachlich abgestimmten Entwurfs vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit den Ministerien der Länder und den Bundesressorts abgestimmt und anschließend der EU übermittelt.

Europäische Komission erstellt den Gemeinschaftsbericht

Auf Grundlage der von den EU-Mitgliedstaaten abgegebenen Berichte erstellt die Europäische Kommission einen zusammenfassenden Gemeinschaftsbericht. Die EU-Publikationen sowie die bei der Berichterstattung von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben für den vorangegangen Berichtszeitraum sind auf den Seiten der EU-Kommission einsehbar.

Die Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) trat im Jahr 1979 in Kraft, um dem Rückgang der europäischen Vogelbestände entgegenzuwirken. Die Vogelschutzrichtlinie verfolgt das Ziel, die Bestände sämtlicher in der Europäischen Union heimischen wildlebenden Vogelarten einschließlich der Zugvogelarten und ihrer Lebensräume zu erhalten.

weiterführender Inhalt

Ausgewählte Publikationen

NaBiV Heft 157: Vogelschutzbericht 2013

Christoph Grüneberg, Rainer Dröschmeister, Daniel Fuchs, Wenke Frederking, Bettina Gerlach, Mirko Hauswirth, Johanna Karthäuser, Brigitte Schuster, Christoph Sudfeldt, Sven Trautmann und Johannes Wahl
Schriftenreihe "Naturschutz und Biologische Vielfalt"
2017
Seit der Einführung der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 stehen alle heimischen wildlebenden Vogelarten auf dem Gebiet der Europäischen Union... mehr lesen
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