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Bundesamt für Naturschutz

Antarktis-Vertragssystem (AVS) (1959), Umweltschutzprotokoll des Antarktisvertrages (PEPAT) (1991)

Antarctic Treaty System (ATS)
Vertragsparteien
Antarktis-Vertrag: 53 Staaten, Deutschland: Mitglied seit 1979; das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (Protocol on Environmental Protection to the Antarctic Treaty, PEPAT 1991) haben bisher 34 Staaten unterschrieben (Stand Februar 2018)

Ziele

Das Antarktis-Vertragssystem gilt für das Gebiet südlich von 60° südlicher Breite und regelt die internationalen Beziehungen auf dem staatsfreien Kontinent. Es stellt nationale Gebietsansprüche zurück, lässt die Nutzung der Antarktis nur für friedliche Zwecke zu und verbietet ausdrücklich alle Maßnahmen militärischer Art. Insbesondere mit dem Umweltschutzprotokoll verpflichten sich die Mitgliedsstaaten außerdem zum umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme sowie zur Bewahrung der Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat.

Beschreibung

Das Antarktis-Vertragssystem beinhaltet neben dem ursprünglichen Antarktis-Vertrag und dem Umweltschutzprotokoll weiterhin das "Übereinkommen über die Erhaltung der antarktischen Robben" (CCAS, 1972) und das "Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis" (CCAMLR, 1980). Für den Naturschutz relevant ist insbesondere das Umweltschutzprotokoll, in dem weit reichende Bestimmungen zum Schutz der antarktischen Umwelt festgelegt sind. Seine sechs Anlagen betreffen die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Erhaltung der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, die Beseitigung und Behandlung von Abfällen, den Schutz sowie die Verwaltung ausgewählter Gebiete und die Umwelthaftung. werden, welches im Zuge des Protokolls eingerichtet wurde. Das Steuerungsgremium des Antarktisvertrags ist das jährlich stattfindende Treffen der Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM), bei dem entsprechende Empfehlungen vom Komitee für Umweltschutz (Committee for Environmental Protection) erarbeitet und als konkrete Maßnahmen für die Umsetzung des Vertragssystems vom ATCM verabschiedet werden.

In Deutschland trat 1998 das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in Kraft, das für alle von Deutschland ausgehenden Aktivitäten eine behördliche Genehmigung notwendig macht.

 

Aktivitäten/Rolle des BfN

Das BfN übernimmt die Bearbeitung naturschutzfachlicher Belange unter dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag durch entsprechende Stellungnahmen, betreut Forschungsvorhaben zur Klärung naturschutzfachlicher Probleme, ist in das Management von Schutzgebieten einbezogen und in internationalen Gremien zur Verwaltung der Antarktis vertreten.

Für das "Übereinkommen über die Erhaltung der antarktischen Robben" (CCAS) ist das BfN die deutsche Vollzugsbehörde.

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