BfN Schriften 516 - Bedeutsame Landschaften in Deutschland Gutachtliche Empfehlungen für eine Raumauswahl Band 1
Beschreibung
Landschaft als Schutzgut zählt zu den Kernaufgaben des Naturschutzes und Landschaftspflege. Landschaften als zu bewahrende bzw. zu qualifizierende wertvolle Räume im Sinne des Erbegedankens und als Gegenstand konkreter Funktionen wie Naturerlebnis, Wohlbefinden, Ästhetik, Wertschätzung oder Erholung sind daher folgerichtig im § 1 BNatSchG verankert. So wird im BNatSchG der Schutz von Naturlandschaften und historisch gewachsenen Kulturlandschaften als eigenständiger Aspekt neben dem Erholungsbezug aufgeführt. Landschaften sind demnach sowohl im Sinne des natürlichen und kulturellen Erbes als auch hinsichtlich ihrer funktionalen Wertschätzung im Sinne des Erlebens und Wahrnehmens einschließlich der landschaftsgebundenen Erholung dauerhaft zu schützen bzw. zu qualifizieren. Ziel ist es, wertgebende Landschaften als Teil des natürlichen und kulturellen Erbes abzubilden und diese dauerhaft zu erhalten, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen.