BfN Schriften 611 - Grundlagen und Bausteine für einen Aktionsplan Schutzgebiete
Der auch in Deutschland zu beobachtende massive Rückgang an Artenvorkommen, die zunehmende Gefährdung bestimmter Biotope sowie diese internationale Festlegung waren zentrale Gründe dafür, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zur 19. Legislaturperiode vereinbart wurde, zusammen mit den Ländern einen Aktionsplan Schutzgebiete zu erarbeiten.
Als eine von mehreren Grundlagen für die Erstellung dieses Aktionsplans wurde im Zeitraum 2016 – 2019 ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Titel „Grundlagen und Bausteine für einen Aktionsplan Schutzgebiete“ durch das BfN beauftragt. Die hier vorgelegte Publikation gibt wesentliche Ergebnisse dieses F+E-Vorhabens wieder.
Beschreibung
Das Schutzgebietsprogramm der Convention on Biological Diversity (CBD), welches erstmals 2004 aufgelegt wurde und seitdem kontinuierlich fortgeschrieben wird, fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne für Schutzgebiete zu entwickeln und umzusetzen.
Der auch in Deutschland zu beobachtende massive Rückgang an Artenvorkommen, die zunehmende Gefährdung bestimmter Biotope sowie diese internationale Festlegung waren zentrale Gründe dafür, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zur 19. Legislaturperiode vereinbart wurde, zusammen mit den Ländern einen Aktionsplan Schutzgebiete zu erarbeiten.
Als eine von mehreren Grundlagen für die Erstellung dieses Aktionsplans wurde im Zeitraum 2016 – 2019 ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Titel „Grundlagen und Bausteine für einen Aktionsplan Schutzgebiete“ durch das BfN beauftragt. Die hier vorgelegte Publikation gibt wesentliche Ergebnisse dieses F+E-Vorhabens wieder.
Im Jahr 2020 hat die EU ihre Biodiversitätsstrategie fortgeschrieben. Anvisiert wird nunmehr u. a. EU-weit bis 2030 ein Anteil von gut gemanagten Schutzgebieten von 30% an Land und im Meer. 10% der terrestrischen und der marinen Fläche sollen dabei bis 2030 als „strenge Schutzgebiete“ ausgewiesen sein. Unter strengen Schutzgebieten versteht die EU vor allem solche, die praktisch keinen oder nur sehr geringen menschlichen Nutzungen unterliegen. Diese neu hinzu gekommene Zielstellung konnte im o. g. F+E-Vorhaben allerdings noch nicht aufgegriffen werden.
Geplant ist deshalb, den Aktionsplan Schutzgebiete um Elemente der zuvor genannten EU-Schutzgebietsziele zu ergänzen.
Deshalb möchten wir hier explizit darauf hinweisen, dass der Begriff „strenge Schutzgebiete“, wie er im F+E-Vorhaben bzw. in dieser Publikation benutzt wird, nicht mit dem gleichnamigen Begriff zu vergleichen ist, wie er in der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 verwendet wird. Im F+E-Vorhaben sind damit gemeint: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sowie FFH-Gebiete.
Insgesamt bilden die hier publizierten Ergebnisse eine solide fachliche Grundlage für den Aktionsplan Schutzgebiete, aber auch für die nationale Umsetzung der EU-weiten Schutzgebietsziele.