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Bundesamt für Naturschutz

Fledermäuse und Windenergie - Signifikanzschwelle, Turmmikrofon

Erneuerbare Energien
Digitalisierung
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Die bisherige Signifikanzschwelle in vielen Länderleitfäden, die festlegt, wie viele tote Fledermäuse pro Windenergieanlage (WEA) und Jahr tolerierbar sind, beruht in den meisten Fällen auf einer im Rahmen des RENEBAT-Vorhabens durchgeführten Beispielrechnung, die sich auf zwei tote Tiere bezog. Ziel des aktuell laufenden Forschungsvorhabens ist die wissenschaftliche Herleitung einer Signifikanzschwelle für die Tötung von Fledermäusen an WEA, die z.B. für die Berechnung von Abschaltvorgaben mittels Software-Lösungen wie „ProBat“ ausschlaggebend ist, zur bundesweiten Anwendung.
In einem weiteren Arbeitsschwerpunkt wird in Feldversuchen überprüft, ob der Einbau von zusätzlichen Mikrofonen am Turm der Windenergieanlagen beim Gondelmonitoring notwendig ist und unter welchen Voraussetzungen ein Erkenntnisgewinn zu erwarten ist.
Inhaltliche Schwerpunkte
Nachhaltige Nutzung
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 4.3 Naturschutz und Erneuerbare Energien
Laufzeit
01.11.2021 - 31.10.2024
Zwergfledermaus im Flug
Zwergfledermaus im Flug

Beschreibung

FKZ 3521 86 0300

Fragestellung / Projektziele

  1. Bislang gibt es keine bundeseinheitliche Empfehlung für den Umgang mit dem individuenbezogenen Tötungsverbot gemäß § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für Fledermäuse im Zusammenhang mit der Genehmigung von WEA. Eine wissenschaftsbasierte Empfehlung und transparente Konsultation sollen zu einer bundesweiten Vereinheitlichung beitragen. 
  2. Seit einigen Jahren wird die Frage diskutiert, wie sich der kombinierte Effekt von Rotordurchmesser und Anlagenhöhe einer Windenergieanlage auf das Kollisionsrisiko von Fledermäusen auswirkt. Ein zentraler Punkt ist hierbei, wie groß der Erkenntnisgewinn ist, der durch zusätzliche Mikrofone am Turm der Windenergieanlage beim sogenannten Gondelmonitoring (also der akustischen Erfassung von Fledermäusen im Rotorbereich) erzielt werden kann.

Teilprojekt Signifikanzschwelle

Auf wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen basierend wird eine Empfehlung „Signifikanzschwelle“ erarbeitet und mit den zentralen Akteuren im Bereich Naturschutz und Windenergie erörtert. Grundlage bildet eine umfangreiche Recherche und Analyse der Fachliteratur zur Wirkung von WEA auf Fledermäuse einschließlich populationsbiologischer Kenntnisse. Darüber hinaus werden Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile (national wie europaweit) recherchiert und ausgewertet. Auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der juristischen Diskussion wird dann ein Vorschlag entwickelt. Dieser wird anschließend mit relevanten Bundes- und Länderbehörden, Vertretern der Naturschutz- und (Wind-) Energieverbände sowie mit Fledermausexperten konsultiert und abschließend aktualisiert.

Teilprojekt Turmmikrofon

In den Jahren 2022 und 2023 werden je drei (bundesweit repräsentativ ausgewählte) WEA mit einem zusätzlichen Turmmikrofon im Bereich der unteren Rotorspitze ausgestattet. Darüber hinaus werden Daten aus dem Windtestfeld Baden-Württemberg und aus Eingriffsgutachten ausgewertet. Damit soll eine Aussage getroffen werden, wie hoch der Erkenntnisgewinn durch ein zusätzliches Mikrofon am Turm einer Windenergieanlage für die Vorhersage des Kollisionsrisikos und zur Berechnung von Betriebsalgorithmen zum Schutz von Fledermäusen ist. Konkret soll die Frage beantwortet werden, in welchem Maß die Daten eines zusätzlichen Mikrofons den Effekt unterschiedlicher Nabenhöhen und Rotordurchmesser auf das berechnete Schlagrisiko darstellen können. Im Ergebnis werden praxistaugliche Empfehlungen für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen abgeleitet. Die im Jahr 2024 vorliegenden Ergebnisse sollen bei Bedarf auch zu einer Anpassung der Berechnungsalgorithmen der Software Probat führen.

Auftragnehmende

Naturstiftung David
Adrian Jost
Trommsdorffstr. 5, 99084 Erfurt

Projektpartnerschaft

Oekofor GbR
Kartäuserstr. 39a, 79102 Freiburg
Institut für Tierökologie und Naturbildung
Waldstr. 19, 35321 Laubach-Gonterskirchen
06405 50577-0
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