BfN-Schriften 760 - Artenschutz und rechtliche Neuregelungen zum Windenergieausbau an Land. Endbericht
Beschreibung
Angesichts der globalen Klimakrise hat sich Deutschland zum Ziel gesetzt, den Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % anzuheben. Damit einhergehend besteht die Notwendigkeit zum zügigen Ausbau der Windenergie an Land. Neben dem Zwei-Prozent-Ziel für die Flächenbereitstellung soll der Genehmigungsprozess von Windenergieanlagen wesentlich beschleunigt werden.
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 wurde unter anderem die artenschutzrechtliche Prüfung für den Betrieb von Windenergieanlagen an Land bundeseinheitlich standardisiert, etwa mit den Festlegungen des § 45b BNatSchG in Verbindung mit Anlagen 1 und 2. Die Regelungen stellen neue Anforderungen an die Planung von Schutzmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse dar. Schutzmaßnahmen sind nur zulässig, wenn dadurch ein bestimmter Schwellenwert des jährlichen Energieertragsverlustes der WEA nicht überschritten wird.
Neben der Beschreibung der Funktionsweise der in Anlage 2 BNatSchG enthaltenen Zumutbarkeitsberechnung werden verschiedene Beispielberechnungen vorgenommen und grafisch dargestellt, um die Konsequenzen der Regelung zu verdeutlichen.
Auch auf europäischer Ebene wurden aufgrund der Dringlichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien Richtlinien geändert bzw. erlassen. Diese sehen beispielsweise den Entfall materieller Prüfpflichten im Arten- und Gebietsschutz vor. Zum Erhalt des ökologischen Schutzstandards hat jedoch die Anordnung von geeigneten Minderungsmaßnahmen einen besonderen Stellenwert.