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Bundesamt für Naturschutz

Rechtsgutachten: Verordnungsentwurf der EU-Kommission zu Neuen Gentechniken verstößt gegen das Vorsorgeprinzip

Vollzug
Gentechnik
31.10.2023
Bonn
Eine juristische Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. Tade Spranger, Universität Bonn, kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verordnung über den Einsatz von Pflanzen, die mit neuen Gentechniken (NGT) gewonnen wurden, gegen Unionsrecht verstößt.

Der Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625“  wurde umfassend juristisch bewertet. Danach steht insbesondere die zu Grunde liegende Annahme, dass NGT-Pflanzen ein geringeres Risiko zu eigen sei als anderen Gentechniken, in Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und dem Vorsorgeprinzip. Dies gelte für alle unter den Entwurf fallenden Pflanzen.

Das Gutachten wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens „Neue Gentechniken und Naturschutz“ im Auftrag des BfN mit Mitteln des Bundesumweltministeriums erstellt. Das Projekt begleitet die aktuellen Entwicklungen zu den Neuen Gentechniken u.a. durch eine rechtswissenschaftliche Begutachtung der - den Verordnungsentwurf vorbereitenden - Studie der EU-Kommission. Diese Ende April 2021 veröffentlichte Studie mit dem Titel “Study on the status of new genomic techniques under Union law and in light of the Court of Justice ruling in Case C-528/16“ wurde im August 2023 durch Prof. Dr. Dr. Tade Spranger begutachtet. Danach fehlt es bereits an einer hinreichend tragfähigen, nämlich wissenschaftlich begründeten und rechtskonformen Grundlage für den Verordnungsentwurf.

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