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Bundesamt für Naturschutz

Natura 2000

Um den anhaltenden Rückgang von wild lebenden Arten und natürlichen Lebensräumen in der EU entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu erhalten, wurde 1979 die Vogelschutzrichtlinie und 1992 die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie erlassen. Beide Richtlinien sehen als Kernbestimmung die Ausweisung von Schutzgebieten zur Schaffung eines EU-weiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" für bestimmte bedrohte Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse vor.
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Häufig gestellte Fragen

Deutschland muss – wie alle anderen EU-Mitgliedsstaaten – alle sechs Jahre einen Bericht zum Erhaltungszustand der Flora und Fauna in Deutschland bei der EU-Kommission abgeben. Der letzte FFH-Bericht musste von den EU-Ländern im Jahr 2019 abgegeben werden. Nun müssen die EU-Länder bis zum 31.07.2025 einen neuen Bericht abgeben. Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union aus dem Jahr 1992. Der Bericht gibt Aufschluss über den Zustand von Arten und Lebensraumtypen, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie gelistet sind. Wie kommt ein FFH-Bericht zustande? Was hat der FFH-Bericht mit der Diskussion zum Wolf zu tun? Antworten auf diese Fragen gibt das Bundesamt für Naturschutz. 

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