Im Artenschutzrecht sind internationale Übereinkommen (CITES), Verordnungen der Europäischen Union und nationale Gesetze zu beachten. Auf...
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Neben dem Bundesnaturschutzgesetz verbleibt auch den verschiedenen Landesnaturschutzgesetzen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, etwa...
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Runge et al. (2010) : Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturmaßnahmen.
Dokument
Mit der sog. „Kleinen Novelle“ des BNatSchG wurden die artenschutzrechtlichen Regelungen des Naturschutzgesetzes an die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie angepasst. Dabei wurde mit dem § 44 Abs. 5 BNatSchG1 die Möglichkeit eröffnet, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (bzw. CEF-Maßnahmen) festzusetzen, um zu gewährleisten, dass die ökologische Funktion der von einem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten europäisch geschützter Arten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.