EU Nature Restoration Law: Faktencheck zur Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Wiederherstellung der Natur
07.07.2023
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Bonn
Als zentralen Baustein des Green Deals hatte die EU-Kommission im Juni 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) vorgelegt. Die Vorgaben und Ziele zur Wiederherstellung der Natur enthalten wichtige Konkretisierungen der Europäischen Biodiversitätsstrategie 2030. Sie sind aus Sicht des BfN dringend notwendig, um dem anhaltenden Biodiversitätsverlust entgegenzutreten, Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen, und den natürlichen Klimaschutz zu stärken.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ordnet kurz vor der entscheidenden Debatte im EU Parlament am 11. Juli 2023 einige der wichtigsten Fragen zum Verordnungs-Entwurf klarstellend ein. In den letzten Monaten gab es deutliche Kritik an einzelnen Zielen des Nature Restoration Law, aber auch breite Unterstützung.