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Bundesamt für Naturschutz

Nordfriesisches Wattenmeer mit Inseln und Halligen

Bundesland
Schleswig-Holstein
Landkreis / Kreisfreie Stadt
Nordfriesland
Landschafts-ID
001
Naturraum
Nordfriesische Geestinseln, Nordfriesische Marschinseln und Halligen, Eiderstedter Marsch

Wertgebende Merkmale (Vielfalt, Eigenart und Schönheit)

Dynamische Landschaft mit wechselndem Landschaftsbild von ausgedehnten Wattflächen und Wasserbedeckung; charakteristisch sind die Geestkern- (Sylt, Föhr, Amrum) und Marscheninseln (Pellworm) sowie die weltweit einmaligen Halligen (Marscheninseln, die durch keinen oder nur einen niedrigen Sommerdeich geschützt sind) mit ihren künstlich aufgeschütteten Siedlungshügeln (Warften); teils ausgedehnte Dünenlandschaften, Sandstrände, Salzwiesen und Heide; Rantumer Dünen (Nationales Naturerbe) und Morsumer Kliff auf Sylt; archäologische Kulturdenkmale wie steinzeitliche Grabanlagen, vor- und frühgeschichtliche Grabhügel, Ringwallburgen auf den Geestinseln; vorgeschichtliche Flachsiedlungen, Warften, Deiche und Denkmale der Marschenwirtschaft (Fethinge, Wehlen, Kanäle, Kornköge etc.), Spuren des mittelalterlichen Salztorfabbaus als wichtige Zeugen der vergangenen, infolge von Sturmfluten im Meer versunkenen Kulturlandschaft (die seit dem frühen Mittelalter besiedelten Seemarschen und das seit dem hohen Mittelalter kultivierte, vormals vermoorte Sietland der ehemaligen Uthlande, heute Grabungsschutzgebiet mit besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher und die Kulturlandschaft prägender Bedeutung); kunsthistorische Aspekte; besondere Bedeutung für die Erholung

Landschaft mit hoher Bedeutung für das natürliche und kulturelle Erbe als

Naturlandschaft: in Teilbereichen die Watten
Historisch gewachsene Kulturlandschaft: Uthlande (v. a. marine und maritime Kulturlandschaft)
Naturnahe Kulturlandschaft ohne wesentliche Prägung durch technische Infrastruktur
Sonstige besondere Einzellandschaft

Landschaft mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung

Soweit nicht anders angegeben, haben die den obigen Landschaftsbestimmungen zugeordneten Landschaften per se auch eine hohe Bedeutung für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung.

Ausschließlich bedeutsam für das Landschaftserleben/die landschaftsgebundene Erholung: in Teilbereichen, v. a. die Halbinsel Nordstrand

Abgrenzung

Landflächen und Watten des Nationalparks „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ bzw. der diesen größtenteils entsprechenden Kernzonen des Biosphärenreservates „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen“ nördlich der Halbinsel Eiderstedt einschließlich der außerhalb dieser Schutzgebiete liegenden Inseln, die größtenteils Schwerpunktgebiete des Heideschutzes gemäß Landschaftsprogramm (1999) sind, sowie die an die Küsten der bedeutsamen Landschaftsbereiche angrenzenden offenen Meeresflächen bis zu einer Entfernung von ca. 5 km, Einbindung der Halbinsel Nordstrand (TK 250), Grabungsschutzgebiet im Bereich der Watten und Sände des nordfriesischen Wattenmeeres (GSG-ALSH-000 002)

Stand Steckbrief und Raumkulisse 2022

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