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Bundesamt für Naturschutz

Lichtenmoor und Hämelheide

Abgrenzung der Landschaft "Lichtenmoor und Hämelheide" (62705) Vergrößern
Abgrenzung der Landschaft "Lichtenmoor und Hämelheide" (62705), Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/ BKG 2007
Bundesland
Niedersachsen
Landschaftsgroßeinheit
Norddeutsches Tiefland
Landschaftstyp
3.7 Gehölz- bzw. waldreiche ackergeprägte Kulturlandschaft
Landschafts-ID
62705
Fläche in km²
343 km2
Abgrenzung der Landschaft "Lichtenmoor und Hämelheide" (62705) Vergrößern
Abgrenzung der Landschaft "Lichtenmoor und Hämelheide" (62705), Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/ BKG 2007

Beschreibung

Die Landschaft der Hämelheide ist der ökologischen Landschaftseinheit des Weser-Talsandgebietes zuzuordnen. Sie liegt im Dreieck zwischen Weser und Aller, im Osten grenzt sie an das Leinetal. Fluviatile Ablagerungen bildeten die grundwasserbeeinflussten Böden. Das Gebiet gehört zu den strukturreichsten Landschaften des Landkreises Nienburg. Hecken, Feldgehölze, Wäldchen, Alleen, Einzelbäume und Ödlandflächen lockern das Landschaftsbild auf, das ansonsten durch Ackerwirtschaft und Nadelwälder dominiert wird. Eingebettet in die Landschaft liegt das Lichtenmoor, ein 2220 ha großer Komplex. Der Kernbereich wird großflächig abgetorft, dazwischen liegen teilabgetorfte Flächen im Pfeifengras- und Wollgrasstadium, die Randbereiche werden dominiert von stukturreichem, z.T. sehr feuchtem Grünland, Hochmoordegenerationsstadien und Birken-, Kiefern-Moorwäldern.
Vorherrschende Nutzung in der Landschaft ist der Ackerbau, des weiteren die Nutzung der Kiefernforste. Im Lichtenmoor wird intensive Grünlandbewirtschaftung betrieben, die grund- und stauwasserbeeinflussten Böden werden im Rahmen des Feuchtgrünlandschutzprogrammes Niedersachsens extensiv als Mähweide und Streuwiese genutzt. Im Lichtenmoor wird noch aktuell Torf abgebaut.
Vom Lichtenmoor werden 1490 ha als besonders bedeutend für den Naturschutz eingestuft, davon sind 430 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen, z. T. mit national bedeutenden Brut- und Rastplätzen der Avifauna.

Schutzgebietsanteile

FFH-Gebiete
2,79 %
Vogelschutzgebiete
0 %
Naturschutzgebiete
4,14 %
Nationalparke
0 %
sonst. Schutzgebiete
0 %
Effektiver Schutzgebietsanteil
6,25 %
(% Gesamtlandschaftsfläche, Stand 2010)
Hinweis
Vorschläge für Ergänzungen oder Korrekturen zur vorliegenden Landschaftsbeschreibung bitten wir uns mitzuteilen.
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