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Bundesamt für Naturschutz

Anpassung des Landesrechts

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Gesetzgebungsverfahren der Länder im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere in Reaktion auf das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Auf Grundlage der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes (mit Abweichungsrechten der Länder) wurde erstmals mit Wirkung zum 01.03.2010 ein umfassendes unmittelbar geltendes Naturschutzrecht des Bundes geschaffen. Die Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Landesrechts sind inzwischen weitgehend abgeschlossen.

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