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Bundesamt für Naturschutz

Gentechnik in wild lebenden Populationen

Seit der ersten GVO-Freisetzung hat der Anteil von GV-gentechnisch veränderter Nutzpflanzen in der Landwirtschaft außerhalb Europas beständig zugenommen.

Freisetzungen von GVO außerhalb von Agrarökosystemen kommen hingegen bisher nur sehr vereinzelt vor. Dies könnte sich nun ändern, da z.B. Tiere mit den Neuen Gentechniken erstmals effektiv gentechnisch verändert werden können. Damit ergeben sich völlig neue Anwendungsgebiete der Gentechnik, die auf veränderten Wildorganismen abzielen. 

So bestehen Forschungsansätze, um wild lebende Populationen wie zum Beispiel Mücken außerhalb des Labors direkt in der Natur gentechnisch zu verändern. Für den Naturschutz und die Risikobewertung stellen solche potenziellen Anwendungen außerhalb von Agroökosystemen ein Novum dar. Dies ist nicht nur eine große Herausforderung für die Bewertung von Umweltrisiken (z.B. Methoden, Konzepte und Kriterien um Veränderungen als Schäden zu bewerten), sondern führt auch zu grundlegenden konzeptionellen Fragen für den Naturschutz. Mit den neuen Anwendungen wären GVO (und die meisten Auswirkungen) nicht mehr auf landwirtschaftlich Flächen begrenzt. Stattdessen rücken naturnahe oder natürliche Flächen, darunter Schutzgebiete, in den Fokus. In zunehmendem Maße werden damit zentrale Fragen des Naturschutzes berührt. Besonders gilt dies bei Anwendungsszenarien, für die Naturschutzzwecke postuliert worden sind. Neben Fragen zu Umweltrisikobewertung, Monitoring von Umweltwirkungen und Risikomanagement, stellen sich dabei für den Naturschutz auch Fragen nach möglichen Auswirkungen für Konzepte, Praxis und Legitimität des Naturschutzes – unter welchen Bedingungen gentechnische Veränderungen an wild lebenden Organismen mit den übergeordneten Zielen des Naturschutzes vereinbar sein können.

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