Förderschwerpunkt Stadtnatur
Mit dem Förderschwerpunkt Stadtnatur wird eine zentrale Maßnahme des Masterplans Stadtnatur umgesetzt, den die Bundesregierung 2019 als Maßnahmenprogramm für lebendige und attraktive Städte verabschiedet hat. Mit ihm soll vor allem die Umsetzung des Masterplans im Handlungsfeld C.1 unterstützt werden. Ziel ist es, im Sinne der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt den Anteil an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement zu erhöhen und die biodiversitätsfördernde Durchgrünung von Städten und Gemeinden zu verbessern.
Dies umfasst vor allem
- Naturnahe Gestaltung und fachgerechte Pflege von Grün- und Freiflächen
- Verwendung von heimischem oder gebietseigenem Saat- und Pflanzgut
- Erhaltung von Alt- und Biotopbäumen
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und chemische Dünger
Die Lebensräume siedlungstypischer sowie seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sollen erhalten, entwickelt und vernetzt werden.
Ein weiteres Ziel ist die Bewusstseinsbildung: Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen u. a. soll der Wert und die Bedeutung von Stadtnatur z. B. durch zielgruppenspezifische Aktivierungs- und Beteiligungsformate sowie Bildungsangebote vermittelt werden.
Kommunale Konzepte und Strategien
Zur Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt auf lokaler Ebene werden auch die Erstellung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt einschließlich der Durchführung beispielhafter Maßnahmen gefördert.
Der Einsatz von Biodiversitätsmanagerinnen und Biodiversitätsmanagern ist hierbei ausschließlich für die Erstellung und Umsetzung der kommunalen Biodiversitätsstrategie vorgesehen. Diese koordinieren u. a. die fachlichen Arbeiten und die Beteiligungs-, Vernetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung, mit externen Akteurinnen und Akteuren und für die Bevölkerung. Ziel ist es auch, den Schutz der Biodiversität als Querschnittsaufgabe in alle Verwaltungsbereiche und -abläufe der Kommunen zu integrieren. Eine Biodiversitätsmanagerin oder ein Biodiversitätsmanager kann auch interkommunal eingesetzt werden.