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Bundesamt für Naturschutz

Förderschwerpunkt Stadtnatur

Eine vielfältige und intakte Stadtnatur ist gut für Mensch und Umwelt, denn Siedlungsräume sind nicht nur wertvolle Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten - Stadtnatur macht Städte und Gemeinden widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und bietet Raum für Erholung, Freizeit und Naturerleben.

Mit dem Förderschwerpunkt Stadtnatur wird eine zentrale Maßnahme des Masterplans Stadtnatur umgesetzt, den die Bundesregierung 2019 als Maßnahmenprogramm für lebendige und attraktive Städte verabschiedet hat. Mit ihm soll vor allem die Umsetzung des Masterplans im Handlungsfeld C.1 unterstützt werden. Ziel ist es, im Sinne der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt den Anteil an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement zu erhöhen und die biodiversitätsfördernde Durchgrünung von Städten und Gemeinden zu verbessern.

Dies umfasst vor allem

  • Naturnahe Gestaltung und fachgerechte Pflege von Grün- und Freiflächen
  • Verwendung von heimischem oder gebietseigenem Saat- und Pflanzgut
  • Erhaltung von Alt- und Biotopbäumen
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und chemische Dünger

Die Lebensräume siedlungstypischer sowie seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sollen erhalten, entwickelt und vernetzt werden.

Ein weiteres Ziel ist die Bewusstseinsbildung: Bürgerinnen und Bürgern, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen u. a. soll der Wert und die Bedeutung von Stadtnatur z. B. durch zielgruppenspezifische Aktivierungs- und Beteiligungsformate sowie Bildungsangebote vermittelt werden.

Kommunale Konzepte und Strategien

Zur Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt auf lokaler Ebene werden auch die Erstellung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt einschließlich der Durchführung beispielhafter Maßnahmen gefördert.

Der Einsatz von Biodiversitätsmanagerinnen und Biodiversitätsmanagern ist hierbei ausschließlich für die Erstellung und Umsetzung der kommunalen Biodiversitätsstrategie vorgesehen. Diese koordinieren u. a. die fachlichen Arbeiten und die Beteiligungs-, Vernetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung, mit externen Akteurinnen und Akteuren und für die Bevölkerung. Ziel ist es auch, den Schutz der Biodiversität als Querschnittsaufgabe in alle Verwaltungsbereiche und -abläufe der Kommunen zu integrieren. Eine Biodiversitätsmanagerin oder ein Biodiversitätsmanager kann auch interkommunal eingesetzt werden.

Antragstellung

Der Antrag wird, wie im Bundesprogramm Biologische Vielfalt üblich, in einem zweistufigen Verfahren gestellt. Alleine für die Projekte, in denen eine kommunale Biodiversitätsstrategie erstellt werden soll, gilt eine jährliche Stichtagsregelung:
Diese Skizzen müssen bis zum 01.02. des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden. Im anschließenden Auswahlverfahren werden besonders erfolgversprechende und modellhafte Skizzen ausgewählt und zur Antragsstellung aufgefordert.

Weiterführende Informationen

Programmbüro Bundesprogramm Biologische Vielfalt
0228 3821-1809
0228 3821-1440
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn

Häufig gestellte Fragen

Die Erstellung und Umsetzung einer KBS sollen als ein Projekt der Kommune unter Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure sowie der Öffentlichkeit konzipiert, geplant und durchgeführt werden. „Ownership“ und Verantwortung für die Projektinhalte übernimmt die antragstellende Kommune. Nach Möglichkeit führt sie die geplanten Projektaufgaben, Prozesse und Aktivitäten selbst durch. Dafür kann die Kommune fachlich qualifiziertes Projektpersonal wie beispielsweise den Biodiversitätsmanager oder die Biodiversitätsmanagerin einstellen, die aus Projektmitteln finanziert werden können. Darüber hinaus kann die Kommune auch unter Angabe nachvollziehbarer Gründe einzelne Projektinhalte als Arbeitspakete oder Leistungen im Rahmen von Aufträgen an fachkundige externe Dienstleistende vergeben (z. B. an ein Planungsbüro). Der Projektskizze muss in jedem Fall ein Nachweis über die Zustimmung der zuständigen Verwaltung/en (Absichtserklärung, Letter of Intent) beigelegt werden.

Für Projektskizzen, die nicht die Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie (KBS) vorsehen, gibt es keine Fristen, sie können jederzeit eingereicht werden.

Projektskizzen zur Erstellung einer KBS müssen bis zum 1. Februar eines jeden Jahres eingereicht werden, um sie zeitnah vergleichend zu prüfen. Nach diesem Stichtag eingehende Skizzen werden erst im darauffolgenden Jahr geprüft.

Eine Zuwendung erfolgt in der Regel als Anteilfinanzierung von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine Zuwendung bis zu 90 % bewilligt werden. Ein besonders begründeter Ausnahmefall liegt in der Regel bei finanzschwachen Kommunen vor, die nach jeweiligem Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben und dieses nachweisen. Sofern das Landesrecht kein Konzept zur Haushaltssicherung vorsieht, kann die Kommune ihre Finanzschwäche über Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren sowie Fehlbedarfe aus dem aktuellen und in den folgenden zwei Haushaltsjahren nachweisen. Die entsprechende Haushaltslage ist durch die Kommunalaufsicht zu bestätigen.

Die Stadtstaaten sind sowohl Bundesland als auch Kommune. Bundesländer können im Bundesprogramm Biologische Vielfalt nicht gefördert werden. Die „einzelfallbezogene Sonderregelung“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt bedeutet, dass die Stadtstaaten als Gebietskörperschaft bzw. Kommune antragsberechtigt sind. Bei den Themen des Projektes muss die Abgrenzung zu den Landesaufgaben gegeben sein.

Eine Einzelmaßnahme oder ein Einzelprojekt, das keinen übergreifenden konzeptionellen oder modellhaften Ansatz für eine bundesweite Umsetzung aufweist, ist im Bundesprogramm nicht förderfähig. Gehört eine Einzelmaßnahme zu einer kommunalen Biodiversitätsstrategie, einem Fachkonzept oder einem übergeordneten Projekt mit weiteren Umsetzungsmaßnahmen kann diese beispielhaft umgesetzt werden. Dies gilt für die Einrichtung von z. B. Naturerfahrungsräumen, „Grünen Klassenzimmern“, Waldgärten, Permakulturflächen, Urban Gardening, naturnahen Strukturen im Ort (Ortseingang, Denkmäler), u. v. m.

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