Opens an external page Link to the homepage

Bundesamt für Naturschutz

Artenschutz

Artenschutz bedeutet, die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu bewahren und dem zunehmenden Verlust an Biodiversität entgegenzuwirken.

Hierbei schützt das Artenschutzrecht bestimmte Arten von Tieren und Pflanzen unabhängig von ihrem Bezug zu geschützten Gebieten oder Objekten. Artenschutzrelevante Vorschriften finden sich in internationalen Artenschutzabkommen (etwa dem Washingtoner Artenschutzabkommen), im EU-Recht (beispielsweise der FFH- und Vogelschutzrichtlinie) sowie im Bundes- und Landesrecht. Charakteristisch für den Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz ist ein hierarchisch gestuftes Schutzsystem, dass sich an der Schutzbedürftigkeit der Tier- und Pflanzenarten ausrichtet. Danach kommen über Bestimmungen des allgemeinen Artenschutzes allen wildlebenden Tieren und Pflanzen ein Mindestschutz zu, wohingegen für besonders und streng geschützten Arten ein höheres Schutzniveau greift. Bei Planungen und Zulassungsentscheidungen ist das Artenschutzrecht von erheblicher Bedeutung.
 

To the top