Opens an external page Link to the homepage

Bundesamt für Naturschutz

Effizienz und Wirksamkeit

Eine Überprüfung der Wirksamkeit der EU-Naturschutzrichtlinien im Jahr 2016 ergab, dass diese unerlässlich für die EU-Naturschutzpolitik sind, ihre Umsetzung aber verbessert werden muss.

Im Dezember 2016 hat die Europäische Kommission die Ergebnisse einer Studie zur Überprüfung der Wirksamkeit der EU-Naturschutzrichtlinien veröffentlicht und kam zu dem Schluss, dass sie im Rahmen einer umfassenderen EU-Biodiversitätspolitik weiterhin von hoher Relevanz und zweckmäßig sind. Die vollständige Verwirklichung der Ziele der Naturschutzrichtlinien sei jedoch von einer wesentlichen Verbesserung ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten abhängig. 

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat die Kommission einen Aktionsplan entwickelt, der darauf abzielt die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien zu verbessern und ihren Beitrag zur Erreichung der Biodiversitätsziele der EU für 2020 zu erhöhen.

Überprüfung der Wirksamkeit von FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Die Europäische Kommission überprüfte von 2014 bis 2016 die beiden EU-Naturschutzrichtlinien (die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die FFH -Richtlinie von 1992) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit. Diese Überprüfung - auch Fitness Check genannt - erfolgte im Rahmen des so genannten REFIT-Programms (Regulatory Fitness and Performance), das 2012 von der EU-Kommission initiiert wurde, um zur Förderung von Wachstum und Arbeitsplätzen unnötige Bürokratie abzubauen. Das Mandat für den Fitness Check der Naturschutzrichtlinien wurde bereits im Februar 2014 erteilt.

Zeitplan zum Prozess der Überprüfung der EU-Naturschutzrichtlinien

Aufgabe Zeitraum
Mandat für den Fitness Check 25. Februar 2014
Phase 1: Datensammlung: EU-Fragebögen an 47 EU-Level-Organisationen und 112 in den Mitgliedsstaaten Januar bis Juni 2015
Phase 2: Öffentlicher Konsultationsprozess via Internet (12 Wochen, >520.000 Beteiligte) 30.04.-26.07.2015
Veröffentlichung des EU-Berichts „Zustand der Natur“ (State of Nature), basierend auf den Ergebnissen der nationalen Berichte der Mitgliedsstaaten nach Art. 17 FFH- und Art. 12 Vogelschutzrichtlinie Mai 2015
Hochrangig besetzte Konferenz der EU-Kommission zur Diskussion der vorläufigen Ergebnisse des Fitness Checks 20.11.2015
Veröffentlichung der Fachstudie zum Fitness Check Juli 2016
(polit.) Schlussfolgerungen der Kommission 07.12.2016
Veröffentlichung des Staff Working Documents der EU-Kommission zum Fitness Check 16.12.2016
Aktionsplan der EU-Kommission zur besseren Umsetzung der Naturschutz-Richtlinien 27.04.2017

Für den Fitness Check waren die Evaluierungen im Rahmen der Berichtspflichten nach Art. 17 FFH -Richtlinie und Art. 12 Vogelschutzrichtlinie sowie die Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie eine wichtige Grundlage. Er bezog sich auf das Schutzgebietsnetz Natura 2000 ebenso wie die Artenschutzregelungen und alle auf Grundlage der Richtlinien durchgeführten Maßnahmen. Konkret enthielt das Mandat zum Fitness Check 25 Fragen zu 

  • Effectiveness = Zielerreichung (z.B. Beitrag zu EU Biodiversitätsstrategie),
  • Efficiency = Kosten-Nutzen-Verhältnis,
  • Relevance = Bedeutung, basierend auf aktuellem Stand des Wissens / aktuellen Anforderungen sowie Akzeptanz in der Bevölkerung,
  • Coherence = Übereinstimmung / Verhältnis zu anderem EU-Recht / Politiken (z.B. anderen EU-Umweltrichtlinien wie der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder der Wasser-Rahmenrichtlinie, internationalen Abkommen oder relevanten Sektorpolitiken wie Land- und Forstwirtschaft),
  • EU added value = Mehrwert von gesetzlichen Regelungen auf EU-Ebene.

Als Teil der Phase der Informationssammlung wurde der Fragenkatalog von der Kommission an Behörden und Verbände unterschiedlichster Sektoren in allen Mitgliedsstaaten versandt. In Deutschland wurden folgende Akteure um Beantwortung gebeten:

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (für die Bundesregierung),
  • Bundesstraßenbauverwaltung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
  • Bundesverband der Deutschen Industrie sowie 
  • Naturschutzbund Deutschland, NABU (gemeinsame Beantwortung mit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, WWF u.a.).

Der Prozess des Fitness Checks wurde von zahlreichen politischen Aktivitäten begleitet. Dabei zeigte sich eine breite Unterstützung für eine (unveränderte) Erhaltung der Richtlinien:

  • Gemeinsamer Brief von 9 Umwelt-Minister/innen an EU-Umweltkommissar Vella (26.10.2015, Deutschland, Frankreich, Spanien, Polen, Italien, Rumänien, Slowenien, Kroatien, Luxembourg), im Dezember 2015 folgen Belgien, Griechenland und Litauen --> insgesamt 12 EU Mitgliedsstaaten sowie das Niederländische Parlament (Beschluss vom 08.12.2015) sprechen sich gegen eine Änderung der Richtlinien aus
  • Auch 7 der 9 Europaparlamentsgruppen (Umweltausschuss) wenden sich mit einem Brief an Vella/ Timmermanns (Vizepräsident der EU-Kommission) und befürworten eine Beibehaltung der Richtlinien: “We strongly believe that the key problem is not the legislation itself but rather its implementation. We therefore oppose a possible revision of the nature directives. Opening the nature directives would jeopardise achieving the biodiversity strategy altogether, would create a long period of legal uncertainty and could potentially weaken the legislation.“
  • EU-Umweltministerrat in Brüssel (16.12.2015): Umweltminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich für eine vollständige Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts und eine bessere Finanzierung von Schutzmaßnahmen ausgesprochen.
  • Gemeinsame Erklärung der Visegrádgruppe (Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Rumänien) am 12./13.05.2016, in der sich die Länder für eine Erhaltung der Richtlinie in aktueller Fassung aussprechen.

Ergebnisse des Fitness Checks

Die Ergebnisse der Fachstudie zum Fitness Check wurden auf einer Konferenz am 20.11.2015 vorgestellt. Die Studie ergab, dass die Richtlinien bei einer vollständigen und sachgemäßen Umsetzung effektiv den Druck auf die biologische Vielfalt verringern, Rückgänge verlangsamen und im Laufe der Zeit auch zu Verbesserungen des Zustandes von Arten und Lebensräumen geführt haben. Die bisher getroffenen Maßnahmen genügen jedoch nicht, um die allgemeinen Ziele der Richtlinien und das EU-Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, zu erreichen. Eine vollständige Umsetzung der Richtlinien würde die gravierendsten Probleme der Arten und Lebensräume lösen oder zumindest deutlich abschwächen, allerdings ist eine vollständige Problemlösung nur bei Integration der Ziele in andere relevante Politikbereiche und Sektoren erreichbar. 

Obwohl die Richtlinien den Biodiversitäts-Zielen bei Entscheidungsfindungen Vorrang geben, konnten keine Beweise dafür gefunden werden, dass dies ein nachhaltiges Wirtschaften eingeschränkt hätte.

Die Beurteilung des EU-Mehrwertes ergab, dass die Schutz-Standards gegenüber den meisten vorherigen nationalen Standards angehoben wurden und die Harmonisierung dieser Standards in den Mitgliedsstaaten zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen des Binnenmarktes geführt hat. Informationen aus verschiedenen Quellen und von den Interessensvertretern belegen, dass ohne den Druck und die Verfahren der EU-Ebene zum besseren Vollzug in den Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Richtlinien noch wesentlich schwächer ausfallen würde. Daher wären diese Maßnahmen auch weiterhin notwendig.

Von den Teilnehmern der Befragung sprachen sich alle Naturschutz-Organisationen, aber auch nationale Behörden und Wirtschaftsvertreter, gegen eine Änderung und für eine bessere Umsetzung der Richtlinien aus.

Fachstudie und Schlussfolgerungen der EU-Kommission

Erst im Juli 2016 wurde die Fachstudie zum Fitness Check auf Druck mehrerer Naturschutzverbände veröffentlicht. 

Die EU-Kommission gab schließlich am 07.12.2016 ihre Schlussfolgerung zum Fitness Check bekannt: Die Richtlinien bleiben unverändert. Am 16.12.2016 wurde auch das „Staff Working Document“ mit den abschließenden Ergebnissen der EU-Kommission veröffentlicht. Die Kommissionsmitteilung lautete, dass die Richtlinien unerlässlich für die EU-Naturschutzpolitik sind, aber die Umsetzung verbessert werden muss. Die Probleme resultierten hauptsächlich aus einem unzureichenden Management und dem Fehlen ausreichender Finanzmittel. Weiterhin bestünden eine mangelhafte Integration der Ziele und Vorschriften der Richtlinien in andere Politikbereiche sowie Wissenslücken bzw. ein fehlender Austausch von Daten, Erfahrungen und Ergebnissen.

Aktionsplan der EU-Kommission

Die Kommission veröffentlichte am 27.04.2017 den "Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft", um die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien zu verbessern und ihren Beitrag zur Erreichung der EU-Biodiversitätsziele für 2020 zu steigern. Der Aktionsplan konzentriert sich auf vier Schwerpunktbereiche und umfasst 15 Maßnahmen, die bis 2019 durchgeführt werden sollten.

Ergänzt wird der Plan durch ausführliche Factsheets, die weitere Informationen zu jeder der 15 Maßnahmen enthalten. Die Maßnahmen werden auf EU-Ebene ergriffen, erfordern aber auch eine enge Zusammenarbeit mit und Umsetzungsschritte durch die Mitgliedstaaten.

Der Aktionsplan stellt ein umfassendes Programm dar, um den Naturschutzrichtlinien in ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten mehr Wirkung zu verleihen. Im Hinblick auf die durch den Fitness Check identifizierten Hindernisse für einen wirksameren Naturschutz auf EU-Ebene bleibt der Aktionsplan hingegen vage (z.B. bezüglich einer Verbesserung der Finanzierung von Natura 2000, Umsetzung von Naturschutzzielen in anderen Politikbereichen).

To the top