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Bundesamt für Naturschutz

Förderprogramm

Mit dem Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium herausragende Konzepte und innovative Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen.

Maßnahmen

Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen. Mit umfangreichen Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen sie dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.

Förderschwerpunkte

Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben in fünf Förderschwerpunkten gefördert, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands (Verantwortungsarten)

  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland

  • Sicherung von Ökosystemleistungen

  • Stadtnatur

  • Weitere Maßnahmen von besonders repräsentativer Bedeutung für die Strategie

Förderrichtlinie

Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt enthalten alle relevanten Informationen zu den Förderschwerpunkten, Förderkriterien und der Ablauf der Projektförderung. Die Richtlinien wurden zuletzt im Juli 2021 aktualisiert.

So wird gefördert

Die wichtigsten Punkte zu den Förderkriterien

Zuwendungen können natürliche oder juristische Personen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland empfangen. Nicht antragsberechtigt sind die Bundesländer. Für die Länder Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.

Von den Antragstellenden wird ein angemessener Eigenanteil gefordert. Das Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens. Die Vorhaben sollen spätestens sechs Jahre nach der Bewilligung abgeschlossen sein, wobei die Evaluation die Dauer des Vorhabens überschreiten kann.

Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.

An der Durchführung der Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen.

Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Das Programm soll die Kooperation unterschiedlicher Akteure bei der Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie fördern.

Kontakt

Programmbüro Bundesprogramm Biologische Vielfalt
0228 3821-1809
0228 3821-1440
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn
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