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Bundesamt für Naturschutz

Agrogentechnik

1995 wurde in Kanada erstmalig gentechnisch veränderter Raps kommerziell angepflanzt. Im Jahr darauf folgte die wirtschaftliche Nutzung von transgenem Soja in den USA.

Inzwischen werden in vielen Ländern GVO angebaut. Vier Nutzpflanzen tragen zum Großteil des GVO-Anbaus bei: Soja, Mais, Baumwolle und Raps. Dabei dominieren zwei Eigenschaften: a) eine Toleranz gegen Breitbandherbizide (Herbizidtoleranz) und b) Insektenresistenzen, meist auf Basis von bakteriellen Giftstoffen aus dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis (BT). In vielen GVO werden beide Eigenschaften kombiniert.

Transgener Bt-Mais MON810 ist der erste GVO der in der EU seit 1998 kommerziell angebaut wurde. Voraussetzung für den Anbau transgener Pflanzen ist eine Gentechnikrechtliche Zulassung für den Anbau sowie als Lebens- und Futtermittel. Zusätzlich benötigten die GV-Pflanzen für einen kommerziellen Anbau, wie alle neuen Sorten, auch eine Sortenzulassung nach dem Saatgutverkehrsgesetz. 

In Deutschland wurde transgener MON810 Mais von 2005 - 2008 angebaut. Seit 2009 ist der Anbau von MON810 in Deutschland jedoch verboten. Da 2011 auch die Zulassung für die GV-Kartoffel "Amfora" aufgehoben wurde werden seit 2012 keine GVO mehr in Deutschland angebaut. Allerdings sind aktuell circa 300 verschiedene GVO und deren Kreuzprodukte für Import und Verarbeitung in der EU zugelassen (Register der EU zu GV Lebens- und Futtermitteln; https://webgate.ec.europa.eu/dyna/gm_register/index_en.cfm). Importierte GV-Pflanzen finden größtenteils im Tierfutterbereich Verwendung.

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