Rohstoffgewinnung, Transitrohrleitungen und -seekabel
Genehmigungsverfahren
Für die Aufsuchung und die Gewinnung von Bodenschätzen im Bereich des sog. Festlandsockels sind die Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG) und der Festlandsockelbergverordnung maßgeblich. Auch die Verlegung von Rohrleitungen und nicht der Netzanbindung für Offshorewindenergieanlagen dienenden Seekabeln im Bereich des Festlandsockels sind im Bundesberggesetz (§ 133 BBergG) geregelt. Zuständig für die Zulassung ist das Landesbergamt Stralsund für den Bereich der Ostsee und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen für den Bereich der Nordsee.
Die Auswirkung der Gewinnung von Rohstoffen sowie der genannten Infrastrukturvorhaben auf die Meeresnatur gilt es im Rahmen der Vorhabenzulassung zu bewerten und zu berücksichtigen. Die Prüfung der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Belange liegt dabei in der Zuständigkeit des BfN, hier für die Erteilung von Ausnahmen und Gewährung von Befreiungen von den Vorschriften des gesetzlichen Biotopschutzes und Artenschutzes, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 58 Abs. 1 S. 1 BNatSchG).
Für bergrechtliche Rahmenbetriebspläne ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgesehen (§ 52 Abs. 2a BBergG); damit entscheidet die zuständige Bergbehörde insoweit umfassend über alle durch das Vorhaben berührten öffentlichen Belange.
Rohstoffgewinnung
In der deutschen Nord- und Ostsee werden verschiedene Bodenschätze aufgesucht und gewonnen, z. B. Sand und Kies sowie Öl und Gas. Die Aufsuchung dient der Erkundung von Rohstofflagerstätten (vgl. § 4 Abs. 1 Bundesbergesetz - BBergG). Sie erfolgt im marinen Bereich in der Regel durch geophysikalische Untersuchungen, inklusive seismischer Untersuchungen und Explorationsbohrungen. Die Gewinnung von Rohstoffen beinhaltet in der ausschließlichen Wirtschftszone (AWZ) das Fördern (Lösen, Freisetzen), Aufbereiten, Lagern und Transportieren von Rohstoffen.
Auch für die Aufsuchung und die Gewinnung von Bodenschätzen im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer müssen gemäß Bundesberggesetz Bergbauberechtigungen (Erlaubnis, Bewilligung) eingeholt werden. Diese gewähren zwar das ausschließliche Recht zur Aufsuchung und/oder Gewinnung von Bodenschätzen in einem festgelegten Feld für einen bestimmten Zeitraum.
Für die eigentliche Gewinnungs- und Aufsuchungstätigkeit sind jedoch zusätzliche Zulassungen in Form von Betriebsplänen notwendig (vgl. § 51 BBergG). Für die Errichtung und Führung eines Betriebs sind Hauptbetriebspläne für einen in der Regel 2 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum aufzustellen, die bei Bedarf fortlaufend erneut aufgestellt werden müssen (§ 52 Abs. 1 S. 1 BBergG).
Bei bergbaulichen Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedürfen, ist die Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans obligatorisch, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist (§ 52 Abs. 2a BBergG). Rahmenbetriebspläne gelten i. d. R. für einen Zeitraum von 10 bis 30 Jahren.
Errichtung und Betrieb von Förderplattformen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels bedürfen nach § 57c BBergG i. V. m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) einer UVP. Gleiches gilt für marine Sand- und Kiesgewinnung auf Abbauflächen von mehr als 25 ha oder in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet oder Natura 2000-Gebiet.
Zulassungsbehörden sind für die Küstengewässer sowie die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands:
- in der Nordsee und in der Ostsee vor der Küste Schleswig-Holsteins das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und
- in der Ostsee vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns das Bergamt Stralsund.
Eine aktuelle Übersicht über die Rohstoffgewinnung in der deutschen Nordsee und Ostsee bietet das CONTIS-Informationssystem des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Zudem sind bei Vorhabenzulassungen im Bereich der deutschen AWZ und des Festlandsockels die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Mögliche Auswirkungen von Bergbauvorhaben auf Natur und Landschaft in der AWZ sind auf den Seiten des BfN zum Thema Belastung im Meer zu finden. Methoden zur Erkundung und Gewinnung mariner Rohstoffe sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) beschrieben.
Transitrohrleitungen und -seekabel
Genehmigungen für Transitrohrleitungen und Unterwasserkabel (energieleitende Kabel und Telekommunikationskabel mit Ausnahme der Netzanbindung von OWP) in oder auf dem Festlandsockel der Nord- und Ostsee werden gemäß § 133 Bundesberggesetz (BBergG) genehmigt. Danach besteht ein doppeltes Genehmigungserfordernis: es ist eine Genehmigung in bergbaulicher Hinsicht sowie eine Genehmigung hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und Benutzung der Gewässer über dem Festlandsockel und des Luftraumes über diesen Gewässern erforderlich.
Transitrohrleitungen bedürfen i. d. R. einer Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. §§ 3a-f in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)). Unterwasserkabel sind in der AWZ in der Regel nicht UVP-pflichtig.
Zuständig für die Genehmigung in bergbaulicher Hinsicht sind:
- in der Nordsee und in der Ostsee vor der Küste Schleswig-Holsteins das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
- in der Ostsee vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns das Bergamt Stralsund sowie für die Genehmigung bezüglich der Ordnung der Nutzung und Benutzung der Gewässer über dem Festlandsockel und des diesbezüglichen Luftraums
- das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) (Pipelines, Seekabel)
Eine aktuelle Übersicht über Rohrleitungen und Seekabel in der deutschen Nordsee und Ostsee bietet das CONTIS-Informationssystem des BSH.
Mögliche Auswirkungen durch Pipelines und Kabel auf Natur und Landschaft in der AWZ sind auf den Seiten des BfN zum Thema Belastungen im Meer zu finden.
Die BfN-Kartieranleitungen für gesetzlich geschützte Biotope in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone, welche insbesondere für die Anwendung in Zulassungsverfahren entwickelt wurden, finden Sie auf der Themenseite "Meere" - "Marine Biotoptypen" unter 06. Weiterführende Downloads.
Bitte beachten Sie dort insbesondere die Kartieranleitung für Riffe (BfN, 2018 - Vorhabenskartieranleitung).