Ziel „Stadtnatur ökologisch managen“
Beim Ziel „Ökologisch managen“ liegt der Fokus auf der Unterhaltung der grünen Infrastruktur, da Management und Pflege entscheidend sind für die dauerhafte ökologische Qualität. Dies umfasst auch Formen des urbanen Gärtnerns und der Landwirtschaft. Eine an ökologischen Zielen orientierte Pflege braucht entsprechend qualifiziertes Personal und an ökologischen Zielen ausgerichtete Pflegekonzepte, die zugleich Verkehrssicherung, Ästhetik und Erholungsnutzung berücksichtigen. Im Bereich der urbanen Landwirtschaft können sowohl professionelle Betriebe wie auch Bürger:innnen in stadtnahen Landschaftsräumen, Klein- und Gemeinschaftsgärten durch eine ökologische Bewirtschaftung und die Pflege von Biotopen zur biologischen Vielfalt beitragen.
Stadtnatur ökologisch pflegen
Konventionelle Pflege des Stadtgrüns beschädigt oder zerstört häufig Lebensräume und Population. Ein ökologisches Grünflächenmanagement kann die Biotop- und Artenvielfalt erhöhen und Ressourcen wie Kraftstoffe und Dünger sparen. Die ökologische Unterhaltung muss schon bei der Planung oder Wiederherstellung von Grünflächen mitgedacht und Pflegende einbezogen werden. Konkrete Maßnahmen sind: die Anlage pflegearmer mehrjährige Pflanzungen, extensive Pflege (z. B. Reduzierung der Mahdintervalle), die Erhaltung von Biotopstrukturen (z. B. Säume, mosaikartige Strukturen) und der Verzicht auf chemisch-synthetische Herbizide und Düngemittel).
Weiterführende Informationen
Nachhaltige urbane Landwirtschaft fördern
Urbane Landwirtschaft, Kleingärten und Urban Gardening-Initiativen können Lebensräume schaffen und die Agrobiodiversität im urbanen Raum fördern. Stadtnahe Landwirtschaftsflächen und Gemeinschaftsgärten sollten daher nach ökologischen Prinzipien bewirtschaftet werden. Um die Sortenvielfalt zu erhalten, sollten historische Kulturpflanzen verwendet werden. Kleingärten sollten als Teil der grünen Infrastruktur entwickelt werden und sowohl eine biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung sowie eine Öffnung für die Stadtbevölkerung gefördert werden. In öffentlichen Freiräumen können Flächen zur gemeinschaftlichen gärtnerischen Nutzung geschaffen werden. Es können zudem Nutzpflanzen, die von Bürger*innen geerntet werden dürfen, in öffentlichen Freiräumen angepflanzt werden („Essbare Stadt“). Alte oder robuste Nutztierrassen können zur extensiven Landschaftspflege eingesetzt werden.