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Bundesamt für Naturschutz

Subventionen

Aus regionalwirtschaftlichen, struktur- und umweltpolitischen Gründen vergibt die öffentliche Hand unterschiedliche Subventionen an private Betriebe.

Subventionen, die vorwiegend wirtschaftliche Ziele verfolgen, haben häufig gleichzeitig negative Wirkungen auf Umwelt und Natur. Solche sogenannten ökologisch kontraproduktiven Subventionen sollten prioritär auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und gegebenenfalls abgebaut oder so ausgestaltet werden, dass die negativen Umweltwirkungen möglichst gering ausfallen. Das Umweltbundesamt publiziert hierzu regelmäßig die Broschüre "Umweltschädliche Subventionen in Deutschland".

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP)

Für den Naturschutz sind insbesondere die Finanzhilfen der europäischen Agrarpolitik von Bedeutung. Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) ist gemessen am Finanzvolumen das wichtigste Finanzierungsinstrument, mit dessen Hilfe europäische Naturschutzziele flächendeckend auch in Deutschland verfolgt werden. Dabei gliedert sich die GAP in zwei Säulen. Säule 1 umfasst den Bereich der Direktzahlungen (Betriebsprämien) und Säule 2 die Politik der ländlichen Entwicklung - u. a. Agrarumweltmaßnahmen, Förderung des ländlichen Erbes, Ausgleichszahlungen, Investitionsförderung und Maßnahmen zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion sowie der ländlichen Entwicklung. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Säulen liegt gegenwärtig bei annähernd 3:1. Über die erste Säule der Agrarpolitik soll ein Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der Betriebe erfolgen. Darüber hinaus sind die Zahlungen an die Einhaltung von 19 EU-Richtlinien u. a. des Natur- und Umweltschutzes gebunden (sog. Cross Compliance-Bestimmungen). Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, tritt ein abgestuftes Sanktionsverfahren in Kraft, das eine Prämienkürzung je nach Schwere des Verstoßes beinhaltet. Somit agieren die Direktzahlungen auch als vollzugsunterstützendes Instrument der Umwelt- und Naturschutzpolitik. Sofern Landwirte mehr tun, als es das Gesetz verlangt, können sie zusätzliche Fördermittel im Rahmen von Agrarumweltprogrammen aus der 2. Säule der Agrarpolitik erhalten, die damit die unverzichtbare Funktion eines Anreizinstruments für den Naturschutz hat.

Lösungsvorschläge für effizienten Mitteleinsatz

Hier besteht die naturschutzökonomische Aufgabe im BfN vor allen Dingen in der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für einen effizienteren Mitteleinsatz. Dazu findet auch ein fortlaufender Erfahrungsaustausch mit anderen Akteuren des staatlichen und nicht staatlichen Naturschutzes auf europäischer Ebene statt.

Demgegenüber geht es im Bereich der Strukturpolitik weniger um die Finanzierungsfunktion als vielmehr um die Frage, wie gewährleistet werden kann, dass Naturschutzanforderungen bei wirtschafts- und strukturpolitischen Entscheidungen ausreichend Berücksichtigung finden.

Erneuerbare Energien Gesetz

Ein für den Naturschutz besonders relevanter Bereich ist die Förderung des Anbaus von Biomasse durch das Erneuerbare Energien Gesetz. Für Erneuerbare Energien müssen Netzbetreiber gesetzlich festgelegte Abnahmepreise bezahlen. Die erhöhten Preise sind zwar nicht staatlich subventioniert, ihre positive Wirkung auf die Stromlieferanten und die Finanzierung durch die Allgemeinheit der Stromkunden ist von ihren ökonomischen Wirkungen her aber einer Subvention ähnlich. Die höhere Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen, die für die Verstromung geeignet sind (zurzeit insbesondere Mais zur Vergärung in Biogasanlagen), kann zu Konflikten mit dem Naturschutz insbesondere im Bereich der Erhaltung von Grünland führen. Siehe auch das Positionspapier des BfN zur Situation des Grünlandes "Where have all the flowers gone?".

Ebenso wie bei anderen Subventionen bestehen aber auch Chancen für naturgerechte Lösungen. Beim Erneuerbare Energien Gesetz wurde dies durch den sogenannten Landschaftspflegebonus realisiert. Durch die besondere Vergütung der Vergärung von Landschaftspflegematerialen bei der Biogaserzeugung werden für die Erhaltung der biologischen Vielfalt wichtige Bewirtschaftungsformen, wie etwa die zweischürige Wiesenmahd (Mahd zweimal jährlich) wieder rentabler. Naturschutzförderung wird so mit der Förderung regenerativer Energieerzeugung verbunden. Weitere Informationen finden Sie im Tagungsband zur Konferenz "Energetische Nutzung von Landschaftspflegematerial".

Bei der Förderung von Kraftstoffen und flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen (u. a. durch Beimischungsquoten) wird versucht, negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch Anforderungen an die Anbaubedingungen zu mindern. Weitere Informationen bieten die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) und die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV).

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