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Bundesamt für Naturschutz

Verfahren

Wie reiche ich eine Projektidee im "Förderprogramm Auen" ein? Hier finden Sie alle Informationen zu den Abläufen sowie die notwendigen Formulare.

Kurz erklärt: Anträge stellen im Förderprogramm Auen

Deutschlands Wasserstraßen sollen wieder naturnäher werden. Das ist das zentrale Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“. Mit dem zugehörigen „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, Vereine, Verbände und andere beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um Auenflächen in einem bundesweiten Biotopverbund zu Zentren der biologischen Vielfalt zu entwickeln.

Das Antragsverfahren

Um eine Förderung im Förderprogramm Auen zu beantragen, ist zunächst eine Projektskizze unter Verwendung des Online-Formulars für Projektskizzen und des Musterfinanzierungsplans (s. benötigte Formulare) auszufüllen und abzusenden. Zur Entscheidung, ob Ihr Vorhaben im Rahmen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ umgesetzt werden kann, ist im Anschluss ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:

Stufe 1)

Die eingereichte Projektskizze wird formal auf ihre grundsätzliche Umsetzbarkeit bzw. Förderfähigkeit geprüft und fachlich bewertet. Danach entscheiden Das Bundesumwelt- und Verkehrsministerium im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) über deren Aufnahme in das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“. Bei einem positiven Votum folgt Stufe 2.

Stufe 2)

Sie erhalten vom BfN eine Aufforderung die Projektskizze zu einem Projektantrag auszuarbeiten. Dieser ist mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden abzustimmen. Der finale Formantrag ist, zusammen mit einer ausführlichen Vorhabensbeschreibung, im elektronischen Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online) einzureichen. 

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie vom BfN eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung und zum weiteren Vorgehen. Gegebenenfalls wird das BfN weitere Konkretisierungen oder Änderungen anfordern. Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist ein positives Prüfergebnis aller eingereichten Unterlagen.

Benötigte Formulare

Im Folgenden finden Sie die alle Formulare die Sie für eine Projekteinreichung im Förderprogramm Auen benötigen.

Stufe 1: Online-Formular zur Skizzeneinreichung

Bitte reichen Sie ihre Projektskizze über dieses Online-Formular ein. Dabei ist der hier zum Download bereitgestellte Musterfinanzierungsplan als Anlage beizufügen. Bei technischen Problemen mit dem Eingabeformular, wenden Sie sich bitte an den Service Desk des ITZBund.

Häufig nachgefragt

Nein, die Vorlage einer aussagekräftigen Skizze ist grundsätzlich Voraussetzung für die Antragsstellung. Das Formular für die Skizze finden Sie auf den BfN Seiten zum Thema "Blaues Band Deutschland" unter der Rubrik "Verfahen".

Nein, Projektskizzen können grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Skizze wird im BfN auf grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft und unter Einbeziehung der Fachgruppe BBD bewertet. Die Skizzeneinreicher*innen erhalten unaufgefordert Nachricht, wenn sich Rückfragen ergeben oder die Skizze weiter auszuarbeiten ist. Nach Abschluss der Prüfung und einem positiven Beschluss der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum BBD (IMA) folgt mit einer schriftlichen Aufforderung zur Antragsstellung und ausführlichen Hinweisen die zweite Stufe des Antragsverfahrens. Die Antragsstellung erfolgt über das elektronische Antragssystem des Bundes „easy-Online“. Nachdem die Antragsprüfung durch das BfN abgeschlossen ist, wird über eine Förderung entschieden. Bei positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid vom BfN erteilt.

Eine Gesamtdauer für das zweistufige Auswahlverfahren lässt sich nicht benennen, da sie u. a. vom Umfang des Vorhabens und den erforderlichen Abstimmungsprozessen abhängt. Derzeit dauert sowohl die erste Stufe, d.h. von der Einreichung einer Skizze bis zum einem positiven Beschluss der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA), als auch die zweite Stufe, von der schriftlichen Aufforderung zur Antragsstellung bis zum Zuwendungsbescheid bzw. Vorhabenbeginn, etwa jeweils ein viertel Jahr. Zwischen den beiden Stufen liegt die Phase, in der aus der Projektskizze ein detaillierteren Projektantrag ausgearbeitet wird.

Mit dem beantragten Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid vorliegt; in diesem wird die Laufzeit verbindlich geregelt - nur innerhalb dieses Zeitraums dürfen Arbeiten am Projekt durchgeführt werden.

Nein, die Vorhabenumsetzung muss sich nicht zwingend in die Phasen Planung und anschließende Umsetzung gliedern. Sofern bereits Planungen oder Genehmigungen zu bestimmten Maßnahmen vorliegen, kann hier direkt mit deren Umsetzung begonnen werden, während für weitere Maßnahmen erst mit der Planung begonnen wird.

Kontakt im BfN

Timo Riecker
Dr. Stephanie Ritz

Kontakt ITZBund

Service Desk ITZBund
0800 800-75451
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