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Bundesamt für Naturschutz

Bekanntmachungen

Hier finden Sie öffentliche Bekanntmachungen des Bundesamtes für Naturschutz, unter anderem von Verwaltungsakten oder gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren, sowie sonstige Hinweise zum Vollzug des Naturschutzrechts:

Öffentliche Bekanntmachungen

Das BfN gewährleistet einen frühzeitigen Austausch mit Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit über seine Planungen und Maßnahmen und beteiligt andere Behörden des Bundes und der Länder bei der Vorbereitung aller Planungen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, soweit diese deren Aufgabenbereich berühren können. Den vom Bund anerkannten Naturschutzvereinigungen, wird unter anderem vor der Erteilung von Befreiungen von Verboten zum Schutz von Meeresgebieten in der ausschließlichen Wirtschaftszone sowie vor dem Erlass von Abweichungsentscheidungen nach § 34 Abs. 3 bis 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind. Zu Aktionsplänen und anderen Maßnahmen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird die Öffentlichkeit beteiligt. Zu Entwürfen von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften werden Verbände und Fachkreise angehört.

Hinweise zum Vollzug des Naturschutzrechts

Keine naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechte zugunsten des Bundes: Das Bundesamt für Naturschutz ist nicht für die Ausübung von Vorkaufsrechten gemäß § 66 BNatSchG zuständig. Richtiger Adressat für Anfragen bezüglich der Ausübung des Vorkaufsrechts sind ausschließlich die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Landesbehörden, denn das Naturschutzrecht räumt nur den Ländern an bestimmten Grundstücken ein Vorkaufsrecht ein. Sonstige von BfN auszuübende nicht-dingliche Vorkaufsrechte bestehen ebenfalls nicht.

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