Planungsinstrumente
Ihr Ziel ist unter anderem die qualifizierte Berücksichtigung naturschutzspezifischer Belange auf allen Planungsebenen der Gesamt- und Fachplanung sowie in vorhabenbezogenen Verwaltungsverfahren. Dies wird durch die Erstellung flächendeckender Landschaftspläne erreicht, die die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege örtlich und überörtlich konkretisieren. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden dabei die zu ergreifenden Maßnahmen und Erfordernisse naturschutzfachlich dargestellt. Dadurch entsteht eine planerische Grundlage für nachfolgende Maßnahmen, etwa für die Ausweisung von Schutzgebieten. Zudem liefert die Landschaftsplanung fachliches Abwägungsmaterial für die Berücksichtigung und Bewertung von Naturschutzbelangen bei fachfremden Planungen und Entscheidungen.