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Bundesamt für Naturschutz

Verfahren

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Bereich des Naturschutzes sind beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Eine Zusammenstellung der wesentlichen Informationen zu Abläufen sowie erforderliche Formulare soll Ihnen dabei einen ersten Überblick über das Verfahren verschaffen.

Die Bewertung der Anträge erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, zunächst beim Bundesamt für Naturschutz beziehungsweise Umweltbundesamt, anschließend im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Auf dieser Grundlage trifft die Hausleitung des BMUV bis zum Ende des Jahres die Entscheidung über eine Förderung.

Die Antragsteller werden zu Jahresbeginn über die Entscheidung informiert.

Das Antragsverfahren für die Verbändeförderung erfolgt über easy-Online. Dem easy-Online-Antrag ist verpflichtend das Dokument "Verpflichtende Anlage für Projektanträge Verbändeförderung 2025" beizufügen. Eine Vorlage für diese Anlage können Sie auf dem Webauftritt des Umweltbundesamtes (UBA) herunterladen.

Die Anträge sind in elektronischer Form und in Papierform einzureichen. Den unterschriebenen Antrag senden Sie bitte in Papierform an das Bundesamt für Naturschutz (Anträge zum Naturschutz) beziehungsweise das Umweltbundesamt (Anträge zum Umweltschutz).

Dem Merkblatt zur Verbändeförderung entnehmen Sie bitte darüber hinaus ausführliche Hinweise zu den Fördermodalitäten und zur Antragstellung.

Fristen

Das Antragsverfahren für die Verbändeförderung wird voraussichtlich im Mai eröffnet. Spätester Einreichungstermin ist der 31.07.2024.

Kontakt im BfN

Referat Förderkoordination
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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